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Zusammenfassung

Autor Wolle_84DE
 - 15. Juni 2022, 14:34:36
Zitat von: F_K am 15. Juni 2022, 09:51:50
Anmerkung:

Die Frage kann ich nicht beantworten - aber wozu benötigt man die Antwort?

Einen Rentenauszug gibt es ja auch "nur" jährlich - und dann kontrolliert man, ob es stimmt, da macht die Zahlungsweise KEINEN Unterschied in der Information.
Auch die Sozialversicherungsmeldung eines "normalen" Arbeitgebers erfolgt einmal im Jahr ...

Eine AUSWIRKUNG hätte es erst mit Rentenbeginn - und auch da gibt es keinen Unterschied.

Ja natürlich ist es nicht wichtig. Ich war nur wegen der Beispielrechnung (monatlich) irritiert - daher meine Nachfrage.
M.M.n. werden die Rentenbeiträge durch die Bundeswehr erst im Folgejahr an die Rentenkasse nachgezahlt.
Autor F_K
 - 15. Juni 2022, 09:51:50
Anmerkung:

Die Frage kann ich nicht beantworten - aber wozu benötigt man die Antwort?

Einen Rentenauszug gibt es ja auch "nur" jährlich - und dann kontrolliert man, ob es stimmt, da macht die Zahlungsweise KEINEN Unterschied in der Information.
Auch die Sozialversicherungsmeldung eines "normalen" Arbeitgebers erfolgt einmal im Jahr ...

Eine AUSWIRKUNG hätte es erst mit Rentenbeginn - und auch da gibt es keinen Unterschied.
Autor Wolle_84DE
 - 15. Juni 2022, 09:46:33
Zitat von: Daniel77 am 11. Juni 2022, 00:56:39
Zitat von: F_K am 27. Januar 2022, 14:20:14
ZitatDie Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2021 also aus 2019). Sie beträgt 2021 jährlich 39.480 Euro und monatlich 3.290 Euro.

Verstehe ich das richtig, dass (im Jahr 2021) bei min. 80% von 3.290 EUR (=2.632,00 EUR) monatlich für den durch die Bundeswehr zu entrichtenden Rentenbeitrag (2021 = 18,6 % = AN + AG-Anteil) für den Reservedienstleistenden in die Rentenkasse eingezahlt wird/wurde? Demnach 489,55 EUR!?

Zahlt die Bundeswehr bei Reservedienst Leistenden tatsächlich monatlich die Rentenbeiträge an die zuständige Rentenkasse, oder erfolgt dies immer nach Beendigung der Reservedienstleistung?
Autor MaikG
 - 11. Juni 2022, 20:47:37
Naja, möglich ist einiges. Klar gibt es eine Menge Hürden, die hier auch schon aufgezeigt wurden aber im Prinzip ist mit Leistungsgähigkeit/-wille, ein bischen Glück und absoluter Flexibilität in der Bw auch in Höherem Alter fast alles Möglich. Ich habe zwar sicher nicht die typische Laufbahn hingelegt und es wird wahrscheinlich auch nicht bei jedem so klappen, aber als Beispiel, was alles geht hier mal mein Werdegang:

Ersteinstellung 2000 mit 21Jahren als SaZ 4 Mannschaften,
DZE 2008 als SU A7, vorher Vollzeitbfd zum Verwaltungswirt,
öffentliche Verwaltung (zuletzt als Hauptamtsleiter einer 20000 Einwohnerstadt) bis 2016.
Ich war aber im zivilen absolut nicht glücklich.. Also:
2016 Wiedereinstellung als HptFw SaZ20 im MilNw (es gab genau eine Stelle, 600km von meinem Wohnort entfernt). Finanziell war ich da sogar inkl. TG besser gestellt als mit meiner TVÖD12 Stelle.
Im ersten Anlauf 2018 (oder war es 19) BS, Zulassung OffzMilFd MilNw, Zulassung OffzMilNw fliegerischer Dienst....
Ich hätte mir vor ein paar Jahren nicht träumen lassen, dass ich mit Mitte 40 nochmal Berufspilot werde, aber wahrgenommen habe ich die Chance selbstverständlich.
Im Fazit war die Wiedereinstellung riskant, mit sehr vielen Entbehrungen und einer Menge Arbeit. verbunden, aber ich bereue es keine Sekunde. Aber es sollte jedem klar sein, dass so ein Schritt kein Selbstläufer ist.

Gruß
Maik
Autor Daniel77
 - 11. Juni 2022, 00:56:39
Zitat von: F_K am 27. Januar 2022, 14:20:14
ZitatDie Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten in den alten Bundesländern des vorvergangenen Jahres (für 2021 also aus 2019). Sie beträgt 2021 jährlich 39.480 Euro und monatlich 3.290 Euro.

Verstehe ich das richtig, dass (im Jahr 2021) bei min. 80% von 3.290 EUR (=2.632,00 EUR) monatlich für den durch die Bundeswehr zu entrichtenden Rentenbeitrag (2021 = 18,6 % = AN + AG-Anteil) für den Reservedienstleistenden in die Rentenkasse eingezahlt wird/wurde? Demnach 489,55 EUR!?
Autor Ralf
 - 01. Februar 2022, 04:13:00
Das wird sich bei zum Zeitpunkt der Bewerbung zeigen. Ich sagte damit, dass es in dieser Region sehr viele PersMgmt-DP gibt und damit natürlich die Chance größer ist, als wenn es in einer region nur 1-2 DP gibt.
Autor Sachbearbeite®
 - 31. Januar 2022, 21:51:39
Ist Bedarf an PersStOffz/PersOffz in der Rheinschiene vorhanden? Also auch an Wiedereinstellern?
Autor Ralf
 - 30. Januar 2022, 13:03:17
Wenn man bereit ist, einen DP n der Rheinschiene anzunehmen, steigen damit schon die Chancen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass man einen Seiteneinsteiger in einen Verband steckt, ist schon recht gering. Da ist dieser zu sehr im Fokus und oftmals mit Führungsverantwortung. In einem Amt/Kdo gibt es immer noch Gleiche, die das fehlende Wissen/ die fehlende Erfahrung covern können.
Autor Sachbearbeite®
 - 30. Januar 2022, 12:25:58
Zitat von: 2Cent am 30. Januar 2022, 11:43:10
Flexibel, ja?
Was ist mit Murnau, Starnberg, Holzdorf, Delitzsch oder Garlstedt?
Die Flexibilität hört halt an manchem Standort dann doch schnell auf.

Wie gesagt, einen Standortwunsch habe ich nicht. Ich bin bundesweit einsetzbar, vom Haldenwanger Eck bis Sylt und von Selfkant bis Zgorzelec.
Autor 2Cent
 - 30. Januar 2022, 11:43:10
Flexibel, ja?
Was ist mit Murnau, Starnberg, Holzdorf, Delitzsch oder Garlstedt?
Die Flexibilität hört halt an manchem Standort dann doch schnell auf.


Autor Sachbearbeite®
 - 30. Januar 2022, 11:19:01
Ich möchte nicht den Eindruck erwecken, als würde ich um jeden Preis als Wiedereinsteller zurück zur Bundeswehr wollen. Es ist eine Option, die ich mit betrachte. Und es ist vollkommen klar, es müsste erst mal Bedarf seitens der Bw bestehen, sowie ein ,,Angebot" gemacht werden und dann nach BdL eine Entscheidung getroffen werden.

Ich möchte/wollte aber gern vorher schon ein paar Punkte ,,abklopfen":

- welche Verpflichtungszeit ist möglich
- Chance zur Übernahme BS
- falls kein BS:
   > wie geht's nach DZE weiter (RDL oder zivilberuflich)
   > Krankenversicherung + Rentenversicherung

Diese Punkte haben wir ja beleuchtet und ich kann mich nun konkret informieren und die Option Wiedereinstellung bewerten.

Danke nochmals für die vielen Informationen.

Zum Bedarf im Bereich PersMgmt (PersStOffz) wurde mir allerdings (so auch an der SFJg/StDst) gesagt, dass großer Bedarf besteht. *was auch immer großer Bedarf bedeutet?

Wunschgebiet also Standortwunsch habe ich nicht. Da bin ich flexibel. Ob Köln, Siegburg, Bonn, Hannover, Straußberg oder Stuttgart wäre mir alles recht.
Autor Deepflight
 - 30. Januar 2022, 08:39:59
Eben, PersMgmt ist sogar ziemlich überlaufen.
Also wäre meine Empfehlung erst mal abzuwarten ob es übergaupt klappt, was man ihnen dann hoffentlich anbietet und mit diesen Informationen zurückzukommen. Dann können wir da auch genauere Auskünfte geben.
Wie schon gesagt, so ist das fischen im Trüben.
Autor Ralf
 - 29. Januar 2022, 16:09:07
Vor allem muss halt ein DP frei sein, der vielleicht auch im räumlichen Wunschgebiet liegt. PersMgmt ist nun auch keine Mangelverwendung.
Autor Deepflight
 - 29. Januar 2022, 15:38:48
Wie schon gesagt, die Verpflichtungsdauer die Sie als Wiedereinsteller oben drauf bekommen richtet sich nur bedingt nach dem was Sie wollen, sondern nach dem Bedarf.
Ich habe von Wiedereinstellern SaZ +3 bis SaZ +15 schon alles gesehen. In gewissen Grenzen mag sich das auch verhandeln lassen, aber die Bw muss dem Zustimmen. Es kann genauso gut sein das sie KEINE 11 Jahre mehr dazubekommen sondern nur 8.

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich will sie nicht davon abbringen. Aber hier zu spekulieren bringt nix. Bewerben Sie sich, werden sie erstmal zur Wiedereinstellung angenommen und schauen Sie, was man ihnen anbietet. So ist das alles fischen im Trüben...
Autor Sachbearbeite®
 - 29. Januar 2022, 13:09:52
Vielen Dank für die ganzen Beiträge!!!

Es ist ja nur ein Gedanke für die Zeit nach DZE. Denn wenn eine Wiedereinstellung erfolgen sollte und das für ca. 11 Jahre, muss man ja schon mal beleuchten, wie könnte es danach weitergehen.

Sollte zu diesem Zeitpunkt dann kein Bedarf für RDL bestehen, dann ist das halt so und das bekommt man als aktiver Soldat auch deutlich vor dem DZE mit und kann entsprechend planen.

Ich würde auf jeden Fall eine Wiedereinstellung mit Restdienstzeit von ca. 11 Jahren nutzen, weil die Bundeswehr mir einfach all das gibt, dass mir mein Job im Amt nicht bieten kann. Meine Aufgabe im Amt beherrsche ich, mache sie auch gerne, aber ich habe deutlich mehr Potenzial, als das was gefordert wird. Meine Stadtverwaltung kann mir einfach keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr bieten. Mein DP im Amt als Sachgebietsleiter ist das Maximum, was ich mit meinem Hochschulabschluss erlangen kann.