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Zusammenfassung

Autor hiko
 - 20. Januar 2022, 07:10:47
Zitat von: Katja12345 am 19. Januar 2022, 09:18:15
Hallo hiko,
interessanter Beitrag!
Wie kamst du mit Abi und angefangenem Jurastudium in das Studium im mittleren nichttechnischen Dienst?
Als ich mein Abi hatte habe ich mich auch für den mittleren Dienst beworben und da kam die Absage "Sie sind überqualifiziert", ich hätte mich für den gehobenen Dienst wenn dann bewerben können.

Hallo Katja12345,

als ich mich 2018 für den mntD beworben habe, war das kein Problem. Das hat bis zum persönlichen Gespräch keinen interessiert. Als es beim Vorstellungsgespräch zur Sprache kam, habe ich die Gründe dargelegt und es war in Ordnung.

Grüße
Autor christoph1972
 - 19. Januar 2022, 14:14:07
Zitat von: Zwanderthalb am 19. Januar 2022, 13:59:08
Zitat von: christoph1972 am 19. Januar 2022, 13:38:50
Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung richtet sich nach § 7 BLV iVm §§ 18-21 BLV, ansonsten § 8 BLV iVm § 22 BLV (Anerkennung durch den BPA).

Das ist aber mit den ganzen Seiteneinsteigern inzwischen für das BAPersBw Alltagsgeschäft geworden.

Die Stadt Essen bietet eine verkürzte Ausbildung im Angestelltenlehrgang II an:

https://www.essen.de/essenaktuell/job_und_karriere_/ausbildung_2/quereinstieg/quereinstieg_bei_der_stadt_essen.de.html

Du hast Recht, gestatte mir aber die eine Anmerkung: Wenn du von einem anderen Dienstherrn kommst, kommst du zunächst über den §44 BLV in die von dir zitierten Normen hinein. Ändert natürlich nichts am Ergebnis.

Richtig. § 44 BLV regelt das mit den Probezeiten bzw. eröffnet grundsätzlich den Zugang.

Mit 30 würde ich aber persönlich tatsächlich versuchen, ggf. in Hagen an der FU den LLB. zu erwerben oder falls es finanziell paßt, an einer Fernhochschule den LLB zu machen und dann den Seiteneinstieg in den gntD. Die meisten Stellen in der Bw-Verwaltung sind in Koblenz und im Köln/Bonner Raum. Im nachgeordneten Bereich sind zumindest die A 9 - A 11 in NRW ruckzuck mit den RIAs aus der eigenen Laufbahnausbildung in Mannheim besetzt.

Selbst wenn man nicht das maximale Ruhegehalt erreicht, so ist doch zumindest eine A 12 oder A 13 mit etwa 60% Ruhegehaltssatz mehr als jede Angestelltenrente als vergleichbarer Angestellter im öD.
Autor Zwanderthalb
 - 19. Januar 2022, 13:59:08
Zitat von: christoph1972 am 19. Januar 2022, 13:38:50
Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung richtet sich nach § 7 BLV iVm §§ 18-21 BLV, ansonsten § 8 BLV iVm § 22 BLV (Anerkennung durch den BPA).

Das ist aber mit den ganzen Seiteneinsteigern inzwischen für das BAPersBw Alltagsgeschäft geworden.

Die Stadt Essen bietet eine verkürzte Ausbildung im Angestelltenlehrgang II an:

https://www.essen.de/essenaktuell/job_und_karriere_/ausbildung_2/quereinstieg/quereinstieg_bei_der_stadt_essen.de.html

Du hast Recht, gestatte mir aber die eine Anmerkung: Wenn du von einem anderen Dienstherrn kommst, kommst du zunächst über den §44 BLV in die von dir zitierten Normen hinein. Ändert natürlich nichts am Ergebnis.
Autor christoph1972
 - 19. Januar 2022, 13:38:50
Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung richtet sich nach § 7 BLV iVm §§ 18-21 BLV, ansonsten § 8 BLV iVm § 22 BLV (Anerkennung durch den BPA).

Das ist aber mit den ganzen Seiteneinsteigern inzwischen für das BAPersBw Alltagsgeschäft geworden.

Die Stadt Essen bietet eine verkürzte Ausbildung im Angestelltenlehrgang II an:

https://www.essen.de/essenaktuell/job_und_karriere_/ausbildung_2/quereinstieg/quereinstieg_bei_der_stadt_essen.de.html

Autor Zwanderthalb
 - 19. Januar 2022, 12:19:01
Zitat von: Franz2000 am 16. Januar 2022, 06:11:02
Zitat von: Zwanderthalb am 15. Januar 2022, 13:44:34
Wenn es unbedingt die BW sein muss kannst du dich nach Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Direkteinstieg im gD bewerben.

Sicher, dass das mit einer kommunalen Laufbahnbefähigung geht?

Ja, das klappt. Kommunale Anwärter erwerben ihre Lufbahnbefähigung nach Landesrecht, also den jeweiligen Landes-Laufbahnverordnungen. Der Bund erkennt diese an. Rechtlicher Überbau müsste § 44 Bundeslaufbahnverordnung sein. In der Praxis funktioniert das, so wie ich das beobachte, sehr reibungslos. Pro Jahr sehe ich zig Studierende/Anwärter, die sich in Richtung Bundesbehörden umorientieren.

Da die Fragestellerin auch nach der VFA-Ausbildung gefragt hat - auch da gibt es eigentlich "Fachrichtungen". Auch da spielt die Fachrichtung so wie ich das sehe keine große Rolle.

Gesagt wurde ja schon, dass Diplom-Juristen keineswegs alle Aufgaben eines Beamten mit klassischer gD-Ausbildung wahrnehmen können, gleichwohl gibt es sicher eine gewisse Menge an Stellen, die von Diplom-Juristen oder Diplom-Verwaltungswirten gleichermaßen besetzt werden können (je nach Behörde gilt das auch für Betriebswirte, Sozialpädagogen usw.).

Also wenn die Standortfrage für die Fragestellerin ausschlaggebend ist, sollte sie sich bei allen Behörden im örtlichen Umfeld bewerben. Je nach Bewerbungsfrist könnte es sein, dass sie für eine Einstellung in 2022 ohnehin schon zu spät dran ist. In diesem Fall wäre es vielleicht tatsächlich vielversprechend, sich um die Anerkennung der Scheine in einem alternativen "öffentlichen" Studiengang zu bemühen. Das kann ja auch parallel zu Bewerbungen laufen und im Falle einer Berufsausbildung sogar mit Überschneidung. Lediglich wenn ein duales Studium aufgenommen wird, muss vorher die Exmatrikulation bei der alten Hochschule erfolgen.

Sehr interessant finde ich auch die von einem Vorredner angesprochene Möglichkeit eines "Abiturientenprogramms" oder "Studienabbrecherprogramms", das zu einem Abschluss auf Fachwirtebene führen soll. Das kenne ich aus unserem Bundesland so bisher nicht, ist aber eine gute Innovation, die offenbar aus dem Einzelhandel entlehnt ist, wo solcherlei Programme ja seit einigen Jahren zum Standard gehören.
Autor christoph1972
 - 19. Januar 2022, 09:55:22
Klugscheisseralarm Alle Ausbildungsgänge die zu einer Laufbahnbefähigung führen heißen Vorbereitungsdienst.

Im mittleren und gehobenen Dienst heißen die Beamten auf Widerruf dann (technische/r) Regierungs(ober)sekretäranwäter/in bzw. (technische/r) Regierungs(ober)inspektoranwärter/in und im höheren Dienst entsprechend dann Regierungsreferendar/in bzw. Baureferendar/in oder sofern es eigene Laufbahnbezeichnungen gibt, bspw. Brandreferendar/in. Es gibt durchaus Leute, die da empfindlich reagieren, wenn man da falsche Bezeichnungen verwendet.

Der Vorbereitungsdienst zum mittleren nichttechnischen Dienst der Bundeswehrverwaltung umfasst kein Studium, sondern eine Ausbildung am Bildungszentrum der Bundeswehr (BiZBw) an den Standorten Oberammergau oder Berlin und praktischen Ausbildungsabschnitten an einem BwDLZ und/oder Standortservice und schließt mit der Laufbahnprüfung ab.

Hinsichtlich des Schulabschlusses wird inzwischen auch hingenommen, wenn Gymnastiasten oder Gesamtschüler mit Abitur sich bewerben, weil häufig genug, das Auswahlverfahren zum Vorbereitungsdienst des gntD nicht bestanden wurde.

In der dualen Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten FR Bundeswehrverwaltung finden sich auch genug Abiturienten, deren Ausbildung mit dem mittleren Dienst vergleichbar ist.
Autor Katja12345
 - 19. Januar 2022, 09:18:15
Hallo hiko,
interessanter Beitrag!
Wie kamst du mit Abi und angefangenem Jurastudium in das Studium im mittleren nichttechnischen Dienst?
Als ich mein Abi hatte habe ich mich auch für den mittleren Dienst beworben und da kam die Absage "Sie sind überqualifiziert", ich hätte mich für den gehobenen Dienst wenn dann bewerben können.
Autor hiko
 - 18. Januar 2022, 18:15:48
Hallo Katja12345,

ich kann dich verstehen. War auch in so einer Situation. Jura Studium, Scheinfrei, Examen aus verschiedenen Gründen nicht geschrieben. Habe mich gefragt, was ich jetzt machen kann.

Ein Studium kam zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Frage. Habe mich dann bei der Bw für die Laufbahnausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst beworben und diese erfolgreich absolviert. Jedoch habe ich während der Theorie- und Praxisphasen des mntD schnell festgestellt, das ich das Studium für den gehobenen Dienst absolvieren will und habe das sofort im Anschluss begonnen. Bin seit fast einem Jahr am studieren und bereue es nicht. Habe auch die Sorge gehabt, ob ich dies schaffe mit den Klausuren. Aber durch das Jura Studium hat man es zumindest bei den Rechtsfächern wesentlich einfacher. Und diese sind, meiner Meinung nach, mit dem Schwierigkeitsgrad der Klausuren im Jura Studium nicht zu vergleichen. Selbst in den Fächer wie Beamtenrecht (Dienstrecht), Tarifrecht usw. welche man im Jura Studium idR nicht hat, kommt man gut durch, da man das "juristische Handwerkszeug" ja doch ganz gut beherrscht. Fächer wie Staatsrecht, Europarecht, Schuldrecht, Sachenrecht, Verwaltungsrecht usw. kannst du die auch anrechnen lassen.

Grüße
Autor christoph1972
 - 18. Januar 2022, 11:19:56
Zitat von: Thomi35 am 13. Januar 2022, 22:15:08
Zitat von: christoph1972 am 13. Januar 2022, 19:27:18
Der LLB. bzw. BPA vermittelt im Studium deutlich andere Inhalte als ein rechtswissenschaftliches Studium mit Ziel 1. juristisches Staatsexamen und späteren Referendariat.

Das kann ich so pauschal nicht bestätigen. Ich studiere nebenberuflich LL.B. an der FernUni in Hagen, und die theoretischen Studieninhalte des LL. B. sind größtenteils identisch mit denen des Abschlußzieles Erstes Juristisches Staatsexamen. Das mag bei anderen Hochschulen anders sein, an der FernUni ist das Curriculum so aufgebaut. Nebenbei erlangen auch die Examsstudenten parallel den LL. B.-Abschluß, stehen also nicht mit leeren Händen da, wenn sie die erste Examsprüfung beim Justizprüfungsamt endgültig nicht bestehen.

Aber das dürfte der TE auch nicht mehr helfen. Ich schließe mich da den unterschiedlichen Empfehlungen meiner Vorredner an.

Sorry für die späte Antwort. Der LLB. an der FU Hagen ist da auch nicht typisch. Ich meinte auch den LLB./BPA an den "internen" Verwaltungshochschulen. Die sind zwar mit den juristischen Grundfächern versehen, beinhalten aber auch nicht-juristische Fächer wie BWL/VWL aber halt auch gesellschaftswissenschaftliche Fächer oder sehr laufbahnspezifische Fächer bei den Steuerbeamten oder Polizeivollzugsbeamten oder einen hohen Anteil an sehr juristischen Fächern, die jedoch schon inhaltlich speziell sind, bei den Diplom-Rechtspflegern oder bei den beiden Nachrichtendiensten des Bundes eben die ND-Fächer  :D
Autor Franz2000
 - 16. Januar 2022, 06:11:02
Zitat von: Zwanderthalb am 15. Januar 2022, 13:44:34
Wenn es unbedingt die BW sein muss kannst du dich nach Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Direkteinstieg im gD bewerben.

Sicher, dass das mit einer kommunalen Laufbahnbefähigung geht?

@TE

Alternativ zu dualen Studiengängen, welche in NRW über die FHÖV laufen, gibt es auch die Möglichkeit für Quereinsteiger am Aufstiegslehrgang zum Verwaltungsfachwirt teilzunehmen. Bieten allerdings nicht alle Kommunen an. Duisburg und Essen aber zbs. 2 mal regelmäßig pro Jahr

Zielgruppe sind explizit Studienabbrecher und Absolventen von Studiengängen ohne Berufsaussichten.

Ich bin mir sicher wenn du dich bundesweit oder zumindest innerhalb NRWs mit ordentlichen Unterlagen und guter Vorbereitung auf alle Einstiegsmöglichkeiten für den g.D bewirbst, dann solltest du schon sehr gute Chancen haben. Es gibt immer einen nicht grade kleinen Anteil an Juraabbrechern zumindest in meinem Studium an der FHÖV (jz HSPV)

Als Plan b solltest du natürlich unbedingt den Erwerb eines Bachelors vorrantreiben, grade aktuell müsste ja auch vieles ohne einen Umzug möglich sein.
Autor KlausP
 - 15. Januar 2022, 15:36:08
Ich verstehe nur nicht, warum es dann unbedingt eine Bundesbehörde sein soll. Auch bei Beamten wird eine bundesweite Versetzbarkeit erwartet, nicht in dem Maße wie bei Offizieren, aber immerhin.
Und nein, man wird nicht für Sie extra einen Dienstposten/eine Dienststelle quasi ,,über die Straße" einrichten (überspitzt ausgedrückt).
Autor Katja12345
 - 15. Januar 2022, 14:46:29
Ralf: Das ist nicht wahr!
Ich hab so einige Hürden im Leben durchgestanden!
Du musst, wenn du umziehst die Miete auch stemmen können zusätzlich zum Studentenbeitrag, Voraussetzung ist, dass man erstmal einen Nebenjob in Teilzeit findet und dann auch längerfristig und nicht befristet auf 3 Monate und dann wieder ohne Job!
Des Weiteren benötigt man als Student einen Bürgen, für mich kann niemand bürgen!
Also sag bitte nicht, dass alles ja so easy wäre!
Hast du schonmal eine Bachelorarbeit geschrieben?
Ich schreib so eine Arbeit nicht mal so nebenher, weil sie zeitaufwendig und anspruchsvoll ist, jedenfalls für mich!
Des Wegen habe ich auch große Bedenken bzgl. eines Studiums bei der Bw.

Nach so einem langen Studium, was wirklich sehr schlaucht, ist es doch normal, dass ich so schnell wie möglich jetzt eine Lösung finden möchte, die auch umsetzbar ist! Ich muss ja auch langsam mal in Lohn und Brot kommen!
Es ist unrealistisch etwas zu machen, was von vorn herein zum Scheitern verurteilt ist oder nicht machbar (Bürge, fester Nebenjob längerfristig)..
Autor Zwanderthalb
 - 15. Januar 2022, 13:44:34
Warum muss es denn die Bundeswehr sein? Duale Studien im Bereich Public Administration (oder andere integrierte Studiengänge, die zum Dipl.-Verwaltungswirt oder Bachelor führen und die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst beinhalten) bietet doch jede zweite Behörde an, vielleicht sogar Städte/Landkreise/Gemeinden direkt vor deiner Haustür? Ebenso die Berufsausbildung im Berufsbild Verwaltungsfachangestellte. Bewirb dich überall wo du Ausschreibungen findest, bereite dich auf die Auswahlgespräche/Verfahren vor und schau wie weit du kommst. Du wärst nicht die erste "gescheiterte" Jurastudentin in einem Inspektoranwärterlehrgang und sicher auch nicht die letzte. Wie schon geschildert hast du in den rechtswissenschaftlichen Fächern allein durch dein Methodenwissen immense Vorteile, juristische Inhalte machen aber je nach Zuschnitt des Studiengangs nur einen Teil des Studiums aus. Die Fallgestaltung in den Klausuren ist praxisnäher und weniger "akademisch" als im Jurastudium. Manche würden sagen "leichter".

Die Begleitung im Studium ist, so wie ich das als Dozierender in einem entsprechenden Studiengang auf Landesebene sehe, sehr gut. Es wird einem sehr schwer gemacht, so ein Studium zu vermasseln.

Wenn es unbedingt die BW sein muss kannst du dich nach Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Direkteinstieg im gD bewerben.
Autor Ralf
 - 15. Januar 2022, 13:26:49
Liebe Katja12345: irgendwie hast du für alle Vorschläge nur Probleme vor Augen und alles geht irgendwie nicht.
Du suchst den leichtesten Weg, direkt vor der Haustür, möglichst wenig Aufwand und alle Vorteile; ob du damit im Leben weiterkommst, wage ich zu bezweifeln.
Ich denke fast, das Problem liegt bei dir tiefer, in der Einstellung zu Problemstellungen. Alles erscheint wie ein nicht zu überwindender Berg und das Erklimmen ist keine Lösung. Selbst ein simpler Umzug als Studentin wird nicht in Betracht gezogen, sondern muss wegen des Pendlertickets in NRW sein. Dein Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl und deine Psyche sind nicht besonders hoch bzw. stabil derzeit. Vielleicht musst du daran etwas arbeiten und manche Probleme lösen sich dann leichter.
Autor F_K
 - 15. Januar 2022, 11:56:34
Was für Mittel benötigt denn ein Student um umzuziehen?

Optionen Fernuni wurden ja auch aufgezeigt - hier 10 Jahre Ausbildung zu "entwerten" erscheint nicht sinnvoll.