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Zusammenfassung

Autor kilo713
 - 29. November 2021, 21:54:58
Wie gesagt, stimm ich zu was den Verdienstausfall betrifft, sodass man vorerst keine Ausfälle hat.
Was die Prämien angeht, kann man warten bis alles eingetroffen ist meiner Meinung nach.

Schön ist es halt, dass man sich auf den Spieß verlässt. Er einem im Juli bereits anfragt (mit Aussicht auf Verpflichtungsprämie), wir vorher alles safe machen und ich vom Bearbeiter höre, dass er nur meine Erklärung kurz vor Ablauf der Frist bekommen hat. Das hab ich zum Glück nur geschickt, weil ich das noch kurz vor Ablauf im Netz gelesen hatte. Da bei ihm einiges nicht rund gelaufen ist, hab ich das dann auch noch in die eigene Hand genommen...
Autor F_K
 - 29. November 2021, 21:39:59
Ich war immer dankbar, dass meine Anträge zügig bearbeitet wurden.
Autor kilo713
 - 29. November 2021, 21:37:11
Ist ja alles in Ordnung - besser als gar nix, aber dennoch macht die ,,15-Tages-Regel" dann keinen Sinn. Wieso typisch deutsch alles bis ins kleinste regeln und dann trotzdem nach Gutdünken machen.
Wichtig ist grundsätzlich erst mal, dass der Verdienstausfall, den mal regulär hat, abgedeckt ist. Auf den Rest kann man warten bis alle ,,Fristen" abgelaufen sind. Und hier ist nichts falsch dran, auch wenn am letzten Tag der Frist um 23:59 Uhr beim BAPersBw eingeht. Egal, eingehalten ist eingehalten.
Das ist meine erste Wehrübung. Auch in dem Bezug wieder was dazugelernt. Pipi Langstrumpf - ich male mir die Welt, wie sie mir gefällt.
By the way: auf bundeswehr.org I'm Bereich für Reservisten steht unter FAQ auch nur der Hinweis, dass der RDL dafür zu sorgen hat, dass die Erklärung vor dem 15. Tag der RDL beim BAPersBw eingegangen sein muss - auch via Mail usg@bundeswehr.org.
Autor F_K
 - 29. November 2021, 21:09:01
Im Interesse des Reservisten?

Mit Antritt der RDL prüft der Sachbearbeiter, was zu zahlen ist - damit der Res sein Geld schnellstmöglich bekommt.

Liegt kein Antrag 13 vor, kann 12 gezahlt werden - wird bei einer Vielzahl Res vorteihaft sein!

Die Mehrzahl / fast alle 13er haben die Unterlagen schon VOR Antritt der RDL versandt - diesen entsteht also kein Nachteil ..

Also win / win für Alle ...

(Einzelfälle, die zu zögerlich waren, fallen halt hinten runter - ob da das Angebot richtig gesetzt war? - no pun intendet)
Autor Andi8111
 - 29. November 2021, 21:04:01
Wenn es so ist, wie er sagt, ist er ja rechtlich auf der sicheren Seite. Dann sind die Bedingungen erfüllt.
Autor kilo713
 - 29. November 2021, 20:57:17
Das ,,und" ist mir schon klar  :D Nur frag ich mich, wieso man nicht erst die 15. Tage abwartet bei der einzige Wehrübung im Jahr und dann überprüft, ob bis dahin die Erklärung eingetroffen ist oder nicht. Wenn man schon solche Dinge aufstellt, dann richtig.
Autor F_K
 - 29. November 2021, 20:39:52
Das logische Konzept "oder" ist verstanden?

Aus dem "und" ist Gesetz wird logisch ein oder ... selbst wenn die Frist gepasst hat, kann es nicht "reichen".
Autor kilo713
 - 29. November 2021, 20:37:12
Ja, die Verpflichtung ist VOR Wehrübungsbeginn datiert und ja, es ist vor dem 15. Tag der RDL bei BAPersBw eingegangen. Wo ist dann das Problem? Bitte nicht falsch verstehen. Also verstehe nicht, was da schief gelaufen ist. Ich habe mich ,,noch" an die Meldepflicht gehalten. Sonst ist die Aussage ,,... vor dem 15. Tag der RDL..." überflüssig.
Autor F_K
 - 29. November 2021, 20:34:22
Wobei sich ja die gesetztliche Grundlage verbessert hat - davor musste man sich ja für die kleine oder große Prämie vorab entscheiden - und für beide ein Angebot bekommen.

Jetzt gibt es die kleine Prämie "von Amts wegen" für Alle.
Autor Andi8111
 - 29. November 2021, 20:31:07
Der Grund ist dieser: Diese Haushaltsmittel sollen nur für wirklich wichtige Maßnahmen beantragt werden. Und dienen dann auch als "Goodie" für den Reservedienstleistenden. Deshalb ist die Prämie an mehrere Auflagen gebunden: Ein Angebot der Einheit muss vorliegen. Das reicht formlos. Dann wird das entsprechende Formular mit den Daten des RDL befüllt und VOR Antritt der Maßnahme datiert. Dann wird es erst nach Beginn der Maßnahme dem BAPersBw zugeleitet. Der Grund, für die Zuleitung NACH Beginn der Maßnahme ist dieser: Die Zahlung kann nur durch Zugriff auf die Zahlungsvorgänge im SAP ausgeführt werden, welche erst nach Signierung des Dienstantritts des RDL freigegeben werden.
Autor Andi8111
 - 29. November 2021, 20:26:53
Die Unterlagen müssen spätestens am vor dem ersten Tage der RDL von den entsprechenden Stellen unterzeichnet sein. Das Angebot dazu muss VORHER ausgesprochen werden.

§ 13 Zuschlag für die Verpflichtung zu längerem Dienst
Reservistendienst Leistende, die sich vor dem ersten Tag eines Reservistendienstes auf Grund eines entsprechenden Angebots verpflichtet haben, in einem Kalenderjahr mindestens 33 Tage Reservistendienst zu leisten, erhalten nach Erfüllung der Verpflichtung einen Zuschlag von 35 Euro je Tag, höchstens jedoch 1 470 Euro je Kalenderjahr. Eine Verpflichtung ist nur wirksam, wenn
1. die Annahme des Verpflichtungsangebots vor dem 15. Tag Reservistendienst im Kalenderjahr beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (Bundesamt) eingeht und
2. im Kalenderjahr nicht bereits Leistungen nach § 12 gewährt worden sind.

Praktisch wird dies bereits VOR Beantragung der jeweiligen Maßnahme festgehalten. Und dann direkt nach Beginn der Maßnahme dem BAPersBw zur Abrechnung zugesendet.
Autor F_K
 - 29. November 2021, 20:25:44
Wie dem auch sei - 12er ist ja schon gezahlt / angewiesen.

Ich rate an, die Meldung an BAPers immer deutlich vorab, auch "selber" zu machen und sich bestätigen zu lassen.

Ich meine, ein Kamerad hätte wegen einer ähnlichen Geschichte geklagt - Ergebnis - der Soldat hätte eine Sorgfaltspflicht, hier ebenfalls auf die Fristen zu achten ...

Ich war auch verwundert, habe mir aber die Quelle zum Urteil nicht geben lassen ..
Autor kilo713
 - 29. November 2021, 20:16:29
Die Verpflichtung ist vor dem ersten Tag der Wehrübung geschlossen und am 13. Tag der Wehrübung eingegangen. Wo ist das nicht richtig?
Autor F_K
 - 29. November 2021, 20:12:36
Vor dem ERSTEN Tag der RDL, für die diese Prämie gezahlt werden soll.

Der Tag ist nach Deiner Darstellung verstrichen.
Autor kilo713
 - 29. November 2021, 19:57:01
Hallo zusammen,

ich hab zur Zeit eine Wehrübung, die 33 Tage geht. Mein Spieß hat wohl verpennt, die Verpflichtungserklärung ans BAPersBw zu schicken. Das hab ich aber noch zum Glück noch vor dem 15. Tag der Wehrübung gemacht. Allerdings hat die Unterhaltungssicherungsstelle bereits die Zahlung veranlasst und den Bescheid zugeschickt. Hier haben sie den §12 USG angewendet. Meiner rechtzeitigen Meldepflicht bin ich doch nachgekommen? Auf telefonische Nachfrage hin an meinen Bearbeiter hieß es, dass er das noch prüfen muss, obwohl er selbst noch bestätigt hat, dass die Mail mit Verpflichtungsanhang vor dem 15. Tag ankam?

Was ist hier noch rechtens? Ich weiß, zwar war das Übermitteln spät, aber dennoch in der Frist.

Vielen Dank schon mal

Grüße