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Zusammenfassung

Autor Deepflight
 - 31. Dezember 2021, 18:40:57
Da hat @Ralf vollkommen Recht, probiers aus dann wirst du es erfahren.

Da ein dauerhaftes Verbleiben auf ein und demselben Dienstposten aber in aller Regel auch den Verwendungsaufbau anderer behindern wird, tippe ich drauf das es keinen geben wird.
Gerade wenn sie keinerlei Gründe haben, die dafür sprechen sie ewig dort zu belassen.

Aber ich bin gespannt, vielleicht berichten Sie uns ja...
Autor Ralf
 - 31. Dezember 2021, 06:05:33
ZitatEs ging mir darum, eine statistische Wahrscheinlichkeit zu erhalten. Also ob gut möglich oder eher nicht
Wenn das die Frage war: die wirst du nicht bekommen, weil zu viele Faktoren (Werdegang, UTB, Verwendung, Beurteilungshinweise, Eigungs- und Leistungsbild, eigene Vorstellungen, Mangelverwendung ja/nein, Anzahl förderungswürdiger Kameraden...) da hereinspielen und Personalführung nicht "von der Stange", sondern individuell ist.
Autor BauAlex
 - 31. Dezember 2021, 00:46:53
Zitat von: Deepflight am 27. Dezember 2021, 07:51:29
Bis DZE auf einem DP zu bleiben ist aus meiner Sicht auch nicht übermäßig clever, aber es kommt eben auf die individuellen Gründe an.
Grade wenn dem keine Erkrankung zugrunde liegt die eine SAZ-Verlängerung oder BS-Übernahme ausschliesst (und nein, solche Erkrankungen führen NICHT immer zum sofortigen Ausscheiden aus dem Dienst wegen genereller DU) kann sich das als Fehlgriff erweisen.
Spätestens wenn dann auf einmal doch der Wunsch besteht zu verlängern oder BS zu werden kann es sich als Nachteilig erweisen wenn man sich durchgängig auf nur einem DP bewährt hat aber keine Verwendungsbreite vorweisen kann.

Genauso gut kann es Vorteile haben, weil man ein absoluter Spezialist ist und bombige Beurteilungen hat oder es sich um eine Mangelverwendung handelt.

Man weiß ja nie, was sich in den X Jahren verbleibender Dienstzeit vielleicht an den Rahmenbedingungen, eigener Einsgellung etc vielleicht noch ändert...
Ich wäre damit vorsichtig.

Soll heißen, genau prüfen, genau überlegen was man will, wo man sich zukünftig sieht und dann sachlich entscheiden ob man sich drauf einlassen will.
So oder so geht das nur über den DV und in Absprache mit BAPersBw, die dem zustimmen und das aktenkundig dokumentieren.

Zum Thema BFD, bitte auch bedenken dass es nicht nur die Dienstzeit ist sondern auch, welche Ausbildung sie von der Bw bereits erhalten haben, dass hat nämlich auch nen Einfluss.
Soweit ich weiss besteht nämlich kaum BFD-Anspruch, wenn sie bereits ein Studium bezahlt bekommen habe

Vielen Dank
Es leigt nichts vor: keine Erkrankung, psychisch, familiär, absolut alles in bester Ordnung 
Es ging mir darum, eine statistische Wahrscheinlichkeit zu erhalten. Also ob gut möglich oder eher nicht
Autor BauAlex
 - 31. Dezember 2021, 00:43:23
Zitat von: Ceedich am 24. Dezember 2021, 13:45:09
Jetzt muss ich aber genauer nachfragen. Geht es weniger um die Dortierung sondern einfach nur um den Dienstposten bzw. den Standort? Warum sollte man sich nicht das Ziel setzen die Bundewehr dann als A12er zu verlassen? Gibt dann übrigens mehr Ansprüche beim BFD als A12er. ;)
Ja, geht nur um den Standort
Weil es keine A12 Stellen heimatnah gibt.
Autor Deepflight
 - 27. Dezember 2021, 07:51:29
Bis DZE auf einem DP zu bleiben ist aus meiner Sicht auch nicht übermäßig clever, aber es kommt eben auf die individuellen Gründe an.
Grade wenn dem keine Erkrankung zugrunde liegt die eine SAZ-Verlängerung oder BS-Übernahme ausschliesst (und nein, solche Erkrankungen führen NICHT immer zum sofortigen Ausscheiden aus dem Dienst wegen genereller DU) kann sich das als Fehlgriff erweisen.
Spätestens wenn dann auf einmal doch der Wunsch besteht zu verlängern oder BS zu werden kann es sich als Nachteilig erweisen wenn man sich durchgängig auf nur einem DP bewährt hat aber keine Verwendungsbreite vorweisen kann.

Genauso gut kann es Vorteile haben, weil man ein absoluter Spezialist ist und bombige Beurteilungen hat oder es sich um eine Mangelverwendung handelt.

Man weiß ja nie, was sich in den X Jahren verbleibender Dienstzeit vielleicht an den Rahmenbedingungen, eigener Einsgellung etc vielleicht noch ändert...
Ich wäre damit vorsichtig.

Soll heißen, genau prüfen, genau überlegen was man will, wo man sich zukünftig sieht und dann sachlich entscheiden ob man sich drauf einlassen will.
So oder so geht das nur über den DV und in Absprache mit BAPersBw, die dem zustimmen und das aktenkundig dokumentieren.

Zum Thema BFD, bitte auch bedenken dass es nicht nur die Dienstzeit ist sondern auch, welche Ausbildung sie von der Bw bereits erhalten haben, dass hat nämlich auch nen Einfluss.
Soweit ich weiss besteht nämlich kaum BFD-Anspruch, wenn sie bereits ein Studium bezahlt bekommen habe
Autor KlausP
 - 24. Dezember 2021, 15:38:10
Zitat... Gibt dann übrigens mehr Ansprüche beim BFD als A12er. ...

Da empfiehlt sich als Weihnachtslektüre das Soldatenversorgungsgesetz ...
Autor Andi8111
 - 24. Dezember 2021, 14:06:20
Kappes. Die BFD Ansprüche errechnen sich nach der Dienstzeit. Wenn sie die Übergangsgebührnisse /Übergangsbeihilfe meinen, führen  sie das gefälligst richtig aus.
Autor Ceedich
 - 24. Dezember 2021, 13:45:09
Jetzt muss ich aber genauer nachfragen. Geht es weniger um die Dortierung sondern einfach nur um den Dienstposten bzw. den Standort? Warum sollte man sich nicht das Ziel setzen die Bundewehr dann als A12er zu verlassen? Gibt dann übrigens mehr Ansprüche beim BFD als A12er. ;)
Autor Ceedich
 - 24. Dezember 2021, 13:42:54
In der Regel wird dir dein DV davon abraten, solange wie möglich auf einem A11 Posten zu bleiben, wenn er bei dir eine A12er Perspektive sieht.

Autor 2Cent
 - 20. Dezember 2021, 21:27:00
Es schadet sicherlich nicht das dem DV zu sagen aber sein Einfluss in der Sache ist begrenzt.

Reden sie mir ihrem Personalführer, schildern sie ihm die Situation und gut ist.
Wahrscheinlich wird es dann auf ein PEG hinauslaufen in dem sie erklären das sie bis DZE auf dem Dienstposten bleiben wollen und auf jegliche weiter Förderung verzichten und nie im Leben BS werden wollen.
Sieht man nicht gerne, wird aber gemacht.

Autor F_K
 - 20. Dezember 2021, 21:26:19
Wie  Ralf richtig schreibt, würde dies früh alle Optionen limitieren ... aber wenn es der Wille ist, sollte es dem DV und der PersFhr mitgeteilt werden - nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Autor Ralf
 - 20. Dezember 2021, 21:24:57
Dafür gibt es ja die BU und das Feld "Meine Vorstellungen", dort gehört das rein. Und das macht man ja mit seinem beurteilendem Vorgesetzten.
Ich kann aber von so vorschnellen Urteilen nur warnen, du wärst nicht der erste, der das später bereut, wenn es einem dann doch wirklcih gut gefällt, man aber letztlich sich nicht optimal aufgestellt hat.
Autor BauAlex
 - 20. Dezember 2021, 21:15:48
Zitat von: Ralf am 20. Dezember 2021, 21:09:27
Die Personalführung trifft die Entscheidung, zumal sie ja auch den Auftrag hat, dich zu entwickeln, um dich für förderliche Verwendungen (A12) und die BS-Auswahl bestmöglich aufzustellen.

Danke.
Und falls man keinerlei Interesse hat länger zu dienen bzw. A12 DP zu besetzen?
Kann es hilfreich sein, wenn der DV davon erfährt und evtl. am Standort behalten möchte? Oder ist es eher nicht zu empfehlen?
Danke im Voraus.
Autor Ralf
 - 20. Dezember 2021, 21:09:27
Die Personalführung trifft die Entscheidung, zumal sie ja auch den Auftrag hat, dich zu entwickeln, um dich für förderliche Verwendungen (A12) und die BS-Auswahl bestmöglich aufzustellen.
Autor BauAlex
 - 20. Dezember 2021, 21:04:02
Hallo,

folgende Frage:

Als OffzTrDst wird man nach der Uni auf einen gebündelten Dienstposten A9-A11 versetzt. Jetzt ist das Ziel auf dem Dienstposten bis zum DZE(6J.) zu bleiben. Man kann davon ausgehen, der Dienstposten kann nicht so einfach nachbesetzt werden, da hoher Bedarf in der Verwendung. Wäre das realistisch? Trifft die Entscheidung BAPers oder auch der DV? Vllt hat auch jemand ein paar Tipps :-)