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Zitat von: Löwe von Eutin am 30. November 2021, 14:31:24
Sie können auch auf Nummer sicher gehen und die Nachweise über Ihre Ausbildung und Ihre Anstellung an die zuständige Stelle im BAPers schicken.
Lesen Sie sich Bescheide die Sie bekommen/ unterschreiben müssen ganz genau durch.
Ich kenne persönlich zwei Kameraden, denen durch Unachtsamkeit (Selber Schuld) am Anfang Ihrer Dienstzeit die Frist nach dem Festsetzungsbescheid zum Verhängnis geworden ist, und die nun Erfahrungsstufen-technisch schlechter eingeordnet sind, als sie es sein müssten.
Für die Berufsausbildung werden Ihnen max 3 Jahre angerechnet und für die hauptberufliche Tätigkeit in Ihrem Fall dann wohl max auch nur 3 Jahre, ergibt 6 Jahre Gesamt, ergo Erfahrungstufe 3.
Als SU Bes Grp A6, ledig, ohne Kirchensteuer, Steuerklasse 1 Erf. Stufe 3 ergibt das: 2.256,80 € Netto
Und ja, es gibt Nachzahlungen, aber nur wenn bei der entsprechenden Stelle die nötigen Unterlagen vorliegen.