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Zusammenfassung

Autor Fassmacher
 - 15. Dezember 2021, 09:54:39
Ja klar, meinte mit den 3 Jahren die gesamte Ausbildungszeit von DE - Zwischenfestsetzung.

Wäre sehr interessant zu erfahren in welchem Fachbereich die Ausbildung stattfindet?

Was kostet denn so eine Ausbildung grob gerechnet?

Nicht zu vergessen der  Rentenanspruch, Rentennachversicherung,  der auch noch von Bw bezahlt wird. Seit 1. Januar 2021 wird auch der Zeitraum der Übergangsgebührnisse durch die Bundeswehr nachversichert!

In Summe total = dickes Minus

Der Widerspruch an sich ist ja, will ins Zivile entlassen werden, ohne zivilen Berufsabschluss, obwohl er gerade zivile Ausbildung durch Bw finanziert bekommt. 
Autor Ralf
 - 15. Dezember 2021, 05:37:15
Zitat von: 200/3 am 15. Dezember 2021, 01:37:00
@Fassmacher: ZAW ist in der Regel 21 Monate und nicht 3 Jahre..aber egal...
Ich gehe davon aus, dass er damit die gesamte Ausbildungszeit meint (vom DE bis zur Zwischenfestsetzung).
Autor 200/3
 - 15. Dezember 2021, 01:37:00
@Fassmacher: ZAW ist in der Regel 21 Monate und nicht 3 Jahre..aber egal...

@TE: Sehen Sie zu, dass Sie den Abschluss machen! Das ist eine Berufsausbildung, die Ihnen keiner mehr wegnehmen kann. Ein großer Schritt im Leben! Und egal welchen Beruf Sie gerade erlernen...da gibt es IMMER so viele Nuancen und Variablen, dass man rein von der Ausbildung niemals auf die tatsächliche Tätigkeit schließen kann. Um welchen Beruf geht es überhaupt? Und wieviel Dienstzeit verbleibt nach dem potentiellen Abschluss noch, vielleicht 6 Jahre? Das ist fast nichts, das kriegt man locker rum...und steht dann halt mit einer (bei vollem Gehalt!) abgeschlossenen Ausbildung auf dem zivilen Arbeitsmarkt. Plus BFD kann man es absolut nicht besser haben. Wenn man sich dann zivil doch noch umorientieren möchte, bitte.
Und wer weiß, vielleicht strebt man am Ende doch noch nach "Höherem", Wechsel in Richtung Portepee z.B. mit Erwerb Meisterqualifikation (auch wieder bei vollem Gehalt). "Hinschmeißen" ist ganz einfach die schlechteste Entscheidung, die man in so einer Situation treffen kann. Zähne zusammenbeißen, Auftrag erfüllen und persönlich maximal profitieren, das sollte die Devise sein.
Autor Fassmacher
 - 14. Dezember 2021, 19:18:43
@Al Terego

Wenn Auftrag nicht erfüllt werden kann bspw. weil Anforderungen zu hoch ist das was anderes.

Aber  wenn "keine Lust, Motivation mehr für den Ausbildungsauftrag. Dann ganz einfach: Rückzahlung der Kosten für Ausbildung usw. und Entlassung.

3 Jahre Ausbildung einfach so sausen lassen, muss schon tiefere Gründe haben. Prüfung - Abschluss kann immer mal vergeigt werden, dafür gibts ja Wiederholungsprüfungen. Der TE hat mit der Bw ein sicheres soziales Netz - er sollte sich schon 3mal überlegen was er da weg wirft!

Vor allem die Frage dann im Zivilen - warum die Ausbildung nicht abgeschlossen worden ist, trotz optimaler Bedingungen und Förderung.

Autor KlausP
 - 14. Dezember 2021, 15:41:58
Im Moment endet seine Dienstzeit entsprechend der aktuellen Festsetzung, falls er die ZAW nicht besteht und eine negative Prognose für die Wiederholungsprüfung erhält. Sollte die Bw der Meinung sein, er eignet sich nicht (mehr) zum Unteroffizier, kann er nach § 55(4), Nr 6 auch vorher entlassen werden. Das liegt aber einzig und allein in der Entscheidung des Dienstherrn.
Autor Al Terego
 - 14. Dezember 2021, 09:17:58
Zitat von: Fassmacher am 13. Dezember 2021, 20:09:33
Die Bw war und ist doch schon immer ein "Berufsfindungswerk" gewesen.  Sei es Lkw-Scheine, Fahrlehrer, Studium! etc. Immer gute Kohle, viele Zulagen, das lohnt sich schon für ein paar Jahre "Soldat - Beamter" zu sein. Eine bessere "Rundum-Versorgung wie in Bw" gibts wohl kaum in der Welt. würde ich mal kühn behaupten.

Schon irgendwie richtig. Umso mehr hat der Soldat auch sein bestes zu geben, die Ausbildungen, die ihm angeboten werden (und für die im zivilen oftmals viel Geld hinzublättern ist) auch mit der gebotenen Ernsthaftigkeit durchzuziehen.
Nach dem Ausscheiden zwingt niemand den TE dazu den Beruf auch auszuüben, aber im Moment hat er seinen Auftrag schlicht und ergreifend nicht erfüllt.
Autor wolverine
 - 13. Dezember 2021, 20:38:07
Stimmt schon. 8)
Autor Fassmacher
 - 13. Dezember 2021, 20:09:33
Die Bw war und ist doch schon immer ein "Berufsfindungswerk" gewesen.  Sei es Lkw-Scheine, Fahrlehrer, Studium! etc. Immer gute Kohle, viele Zulagen, das lohnt sich schon für ein paar Jahre "Soldat - Beamter" zu sein. Eine bessere "Rundum-Versorgung wie in Bw" gibts wohl kaum in der Welt. würde ich mal kühn behaupten.
Autor Ralf
 - 13. Dezember 2021, 18:24:07
Keine Ahnung. Woher soll ich das bei deiner ZAW Maßnahme wissen und wie sich das zusammensetzt?
Die Entscheidung trifft dann deine PersBearbStelle.

Hast du überhaupt schon mit deinem Chef darüber gesprochen?
Mein erster Schritt wäre immer, mit meinem DV darüber zu sprechen. Nur sprechenden Menschen kann geholfen erden.
Autor Chern187
 - 13. Dezember 2021, 18:23:10
Man sollte schon den Anspruch haben die Ausbildung zu beenden, vor allem, wenn man schon so viel Zeit investiert hat.

Abgesehen davon bist du es auch schuldig, zu mindest musst du versuchen dein bestes zu geben, um die Ausbildung zu bestehen.

Du hast sehr viel Geld dafür bekommen, damit du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren kannst.

Absolut verständlich das es schwierig sich zu motivieren, wenn die Arbeit keinen Spaß macht, aber in jedem Job gibt es Arbeiten bzw. Phasen die einem keine Freude bereiten, trotzdem muss man das

aushalten bzw. durchhalten können.
Autor Tony32
 - 13. Dezember 2021, 17:27:02
Danke für die schnelle Antwort. Aus wem besteht die Ausbildungsleitung?
Autor Ralf
 - 13. Dezember 2021, 17:16:43
Ob du zu einer Wiederholungsprüfung zugelassen wirst, wird u.a. durch die Ausbildungsleitung festgestellt. Sieht diese bspw. keinen Erfolgschance, findet auch keine zweite Prüfung statt.
Eine vorzeitige Entlassung ist nicht vorgesehen. Die Bw hat ja jede Menge Geld in dich investiert (36 Monate x 2000,- Gehalt zzgl. Kosten ZAW-Ausbildung beim ziv. Bildungsträger).
Zitatund dadurch habe ich auch die Motivation/den Antrieb verloren, diesen Beruf zu erlernen.
Das ist schon vorsätzlich, nicht der Weisung/Befehl nachzukommen, das Ausbildungsziel zu erreichen.
Autor Tony32
 - 13. Dezember 2021, 17:05:36
Guten Abend Kameraden,

ich bin seit 06/2019 als SaZ 9 in der Laufbahn der Unteroffiziere ohne Portepee beim Bund.
Meine letzte Dienstzeitfestsetzung läuft bis ca. 06/2022. Ich habe die ZAW Abschlussprüfung nicht bestanden und werde demnächst mit den anderen Lehrgangsteilnehmern abgelöst
und in meine Stammeinheit kommandiert.

In der Ausbildung habe festgestellt, dass ich für den Beruf nicht geeignet bin
und dadurch habe ich auch die Motivation/den Antrieb verloren, diesen Beruf zu erlernen.

Soweit ich weiß, bekommt man einen zweiten Versuch für die Abschlussprüfung.
Demnach würde ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit diese auch nicht bestehen und mich danach in den zivilen Arbeitsmarkt wieder einfinden.

Frage: Kann ich die Wiederholungsprüfung verweigern oder auf andere Art früher entlassen werden?

Ich würde gerne die Zeit nutzen, um Zivil in anderen Bereichen anzufangen und sehe es als sinnlos, noch weitere 6 - 12 Monate zu bleiben, um am Ende ohne eine Ausbildung entlassen zu werden.