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Zitat von: Captain_N am 01. Februar 2022, 09:37:08Dann lies auch bitte alle § der SLV und hier den § 49. Damit hast du die Legitimierung, das auch darüber hinausliegende Zeiten festgelegt werden können.
Für mich ist es schon eine Diskrepanz, wenn ich mir den kompletten § 26 SLV ansehe und die 1340 / 49 daneben lege. Warum?
Weil bereits die SLV nicht vom allgemeinen Mindestrahmen spricht, sondern konkret auf das fliegende Personal und den "normalen" Offizier eingeht! Die 1340/49 spricht auch nur von diesen beiden Konstellationen, allerdings anderen Zeiten ( jeweils + 1 Jahr )...
Zitat von: Captain_N am 01. Februar 2022, 09:37:08Zitat von: F_K am 01. Februar 2022, 08:48:54
Da ist KEINE Diskrepanz.
Einige können ja nach 9 Jahren Major werden.
Die SLV gibt einen Mindestrahmen vor, den die BW weder nutzen muss, noch gibt es einen Anspruch darauf.
Für mich ist es schon eine Diskrepanz, wenn ich mir den kompletten § 26 SLV ansehe und die 1340 / 49 daneben lege. Warum?
Weil bereits die SLV nicht vom allgemeinen Mindestrahmen spricht, sondern konkret auf das fliegende Personal und den "normalen" Offizier eingeht! Die 1340/49 spricht auch nur von diesen beiden Konstellationen, allerdings anderen Zeiten ( jeweils + 1 Jahr )
§ 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
(1) Die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere ist nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung zum
Leutnant zulässig:
1. zum Hauptmann nach fünf Jahren,
2. zum Major nach neun Jahren und
3. zum Oberst nach 15 Jahren.
(2) Die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des fliegenden Personals und der Offizierinnen und Offiziere,
die als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für besondere Einsätze
verwendet werden, ist abweichend von Absatz 1 nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung zum Leutnant
zulässig:
1. zum Hauptmann nach vier Jahren und sechs Monaten,
2. zum Major nach acht Jahren und sechs Monaten und
3. zum Oberst nach 14 Jahren und sechs Monaten.
Darüber hinaus gibt es zwar keinen Anspruch auf eine Beförderung, aber sehr wohl einen Anspruch auf eine frühestmögliche Beförderung.
Zitat von: F_K am 01. Februar 2022, 08:48:54
Da ist KEINE Diskrepanz.
Einige können ja nach 9 Jahren Major werden.
Die SLV gibt einen Mindestrahmen vor, den die BW weder nutzen muss, noch gibt es einen Anspruch darauf.