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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 01. Februar 2022, 19:43:00
Die Modalitäten sind in der GAIP beschrieben. Es kann sic jeder bewerben, selbst wenn er keine Stelle hat.
Über einen 15 Jahre alten Post muss man nicht mehr sprechen.
Autor schreiber_1234
 - 01. Februar 2022, 19:38:59
Weiß jemand mehr hierzu?
Autor PersUffz
 - 13. November 2006, 21:52:01
Das BMVg hat für einen Truppenversuch neue Richtlinien für die Laufbahn der Fw erlassen. Vom 20.11.06 bis 19.11.07 soll es für Bewerber aus der Truppe in allen Bereichen (Stellen vorausgesetzt) möglich sein sich auf Dienstposten in der Laufbahn der Feldwebel zu bewerben. Die Truppe kann daraus wieder Feldwebel fördern. Die Zentren stellen nach wie vor die Eignung für die Feldwebelanwärter fest. Bei erfolgter Feststellung ist keine weitere Zulassung nötig. 90/5 und Bewerbungsunterlagen reichen dann aus. Haken an der Sache: Bewerber dürfen das 4. Dienstjahr noch nicht vollendet haben und müssen die Voraussetzungen wie u.A. DSA oder PFT nicht älter als 6 Monate erfüllen.

Ich werde hier nicht weiter ausführen, da das Fernschreiben und die Unterlagen hierzu an die 15 Seiten lang ist. Aber die Personalbearbeitenden Stellen haben bereits Informationen hierzu.