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Zitat von: Katja12345 am 19. Januar 2022, 09:18:15
Hallo hiko,
interessanter Beitrag!
Wie kamst du mit Abi und angefangenem Jurastudium in das Studium im mittleren nichttechnischen Dienst?
Als ich mein Abi hatte habe ich mich auch für den mittleren Dienst beworben und da kam die Absage "Sie sind überqualifiziert", ich hätte mich für den gehobenen Dienst wenn dann bewerben können.
Zitat von: Zwanderthalb am 19. Januar 2022, 13:59:08Zitat von: christoph1972 am 19. Januar 2022, 13:38:50
Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung richtet sich nach § 7 BLV iVm §§ 18-21 BLV, ansonsten § 8 BLV iVm § 22 BLV (Anerkennung durch den BPA).
Das ist aber mit den ganzen Seiteneinsteigern inzwischen für das BAPersBw Alltagsgeschäft geworden.
Die Stadt Essen bietet eine verkürzte Ausbildung im Angestelltenlehrgang II an:
https://www.essen.de/essenaktuell/job_und_karriere_/ausbildung_2/quereinstieg/quereinstieg_bei_der_stadt_essen.de.html
Du hast Recht, gestatte mir aber die eine Anmerkung: Wenn du von einem anderen Dienstherrn kommst, kommst du zunächst über den §44 BLV in die von dir zitierten Normen hinein. Ändert natürlich nichts am Ergebnis.
Zitat von: christoph1972 am 19. Januar 2022, 13:38:50
Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung richtet sich nach § 7 BLV iVm §§ 18-21 BLV, ansonsten § 8 BLV iVm § 22 BLV (Anerkennung durch den BPA).
Das ist aber mit den ganzen Seiteneinsteigern inzwischen für das BAPersBw Alltagsgeschäft geworden.
Die Stadt Essen bietet eine verkürzte Ausbildung im Angestelltenlehrgang II an:
https://www.essen.de/essenaktuell/job_und_karriere_/ausbildung_2/quereinstieg/quereinstieg_bei_der_stadt_essen.de.html
Zitat von: Franz2000 am 16. Januar 2022, 06:11:02Ja, das klappt. Kommunale Anwärter erwerben ihre Lufbahnbefähigung nach Landesrecht, also den jeweiligen Landes-Laufbahnverordnungen. Der Bund erkennt diese an. Rechtlicher Überbau müsste § 44 Bundeslaufbahnverordnung sein. In der Praxis funktioniert das, so wie ich das beobachte, sehr reibungslos. Pro Jahr sehe ich zig Studierende/Anwärter, die sich in Richtung Bundesbehörden umorientieren.Zitat von: Zwanderthalb am 15. Januar 2022, 13:44:34
Wenn es unbedingt die BW sein muss kannst du dich nach Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Direkteinstieg im gD bewerben.
Sicher, dass das mit einer kommunalen Laufbahnbefähigung geht?
Zitat von: Thomi35 am 13. Januar 2022, 22:15:08Zitat von: christoph1972 am 13. Januar 2022, 19:27:18
Der LLB. bzw. BPA vermittelt im Studium deutlich andere Inhalte als ein rechtswissenschaftliches Studium mit Ziel 1. juristisches Staatsexamen und späteren Referendariat.
Das kann ich so pauschal nicht bestätigen. Ich studiere nebenberuflich LL.B. an der FernUni in Hagen, und die theoretischen Studieninhalte des LL. B. sind größtenteils identisch mit denen des Abschlußzieles Erstes Juristisches Staatsexamen. Das mag bei anderen Hochschulen anders sein, an der FernUni ist das Curriculum so aufgebaut. Nebenbei erlangen auch die Examsstudenten parallel den LL. B.-Abschluß, stehen also nicht mit leeren Händen da, wenn sie die erste Examsprüfung beim Justizprüfungsamt endgültig nicht bestehen.
Aber das dürfte der TE auch nicht mehr helfen. Ich schließe mich da den unterschiedlichen Empfehlungen meiner Vorredner an.
Zitat von: Zwanderthalb am 15. Januar 2022, 13:44:34
Wenn es unbedingt die BW sein muss kannst du dich nach Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Direkteinstieg im gD bewerben.