Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Richard_DH78
 - 30. November 2021, 14:32:12
Zitat von: F_K am 27. August 2020, 20:00:19
Es ist, wie es ist.

Die BW nimmt in vielen Dingen letztendlich den Verteidigungsauftrag als nachrangig wahr und ordnet andere Dinge höher ein (Werbung für den Minister, Industriepolitik, Partikularinteressen ... whatever ..)

Die Begründung "is so" hat leider in mehreren Themenbereichen der Bundeswehr unerschütterlich Bestand [siehe thread oben]. Bestimmungen stehen meist recht unmissverständlich im Gesetzestext und finden dennoch im Alltag eine andere Anwendung.  ::)
Autor F_K
 - 30. November 2021, 12:37:01
Nun hast Du sogar zwei Begründungen für unterschiedliche Sichtweisen / Rechtsauffassungen bekommen.

Klarheit im Sinne von Rechtssicherheit kann aber nur ein rechtskräftiges Urteil schaffen - Rechtsstaat eben.
Autor kilo713
 - 30. November 2021, 12:31:24
Verklagt wird hier natürlich niemand. Ich möchte hier nur ganz gern Klarheit durch eine plausible Begründung. Die Begründung a la ,,is so" kennt man zu Genüge und ist nicht zufriedenstellend in einem Land, das versucht jeden Furz bis ins kleinste zu regeln  ;D
Autor F_K
 - 30. November 2021, 08:06:00
Anmerkung:

Ob es "geschickt" ist, seinen AG wegen so was zu verklagen, sollte man in Ruhe prüfen ...
Autor Thomi35
 - 30. November 2021, 07:35:34
Auch wenn ich anderer Meinung als F_K bin (nicht bezüglich der Gerechtigkeit, aber bezüglich der Rechtslage), muß ich bestätigen, daß dann hier der Rechtsweg offensteht. Auch die Rechtsabteilung muß nicht unbedingt im Recht sein. Gut wäre es, wenn die Firma (am besten die Rechtsabteilung) das dann auch schriftlich ausgedrückt hat. Dieses Schriftstück mit der Begründung wäre dann der erste Ansatzpunkt für den zu beauftragenden Rechtsanwalt.

Es bleibt dabei: ,,Kalendermonat" ist nicht dasselbe wie ein ,,Monat".
Autor F_K
 - 29. November 2021, 20:19:29
Die Rechtsauffassung der Rechtsabteilung der Firma deckt sich mit meiner Auffassung - und ist fair und sachgerecht.

Wenn Du wirklich anderer Ansicht bist, und es "ernst" meinst, steht Dir der Rechtsweg offen.
Autor kilo713
 - 29. November 2021, 20:15:22
Habe soeben nochmals die Info gekriegt, dass der Fall mit der Rechtsabteilung der Firma geklärt wurde und mir der Urlaub abgezogen wird.
Wenn, dann ist es so, aber irgendwie nicht zufriedenstellend zumal zwei Gesetze/Verordnungen dazu gibt.

Ohne Worte ...
Autor F_K
 - 27. November 2021, 17:43:19
Da stimme ich Klaus P zu.

Allerdings ergänze ich, dass 2 x 0,5 eben 1 ist.

Ansonsten hätte man Situationen, dass eine RDL vom 2. Januar bis 27. Februar eben keinen Anspruch erzeugt, eine RDL vom 1.2. - bis 1. 3. aber schon.
Autor KlausP
 - 27. November 2021, 16:35:22
Das mit dem ,,vollen Kalendermonat" verstehe ich vergleichbar mit der Definition der Eigenmächtigen Abwesenheit, die ja auch mit ,,mehr als drei vollen Kalendertagen" definiert ist. Da muss, um den Straftatbestand zu erfüllen, der Soldat eben mehr als drei Tage jeweils von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr schuldhaft dem Dienst ferngeblieben sein. Und ein voller Kalendermonat ist eben für mich vom 01. bis je nach Monatslänge zum 30./31./28. des Monats zu verstehen.
Autor F_K
 - 27. November 2021, 16:28:29
Da mag ich halt eine andere Rechtsauffassung - ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber eben keinen Urlaub "verschenken" will, sondern sicherstellen möchte, dass der Urlaub, der zusteht, auch genommen werden kann - aber nicht mehr.

Wo ist denn normiert, was ein voller Kalendermonat ist?
Autor Thomi35
 - 27. November 2021, 16:22:17
Zitat von: kilo713 am 27. November 2021, 15:23:03
Nach dem Motto: Du kriegst 3 Tage bei der Bw, also kann ich dir 3 Tage abziehen.

Das könnte man vielleicht so denken (und auch als gerecht empfinden), aber mich würde einmal die Rechtsgrundlage hierfür interessieren. Das Arbeitsplatzschutzgesetz gibt es auf jeden Fall nicht her, weil ein ,,Kalendermonat" eindeutig definiert ist. Und eine Rechtsnorm, nach der man Urlaubsansprüche gegeneinander aufrechnen kann, ist mir ebenfalls nicht bekannt.

Zitat von: kilo713 am 27. November 2021, 15:23:03
Wenn man es nun komplett richtig setzt, würde mein Urlaubsanspruch beim AG sich nicht minimieren. Zugleich hätte ich + 3 Tage EU durch Wehrübung, richtig?

So ist zumindest meine Rechtsauffassung. Die unterschiedliche Behandlung der beiden Rechtsverhältnisse ergibt sich auch aus § 4 Abs. 5 Arbeitsplatzschutzgesetz:

Zitat
(5) Für die Zeit des Wehrdienstes richtet sich der Urlaub nach den Urlaubsvorschriften für Soldaten

In anderen Worten: Das SUV gilt während der RDL und außerhalb die Regelungen für das ,,normale" Arbeitsverhältnis. Und in dem lex specialis § 4 Abs. 1 S. 1 ArbPlSchG steht eindeutig ,,vollen Kalendermonat". Ging die Reservedienstleistung nicht über einen ,,vollen Kalendermonat", so darf der Arbeitgeber keinen Urlaub abziehen.

@F_K: Das BGB hat hier m. E. n. wenig mit zu tun. Das es da möglicherweise eine entsprechende Rechtssprechung gibt, könnte natürlich sein. Hast Du dann mal einen Verweis auf ein konkretes Urteil, das Deine Rechtsauffassung bestätigt?
Autor F_K
 - 27. November 2021, 16:04:24
Die Erläuterungen des Kompetenzzentrums in Verbindung mit BGB und ständiger Rechtssprechung sind eindeutig.
Autor kilo713
 - 27. November 2021, 15:55:36
Zitat von: F_K am 27. November 2021, 15:43:50
Quark - ein Monat muss NICHT ein Kalendermonat sein.

Wenn Du am 15. 1. sagst '"n einem Monat" - dann ist der 15.2. gemeint, siehe BGB.

Entsprechend ist der zivile Urlaub zu kürzen, wenn die BW Urlaub gewährt.

Dies ist auch eine gerechte Regelung.

Genau das, was du schreibst, hab ich auch geschrieben.

Kalendermonat = 01.11. - 30.11. oder 01.12. - 31.12. usw
Monat  = 30 Tage, kann also auch Kalendermonat sein. Nur ist hier die Vorschriften/Rechtslage garantiert nicht eindeutig.
Autor F_K
 - 27. November 2021, 15:43:50
Quark - ein Monat muss NICHT ein Kalendermonat sein.

Wenn Du am 15. 1. sagst '"n einem Monat" - dann ist der 15.2. gemeint, siehe BGB.

Entsprechend ist der zivile Urlaub zu kürzen, wenn die BW Urlaub gewährt.

Dies ist auch eine gerechte Regelung.
Autor kilo713
 - 27. November 2021, 15:23:03
Zitat von: Thomi35 am 27. November 2021, 13:51:10
Es geht zwar in beiden Fällen um Urlaub, jedoch um unterschiedliche Anspruchsparnter:


  • Einmal geht es um den zivilen Arbeitgeber, bei dem die entsprechenden Verpflichtungen über das Arbeitsschutzgesetz normiert sind. Wenn hier von einem Kalendermonat gesprochen wird, dann ist es auch so gemeint. Weiterhin handelt es sich hier um eine Kann-Vorschrift, der Arbeitgeber muß in diesem Fall also nicht kürzen.
  • Auf der anderen Seite ist es die Bundeswehr, bei der der Anspruch auf Urlaub entsteht, s. SUV. Hierbei sollte es um einen Monat gehen. Soweit nichts irgendwo anders geregelt ist, hat der Monat nach § 191 BGB 30 Tage.

Somit gilt m. E. beides: Während der RDL von 33 Tagen erlangst Du einen Urlaubsanspruch von drei Tagen gegenüber der Bundeswehr,  auf der anderen Seite darf der Arbeitgeber Deine Urlaubsansprüche gegen ihn nicht kürzen.

Die drei Tagen pro Monat dürften sich bei 30 Tagen Urlaub pro Jahr aus der Rundungsregel des § 5 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz bzw. $ 5 Abs. 7 Erholungsurlaubsverordung (Verweis in § 1 SUV) ergeben, da 30 Tage  durch 12 lediglich 2,5 Tage ergeben.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

In dem konkreten Fall hat meine Urlaubsbearbeiterin in der Firma meinen Urlaub um 3 Tage gekürzt, weil sie sich nur auf die SUV beruft. Vor meiner Wehrübung hatte ich hierzu eben genau diese Frage. Hier hatte ihre Vertretung noch Deine Aussage bestätigt.
Ich habe nun meiner Bearbeiterin bereits zweimal versucht den Unterschied zu erklären, so wie du es auch gemacht hast - Immer wieder Verweis auf die USV. Nach dem Motto: Du kriegst 3 Tage bei der Bw, also kann ich dir 3 Tage abziehen.
Wenn man es nun komplett richtig setzt, würde mein Urlaubsanspruch beim AG sich nicht minimieren. Zugleich hätte ich + 3 Tage EU durch Wehrübung, richtig?

Vielen Dank vorab!