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Zusammenfassung

Autor justice005
 - 06. Februar 2022, 12:37:44
Ich schließe mich an.

Innerhalb der ersten vier Dienstjahre gibt es definitiv eine fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 Soldatengesetz. Wenn man bereits mehr als 4 Dienstjahre hat, gibt es ein gerichtliche Disziplinarverfahren. Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist eine Dienstgradherabsetzung.

Da zusätzlich zu den Dienstvergehen auch Straftaten verwirklicht sind, wird das auch an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dann folgt auch ein Strafverfahren.

Kommen noch andere Aspekte dazu (wiederholte Impfverweigerung, verfassungsfeindliches Geschwurbel etc) dann droht auch seitens des Truppendienstgerichts die Entfernung aus dem Dienst, einschließlich des Verlusts aller Ansprüche (Pension, Übergangsgebühren etc)

Autor Ralf
 - 06. Februar 2022, 12:12:50
Wir wollen doch mal nicht annehmen, dass es sich um einen Troll handelt, wenn man gleich "mehrere" gefälschte Impfpässe findet und dann auch noch "mehrere" andere u.a. von Ausbildern. So eine Häufung. Und das hat man alles schon polizeilich so festgestellt.
Autor bayern bazi
 - 06. Februar 2022, 11:51:16
bei einer  Dienstzeit unter 4 Jahre - ich glaub die sind schneller entlassen, als sie es für möglich gehalten haben  (SG 55/5)
Autor F_K
 - 06. Februar 2022, 11:42:54
Unwahre dienstliche Meldung in Verbindung mit dem Verwenden gefälschter Gesundheitszeugnisse, einer Straftat.

Ich als DV würde an die StA abgeben und die Entlassung der Soldaten veranlassen, wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten - damit wäre dann die Kuh vom Eis.
Autor Alpha1998
 - 06. Februar 2022, 11:34:16
Hey liebes Forum, wie im Betreff schon zu lesen ist , bezieht sich die Frage darauf.
In unserer AGA sind mehrere Soldaten beschuldigt einen gefälschten Impfpass vorgelegt zu haben, was drohen diesen Soldaten ? Des Weiteren sind dadurch weitere gefälschte Ausweise zum Vorschein gekommen, teilweise auch bei den Ausbildern.. wie wird das bei der Bundeswehr gehandhabt?
Kann man das Eis noch glätten?
Kameradschaftliche Grüße