Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Deepflight
 - 13. Januar 2022, 15:52:05
Das hast du sehr gut erkannt, darum ging es nur leider absolut nicht.
Thema war, welches Gehalt er bei Einstellung und perspektivisch realisieren kann. Und da ist und bleibt es dabei, wenn er Anfangs auf 140€ verzichtet brutto, kann er später viel mehr realisieren.
Und auf Basis der 140€ Differenz sind A8z und A9 durchaus vergleichbar.

Ist aber auch egal, er meldet sich nicht mehr, von daher ist das hier imho eh durch
Autor Ethereum
 - 13. Januar 2022, 13:18:37
Das war doch nicht ausfallend?!?

Aber der OFR ist nunmal nicht mit einem StFw zu vergleichen, sondern mit einem HptFw.

Nicht nur die A8z deuten darauf hin, sondern auch ein Blick auf die Aufschiebeschlaufen... Darum wird der HptFw bei einer Übernahme in die Laufbahn der Offiziere auch zum OFR ernannt.
Autor Deepflight
 - 07. Januar 2022, 10:47:47
@Ethereum
Kein Grund hier ausfallend zu werden.
Wenn du eine andere Meinung hast lade ich dich herzlich ein, dich zu beteiligen.
Der Blick in die Dienstgrade und Besoldungstabellen wird dir dann auch verraten, dass ein Oberfähnrich genauso A8z kriegt wie ein Hauptfeld, und dass das nur ca. 140€ Differenz mach zum Stabsfeldwebel mit A9 (beides im Grundgehalt)
Autor Deepflight
 - 07. Januar 2022, 10:29:09
korrekt, der Unterschied beträgt im Grundgehalt (E-Stufe 1) also 215€ und ein paar gequetschte im Grundgehalt.
Abzüglich der 70,22€ Zulage; ist also nicht sonderlich erheblich.

Nach §23 SLV eingestellt beginnt er seine Laufbahn zwar mit ein bissl weniger als ein Stabsfeldwebel,
wird aber als SAZ mindestens Hptm A11 und hat dann im Grundgehalt (ohne E-Stufe) 655€ mehr als
der Stabsfeldwebel.

Wenn er sich als Stabsfeldwebel einstellen lässt und er schafft es zum Oberstaber (was auch nicht jeder wird),
steigert sich sein Grundgehalt garnicht, er kriegt nur die 326,75€ Zulage, und da ist in seiner Laufbahn dann EDEKA
wenn er keinen Laufbahnwechsel macht.

Wie schon gesagt: Wenn er aus Überzeugung nicht Offz machen will find ich das wie
gesagt vollkommen OK. Glaube ich ihm aber schlichtweg nicht, auch nicht das er wirklich was anderes machen will,
sonst hätte er sich nicht 3 Mal wegen Offz SE erkundigt. Punkt.

Wenn er schon selbst schreibt dass er ja mindestens Staber sein muss damit es sich finanziell
lohnt muss es auch erlaubt sein ihm zu sagen das die Idee vor dem Hintergrund des finanzielle Käse ist
und §23 SLV mittelfristig interessanter.
Autor Ethereum
 - 07. Januar 2022, 10:28:03
Zitat von: KlausP am 06. Januar 2022, 13:59:06
Zitat... Oberfähnrich A8z (grob vergleichbar Stabsfeldwebel ...

Hauptfeldwebel - A8Z
Stabsfeldwebel - A9

Danke Klaus! Da kennt wohl jemand weder die Dienstgrade, noch die Besoldungstabelle der Bundeswehr - Tippt sich hier aber täglich mit ganz tollen Tipps und Anregungen die Finger wund!!

Wenn man sich die ,,Beiträge" von einigen Usern hier durchliest, fragst man sich wirklich.... So einiges!!!
Autor KlausP
 - 06. Januar 2022, 13:59:06
Zitat... Oberfähnrich A8z (grob vergleichbar Stabsfeldwebel ...

Hauptfeldwebel - A8Z
Stabsfeldwebel - A9
Autor Deepflight
 - 06. Januar 2022, 13:52:14
Das hat doch hier nichts damit zu tun, dass der TE sich aus Gründen der Dienstzufriedenheit für die Fw-Laufbahn interessiert.
Er schreibt doch selbst, dass er einen SE mit höherem Dienstgrad probiert hat, aber abgelehnt wurde.

Mal im Ernst, wer zuerst einen Wirtschaftsfachwirt macht, dann ein Masterstudium und das Wirtschaftsprüferexamen schon im Blick hat macht das nicht, weil Ihm nix besseres eingefallen ist.
Das ist ein sehr zielgerichteter Aufbau, in den man einiges an Arbeit und Fleiß investiert. Dann jetzt auf einmal EloKaFw oder EinsFüFw werden zu wollen ist ein ziemlicher Bruch.

EloKaFw hat als ZAW-Voraussetzungen Elektroniker- oder Fachinformatiker, als Fortbildungsmaßnahmen Technische Fachwirte oder Wirtschaftinformatiker und ist damit raus
Der EinsFüFw hat den Gepr. Wirtschaftsfachwirt, der würde also gehen.

Versteht mich nicht falsch, wenn jemand aus Überzeugung sagt ich will was anderes machen und auf Portepeeebene arbeiten, finde ich das ehrlich und gut.
Wenn der Auslöser aber eher zu sein scheint das der Einstieg als SE mit höherem Dienstgrad nicht möglich ist, naja.

Dann gibts immer noch die Möglichkeit es nach §23 SLV zu versuchen, dann bin ich zwar zu Beginn nur Oberfähnrich A8z (grob vergleichbar Stabsfeldwebel), aber dafür kann ich dann später in Verwendungen bis A14 arbeiten, für die ich mich mit einem Masterabschluss qualifiziert habe.

Wie gesagt, wenn Sie festgestellt haben das Sie keine Lust mehr auf Wirtschaftswissenschaften haben und was neues machen wollen, sehr gerne und viel Erfolg dabei.
Wenn die Motivation eher ein "Naja, Offz geht nicht, zur Bw will ich trotzdem, dann mach ich eben was ganz anderes", dann sollten Sie das überdenken und vielleicht eine
Einstellung nach §23 SLV versuchen.
Autor Nouqie91
 - 06. Januar 2022, 12:06:47
Zitat von: Deepflight am 06. Januar 2022, 10:55:14
Wenn Sie bald einen Masterabschluss haben ist die Wiedereinstellung oder ein Seiteneinstieg in die Laufbahn der Feldwebel - sorry für den Ausdruck - der größte Humbug, den man fabrizieren kann.
Mit dem Master in der Tasche kann man - ein entsprechend positives Abschneiden im Eignungstest und Bedarf der Bw vorausgesetzt - nach § 25 (2) SLV als Hauptmann eingestellt werden; wenn ein dem
Bachelor gleichgestellter Abschluss vorliegt nach §25 (1) SLV als Oberleutnant.

Eine Einstellung als Portepee wäre somit vollkommen widersinnig und wird, wenn man nicht gerade an einen ganz stumpfen Karriereberater kommt, auch so nicht empfohlen werden.
Hierzu wörtliches Zitat eines KarrBer aus 2016 aus dem KarrC Köln: "Da müsste ich ja schön blöd sein, weil Sie spätestens nach 1 oder 2 Jahren in der Truppe dann angelaufen kommen und Offz werden
wollen, weil Sie gemerkt haben das mehr als A9 oder A9z nicht drin ist, Sie aber locker A11 kriegen könnten!"

Fazit daher:

Bewerben Sie sich für eine Laufbahn die Ihren Bildungsabschlüssen gerecht wird.

Es ist in erster Linie eine Interessenfrage, die Einstellung kann ich trotzdem nicht teilen.

Meinen Bachelor habe ich im Studiengang Wirtschaftsrecht, den Master im Studiengang Taxation, Audit and Finance. Für beide Abschlüsse besteht kein Bedarf an Seiteneinsteigern in der Bundeswehr, so war der Stand der Dinge bei den letzten drei Anfragen meinerseits.
Ein Seiteneinstieg als WFW wäre hingegen eher möglich.
Autor KlausP
 - 06. Januar 2022, 12:02:03
Zitat... Durch diese Internetseite. ...

Die hinkt aber wohl mächtig hinterher ...

Dann empfehle ich diese hier: https://www.gesetze-im-internet.de/slv_2021/index.html#BJNR122810021BJNE001800000
Autor Ralf
 - 06. Januar 2022, 11:04:55
Wieso widersinnig?
Das sind doch zwei ganz unterschiedliche Tätigkeitsfelder, ob ich als Offizier oder als Feldwebel arbeite. Entscheidend ist doch hier, was ich will und was ich mir vorstelle. Wenn du jetzt die Msch-Lfb mit Studium angesprochen hättest, o.k., aber so teile ich das nicht, zumal die Einstellung als SE OffzTrD immer nur eine Ausnahme darstellt, während die Einstellung als SE und UmP eine Regeleinstellung ist, dafür bedarf es auch keines expliziten DP mit, sondern "nur" die Verwendung muss passen, das sind schon riesige Unterschiede im DP-Portfolio.
Nur weil man nicht das macht, was der höchste Bildungsabschluss ermöglicht, muss das nicht widersinnig sein. ansonsten hätten wir bspw. auch keinen Fw mit Abitur.
Autor Deepflight
 - 06. Januar 2022, 10:55:14
Wenn Sie bald einen Masterabschluss haben ist die Wiedereinstellung oder ein Seiteneinstieg in die Laufbahn der Feldwebel - sorry für den Ausdruck - der größte Humbug, den man fabrizieren kann.
Mit dem Master in der Tasche kann man - ein entsprechend positives Abschneiden im Eignungstest und Bedarf der Bw vorausgesetzt - nach § 25 (2) SLV als Hauptmann eingestellt werden; wenn ein dem
Bachelor gleichgestellter Abschluss vorliegt nach §25 (1) SLV als Oberleutnant.

Eine Einstellung als Portepee wäre somit vollkommen widersinnig und wird, wenn man nicht gerade an einen ganz stumpfen Karriereberater kommt, auch so nicht empfohlen werden.
Hierzu wörtliches Zitat eines KarrBer aus 2016 aus dem KarrC Köln: "Da müsste ich ja schön blöd sein, weil Sie spätestens nach 1 oder 2 Jahren in der Truppe dann angelaufen kommen und Offz werden
wollen, weil Sie gemerkt haben das mehr als A9 oder A9z nicht drin ist, Sie aber locker A11 kriegen könnten!"

Fazit daher:

Bewerben Sie sich für eine Laufbahn die Ihren Bildungsabschlüssen gerecht wird.
Autor Rekrut84
 - 06. Januar 2022, 10:53:09
Ebenfalls sei noch zu erwähnen, dass erst Zeit an bestehen der Meisterprüfung für die hauptberufliche Tätigkeit auf Meisterebene betrachtet wird. Da wird es also nichts mit dem Stabsfeldwebel, maximal Hauptfeldwebel, sofern deine Tätigkeit auch auf Meisterebene eingeordnet ist.
Daneben wird auch ggf die Zeit vor deinem Meister zur Festsetzung der Erfahrungsstufe betrachtet. Die Zeit die Gesellenebene war, wird zu 50% eingerechnet, alles darunter zu 25%. Auch werden bei der Einstellung im höheren Dienstgrad Berufsjahre je nach Dienstgrad bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe abgezogen. Heißt im Falle des Oberfeldwebel 1 Jahr, Hauptfeld 5 und Stabsfeld 9 Jahre.
Zeiten der Berufsausbildung werden nicht berücksichtigt.

Die Unterschiede vom HFw und StFw sind bis Stufe 4 50-60€, und in die Stufe 4 wirst du wohl nicht eingestuft werden.
Autor Ralf
 - 06. Januar 2022, 10:43:41
Zitat von: Nouqie91 am 06. Januar 2022, 10:31:24
https://www.buzer.de/gesetz/6163/a84977.htm

Durch diese Internetseite.

Danke an beide für die Antwort.
ZitatAchtung: Dieser Titel wurde aufgehoben und galt bis inkl. 04.06.2021
Es gibt eine novellierte SLV, anderer §.

ZitatDass es naturgemäß weniger Dienstposten für Stabsfeldwebel als Feldwebel gibt, ist mir allerdings auch klar.
Nein, es gibt gleichviel, weil die DP gebündelt sind von F-SF.

Hauptberuflich heißt, dass man mit der vorhandenen Meisterqualifikation in diesem Beruf hauptberuflich gearbeitet haben muss. Also, wenn man Wirtschaftsfachwirt ist, aber dann im Lager gearbeitet hat, ist das nicht hauptberuflich. Das weißt man dann über den Arbeitsvertrag und/oder ein Arbeitszeugnis nach.

Nur, weil man die Zeiten erfüllt hat, kann es trotzdem dazu kommen, das man nicht mit dem höchstmöglichen Dienstgrad eingestellt wird. Bspw. wenn das innere Gefüge um den gewünschten DP herum es nicht zulässt. Beispiel: TE-Fhr ist HptFw und wartet bereits lange auf seine Beförderung zum StFw. Dem nun einen StFw als Untergebenen zuzuordnen, ist schwierig. Deswegen sind alle Einstellungen ab HptFw Einzelfallentscheidungen.
Autor Nouqie91
 - 06. Januar 2022, 10:31:24
Zitat von: KlausP am 06. Januar 2022, 10:23:43
Zitat... sind Einstellungen im Dienstgrad Stabsfeldwebel Tagesgeschäft oder eher eine Rarität? ...

Ich würde sagen, das ist die absolute Ausnahme. Sie bedingt u.a. eine mindestens 9jährige hauptberufliche Tätigkeit auf Meisterebene in der für die Verwendung geforderten zivilberuflichen Ausbildung. (§19(3) Nr.3 SLV)

Btw: Wie kommen Sie auf § 17 SLV?

https://www.buzer.de/gesetz/6163/a84977.htm

Durch diese Internetseite.

Danke an beide für die Antwort.
Autor KlausP
 - 06. Januar 2022, 10:23:43
Zitat... sind Einstellungen im Dienstgrad Stabsfeldwebel Tagesgeschäft oder eher eine Rarität? ...

Ich würde sagen, das ist die absolute Ausnahme. Sie bedingt u.a. eine mindestens 9jährige hauptberufliche Tätigkeit auf Meisterebene in der für die Verwendung geforderten zivilberuflichen Ausbildung. (§19(3) Nr.3 SLV)

Btw: Wie kommen Sie auf § 17 SLV?