ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Kathakombenheini am 23. Januar 2022, 20:10:38
... weil eigentlich habe ich mich ja für 12 Jahre verpflichtet?
Zitat von: Ralf am 23. Januar 2022, 18:58:01
Jeder kann sich jederzeit bewerben, wieso sollte es da Einschränkungen geben? Macht ja auch keinen Sinn, weil sich bewerben noch nichts mit einem anderen Arbeitsverhältnis zu tun hat
Zitat von: KlausP am 23. Januar 2022, 18:47:22
Im Entlassungsschreiben steht dann folgender Satz:Zitat... Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen diese Verfügung eröffnet wird, aus der Bundeswehr. ...
Damit kann niemand voraussagen, wie viel Zeit zum ,,Bewerbungen schreiben" überhaupt bleibt. Ich rede hier von Tagen und nicht Wochen bis zur fristlosen Entlassung. Da kann Mitte nächster Woche schon ,,Ende im Gelände" sein.
Zitat... Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen diese Verfügung eröffnet wird, aus der Bundeswehr. ...
Zitat von: 2Cent am 23. Januar 2022, 18:25:41
Niemand und nichts verbietet einem Soldaten sich irgendwo zu bewerben.
Zitat von: KlausP am 23. Januar 2022, 18:25:11Zitat... Hallo, Kameraden, ein Kamerad von mir wird bald unweigerlich unehrenhaft entlassen ...
Es gibt keine ,,unehrenhafte Entlassung"! Und bei einer fristlosen Entlassung z.B. gem. §55(5) Soldatengesetz hält sich mein Mitleid auch in engen Grenzen.
Zitat... Hallo, Kameraden, ein Kamerad von mir wird bald unweigerlich unehrenhaft entlassen ...