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Zusammenfassung

Autor christoph1972
 - 02. Dezember 2021, 10:48:06
Das BVA als bezügezahlende Stelle prüft/fragt anhand einer sog. "Vergleichsmitteilung" bei der anderen Besoldung/Vergütung/Kindergeld zahlenden Stelle nach, ob a.) Familienzuschlag b.) Kindergeld gezahlt wird.

@Anubis03 Deine Frau soll bei Ihrer Personalsachbearbeiterin mal nachhaken, ob die Vergleichsmitteilung schon beantwortet wurde. Bei meiner Frau (BA-Beschäftigte) in der Dienstelle (JC) wurde das intern nicht weitergeleitet. Auf freundliche Nachfrage beim BVA wurde mir bestätgt, keine Vergleichsmitteilung, kein Familienzuschlag. Also meine Frau gefragt, wo das direkt bei der BA bearbeitet wird und die andere Anschrift mitgeteilt und dann - oh Wunder - wurde die Vergleichsmitteilung bearbeitung und ich bekam Familienzuschlag rückwirkend ab Einstellung.
Autor Andi8111
 - 01. Dezember 2021, 21:50:53
Der TVöD enthält – abgesehen von den Überleitungsvorschriften – keine familienbezogenen Entgeltbestandteile. Der Familienstand bzw. die Anzahl der Kinder haben damit ab 1.10.2005 grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Entgelts der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Autor Phantomphlyer
 - 01. Dezember 2021, 21:36:27
Seit wann wird denn als Tarifbeschäftigter TVöD Familienzuschlag gezahlt?
Autor F_K
 - 01. Dezember 2021, 19:36:15
Ja - wenn beide Ehepartner im ÖD beschäftig sind, erhält nur einer den Kinderzuschlag.

(In der Privatwirtschaft gibt es solche Zuschläge nicht.)
Autor Anubis03
 - 01. Dezember 2021, 19:20:27
Tach an die Kameraden/innen :P

Zu mir:OG, Wiedereinsteller seit Okt.2021, Verheiratet (seit 2013) und auch leibliches Kind (11Jahre). Leben gemeinsam in einer Mietwohnung und ich Pendel am Wochenende(250Km)

Meine Frau ist Krankenschwester und wird per TVöD bezahlt, Laut Vertrag bekommt sie auch noch ein Kinderzuschlag/geld.

Jetzt habe ich meine Abrechnung bekommen und dort steht, dass ich nur Familienzuschlag Stufe 1 (151,16€).

Unter Berücksichtigtes Kind steht -FamZ/OZ/BSZ bis KEINE ZAHLUNG

Auf Nachfrage teilte man mir mit, das wir ja normales Kindergeld über die Familienkasse bekommen und durch ihren TVöD Vertrag auch. Also wird unser Sohn nicht in den Familienzuschlag mit aufgenommen.

Frage: Ist das echt korrekt so.