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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 18. Januar 2022, 15:17:24
Um Ralf zu ergänzen...

Da die aktuelle Wohnung vom KarrC als berücksichtigungsfähig anerkannt wurde... haben Sie ja ab Dienstantritt Anspruch auf Trennungsgeld / Reisebeihilfen ... wenn AGA ab 30 km von Ihrem Wohnort.

Weiterer Ablauf:

1. Schnellstmöglich im März den Grundantrag TG stellen
2. Sobald dieser genehmigt ist - sofort Anfang April das TG/RB für März beantragen
3. Nach Einzug Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt besorgen
4. Sobald der Abrechnungsbeleg für das TG März vorliegt:

Zum Pers ...

+ Umzug melden und erfassen lassen
+ Antrag auf Anerkennung neuer Hausstand stellen

Dem Antrag sind beizufügen:

+ Bescheid Anerkennung alte Wohnung - sollten Sie vom KarrC bekommen haben
+ TG-Abrechnung März
+ neuer Mietvertrag
+ Meldebescheinigung
Autor Weezys
 - 18. Januar 2022, 06:36:16
War meinerseits falsch formuliert.
Dann habe ich meine Antwort.
Vielen Dank.
Autor Ralf
 - 18. Januar 2022, 06:04:54
Wieso nachträglich anerkennen? Der Umzug ist doch erst am 1. April.
Direkt nach dem Umzug melden und die Anerkennung beantragen.
Da die alte Wohnung anerkannt ist, wird es die neue auch.
Autor Weezys
 - 18. Januar 2022, 04:22:35
Hallo,
ich wurde im November 2021 als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr eingestellt.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich bereits mit meiner Freundin in einer Wohnung gelebt, die anerkannt wurde. Meinen Dienstantritt habe ich am 01.03, wir ziehen zum 01.04 jedoch in eine neue Wohnung.
Besteht die Möglichkeit, dass die neue Wohnung nachträglich nochmal anerkannt wird oder gibt es da so etwas wie sperren? Wann sollte ich die Bundeswehr darüber unterrichten, gleich jetzt noch vor Dienstantritt im KarrC anrufen und die Lage schildern oder doch lieber bis Dienstantritt warten (Muss die AGA wegen TSK Wechsel wiederholen) und direkt damit zum S1?

Vielen Dank und kameradschaftliche Grüße