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Zusammenfassung

Autor Deepflight
 - 23. Januar 2022, 14:10:49
Wird ja eh rückwirkend nachgezahlt, heißt man muss nur die Monate bis zur Festsetzung in der Erfahrungsstufe 1 "überleben"
Autor 2Cent
 - 21. Januar 2022, 10:20:48
Vielen Dank für das Feedback.

3 Monate hört sich doch akzeptable an.


Autor peji92
 - 21. Januar 2022, 10:04:05
Letzte Woche ist nun die Stufenfestsetzung erfolgt.
Autor Ralf
 - 27. Dezember 2021, 13:08:40
Hat sich ja nun erledigt mit der EÜ.
Wird sich mglw. (!) nun auf das Ende der Widerrufsfrist verschieben?!
Autor Deepflight
 - 27. Dezember 2021, 12:00:47
Auch wenn der Threat schon was älter ist, regelmäßig erfolgt die Festsetzung sowieso erst zum Ende der Eignungsübung, heißt in der Zeit bis dahin erhält man Grundgehalt Stufe 1 und bekommt die Differenz dan nach Stufenfestsetzung ausgezahlt / nachgezahlt.
Autor christoph1972
 - 30. November 2021, 15:15:07
Durch Nachfragen beschleunigt sich das Verfahren nicht. Der Besoldungsunterschied wird natürlich nachgezahlt. Bedingt durch Corona ist die Präsenz in allen Bereichen der Bundesoberbehörden eher "Spärlich". Deshalb kann es tatsächlich wirklich lange dauern.

Anders als "draußen" ist die Stufenfestsetzung tatsächlich ein Verwaltungsakt versehen mit einem Rechtsbehelf (als Soldat Beschwerderecht).

Deshalb erst einmal abwarten, bis der Bescheid zur Stufenfesetzung ausgehändigt/bekanntgegeben wurde. Dann erst beginnt die Frist zur Beschwerde zu laufen.

Die Bearbeitungsdauer ist leider manchmal sehr lang und 200€ merkt man dann doch mal zum Monatsende hin, gerade angesichts der steigenden Preise. Tröstlich ist dann immer die Zahlung des TG.
Autor peji92
 - 30. November 2021, 14:50:05
Zitat von: Löwe von Eutin am 30. November 2021, 14:31:24
Sie können auch auf Nummer sicher gehen und die Nachweise über Ihre Ausbildung und Ihre Anstellung an die zuständige Stelle im BAPers schicken.

Lesen Sie sich Bescheide die Sie bekommen/ unterschreiben müssen ganz genau durch.

Ich kenne persönlich zwei Kameraden, denen durch Unachtsamkeit (Selber Schuld) am Anfang Ihrer Dienstzeit die Frist nach dem Festsetzungsbescheid zum Verhängnis geworden ist, und die nun Erfahrungsstufen-technisch schlechter eingeordnet sind, als sie es sein müssten.

Für die Berufsausbildung werden Ihnen max 3 Jahre angerechnet und für die hauptberufliche Tätigkeit in Ihrem Fall dann wohl max auch nur 3 Jahre, ergibt 6 Jahre Gesamt, ergo Erfahrungstufe 3.

Als SU Bes Grp A6, ledig, ohne Kirchensteuer, Steuerklasse 1 Erf. Stufe 3 ergibt das: 2.256,80 € Netto

Und ja, es gibt Nachzahlungen, aber nur wenn bei der entsprechenden Stelle die nötigen Unterlagen vorliegen.


Das hat der PersFW etwa 2 Wochen nach meinem Diensteintritt bereits von mir eingereicht (Lückenloser Tätigkeitsnachweis mit Arbeitszeugnissen etc). Sollte ich selber nochmal beim BAPers sicherheitshalber nachfragen?
Autor Löwe von Eutin
 - 30. November 2021, 14:31:24
Sie können auch auf Nummer sicher gehen und die Nachweise über Ihre Ausbildung und Ihre Anstellung an die zuständige Stelle im BAPers schicken.

Lesen Sie sich Bescheide die Sie bekommen/ unterschreiben müssen ganz genau durch.

Ich kenne persönlich zwei Kameraden, denen durch Unachtsamkeit (Selber Schuld) am Anfang Ihrer Dienstzeit die Frist nach dem Festsetzungsbescheid zum Verhängnis geworden ist, und die nun Erfahrungsstufen-technisch schlechter eingeordnet sind, als sie es sein müssten.

Für die Berufsausbildung werden Ihnen max 3 Jahre angerechnet und für die hauptberufliche Tätigkeit in Ihrem Fall dann wohl max auch nur 3 Jahre, ergibt 6 Jahre Gesamt, ergo Erfahrungstufe 3.

Als SU Bes Grp A6, ledig, ohne Kirchensteuer, Steuerklasse 1 Erf. Stufe 3 ergibt das: 2.256,80 € Netto

Und ja, es gibt Nachzahlungen, aber nur wenn bei der entsprechenden Stelle die nötigen Unterlagen vorliegen.
Autor dunstig
 - 30. November 2021, 12:40:46
Bei uns hat es in zwei Fällen fast ein Jahr gedauert. Wurde natürlich nachberechnet. Das Unverständnis - gerade wenn man aus der zivilen Welt kommt - kann ich aber voll und ganz nachvollziehen.
Autor peji92
 - 30. November 2021, 12:31:02
Vielen Dank erst einmal für die Antwort!
Dann ist es so wie ich es mir gedacht habe. Für mich aus der freien Wirtschaft kommend, ist es nur ungewöhnlich, dass es so lange dauert bis man seinen eigentlich vereinbarten Sold bekommt.
Ich nehme an die Zeit bis dahin wird dann nachberechnet?
Naja, so "eng genäht" bin ich nicht. Aber es sind immerhin 200 Euro im Monat.  ;D Dann bleibt mir nichts weiteres über als abzuwarten.
Autor Ralf
 - 30. November 2021, 12:20:37
Nach Sichtung, Bewertung und Festlegung durch das BAPersBw in Form eines Bescheides. Wann das ist, kann dir hier keiner sagen, aber aus Erfahrungsberichten wird das schon einige Monate dauern.
Deine Widerrufsfrist beträgt nun 6 Monate in Ersatz zur EÜ.

Wenn du so eng genäht bist, dass du auf das doch relative wenige Geld mehr Netto pro Monat wegen des Umzuges angewiesen bist, hast du mE ein ganz anderes Problem mit deinen Finanzen oder mit dem Umzug.
Autor peji92
 - 30. November 2021, 12:14:15
Guten Tag Kameraden,

ich bin 29 Jahre alt und am 04.10.2021 in die Bundeswehr als SAZ 12 mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier eingetreten. (Ich bringe eine 3,5 jährige KFZ-Mech. Ausbildung mit sowie 3 nachgewiesene Jahre Berufserfahrung mit)

Ich habe nun meine zweite Auszahlung des Soldes für 12/2021 erhalten jedoch wird mir noch immer Erfahrungsstufe 1 angerechnet. Tätigkeitsnachweise etc. hab ich dem PersFW übergeben.
Nun habe ich gelesen, dass die Erfahrungsstufe früher zum Ende der Eignungsübung erst anerkannt wurde (ca. 8 Monate später?) . Diese EÜ wurde ja jetzt abgeschafft, wenn ich richtig erfahren habe?
Wann kann ich nun mit meinem eigentlich richtigen Sold rechnen? Ich würde gerne bald umziehen und das "bisschen" mehr wäre natürlich hilfreich.

Momentan bin ich KZH und kann die Frage nicht anderweitig klären. Über die Suche fand ich auch nichts aktuelles.
Kann mir das jemand netterweise beantworten?

Vielen Dank und kameradschaftliche Grüße  :)