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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 21. November 2021, 09:32:35
Schon traurig, wenn Vorgesetzte und/oder Personaler im ÖD nicht in der Lage sind, einfache Gesetzestexte richtig zu lesen, zu verstehen und anzuwenden.
Autor Ralf
 - 21. November 2021, 09:22:36
Die Aussage ist falsch gewesen.
16a heißt ja extra "Wehrdienst als SaZ", hat also nichts mit dem GWDL zu tun.
Autor Chern187
 - 21. November 2021, 09:11:45
Einem Bekannten meinerseits, der damals im öffentlichen Dienst angestellt war und sich als OA beworben hat, wurde nach Prüfung gesagt, dass das Gesetz in seinem Fall nicht anwendbar ist, da es den Grundwehrdienst wie damals nicht mehr gibt und er kein Reservist sei.

Ich war auch immer der Meinung 16a sollte gelten, hat es hier aber nicht.
Autor Ralf
 - 21. November 2021, 08:45:08
Der 16a greift doch regelmäßig, das ist doch nicht außergewöhnlich und wieso hier nicht? War aber auch alles nicht die Frage des TE.
Autor Chern187
 - 21. November 2021, 08:35:25
@Klaus, meinen Sie Paragraph 16a?

Alles andere trifft hier ja sowieso nicht zu?
Autor KlausP
 - 21. November 2021, 07:50:04
Zitat von: Chern187 am 20. November 2021, 23:49:26
Welcher Paragraph des Arbeitsplatzschutzgesetzes ist hier anwendbar?

In seinem Fall ist das wie ein Arbeitgeberwechsel, er wird ja nicht einberufen oder derartiges.

Vielleicht lesen Sie nochmal gründlich im Gesetz nach. Die Regelung ist nämlich durchaus nicht neu.
Autor Ralf
 - 21. November 2021, 06:07:59
ZitatJetzt meine Fragen, wie sind zurzeit die Chancen als Mannschaftsdienstgrad oder in der Laufbahn der Feldwebel in der Infanterie genommen zu werden?
Kommt halt ganz auf die Eignungsfeststellung an, wenn du da eine super Leistung hinlegst, ist es entsprechend größer.
Je nach Schulzeugnis/Noten o.a. "komischer Dinge" in deinem Lebenslauf kommt es vielleicht zu keiner Einladung, auch das ist möglich.
Autor Chern187
 - 20. November 2021, 23:49:26
Welcher Paragraph des Arbeitsplatzschutzgesetzes ist hier anwendbar?

In seinem Fall ist das wie ein Arbeitgeberwechsel, er wird ja nicht einberufen oder derartiges.
Autor SGBunny
 - 20. November 2021, 22:52:11
Zitat von: ulli76 am 20. November 2021, 22:35:23
Wie lange hättest du noch bis zum Abschluss?

Zitat von: Hemdrik45 am 20. November 2021, 20:49:25
... da ich noch in der Probezeit bin.

Wird wohl noch eine Weile sein.

Auf die Frage ob vor oder nach der Bewerbung kündigen:
Weder noch.
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/51948/5d1d36d472a47568c82898d677d8cdae/Arbeitsplatzschutzgesetz.pdf

Alleine die Idee *vor* der Bewerbung zu kündigen ist schon ... speziell.
Soll ja vorkommen das die Bundeswehr einen ablehnt, wenn man da schon gekündigt hat...

Aber wie gesagt, nichtmal *nach* der Bewerbung kündigen. Oder vor Dienstantritt
Autor ulli76
 - 20. November 2021, 22:35:23
Wie lange hättest du noch bis zum Abschluss?
Autor Al Terego
 - 20. November 2021, 20:57:36
Welchen Schulabschluss bringst Du denn mit?
Autor Hemdrik45
 - 20. November 2021, 20:49:25
Hallo zusammen,

ich bin unzufrieden mit meiner derzeitigen Ausbildung und da ich schon länger zur Bundeswehr will, dachte ich daran diese abzubrechen da ich noch in der Probezeit bin.

Jetzt meine Fragen, wie sind zurzeit die Chancen als Mannschaftsdienstgrad oder in der Laufbahn der Feldwebel in der Infanterie genommen zu werden?

Und noch wenn ich meine beim Beratungsgespräch war und meine Bewerbung abschicke sollte ich dann bereits die Ausbildung gekündigt haben oder kann man bis zu einer Antwort warten?

Vielen dank im vorraus.