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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 07. Februar 2022, 11:44:46
@ 200/3:

Nunja .. ich habe auch schon mal keine (normale) Feldhose in der gewünschten Größe erhalten, viele andere Dinge erst nach "Bestellung", und Lieferung Wochen später. Der Mitarbeiter / Leitung telefonierte da mit seinen Vorgesetzten, weil normale Socken nicht verfügbar waren ...

Ich kann den Einzelfall hier natürlich nicht beurteilen - halte diesen aber für zumindest glaubhaft.
Autor 200/3 ohne LoginDaten
 - 07. Februar 2022, 11:25:47
Bei solchen Querschnittsklamotten wie Nässe-und Kälteschutz sehe ich hier ehrlich gesagt irgendwie einen Fall von "Kann-nicht wohnt in der Will-nicht-Straße", entweder seitens Kleiderkammer oder Versorger. Der Kram muss doch ranzukriegen sein. Wir reden ja hier nicht über Sonderartikel wie Fliegerkombis oder Lindnerhof MK5 Plattenträger, die tatsächlich mal Mangelware sein können.
...
Oder der TE hat eine Körpergröße die außerhalb jeglicher Norm ist und die Klamotten müssen maßgeschneidert werden...eher unwahrscheinlich...
Autor Andi8111
 - 07. Februar 2022, 10:38:54
Ich möchte mal eben einwerfen: EK 1, ja, ich habe den noch machen müssen, Dornengestrüpp, Hose zerfetzt (nicht meine, die eines Kameraden) beim gemeinsamen Abendessen sehe ich das, frage, ob ich ihm eine von meinen geben soll? Er bejaht. Gruppenführer im Anschluss an die Übung: Gut gemacht, gelebte Kameradschaft. Habe die Hose sogar gewaschen wieder bekommen.

Und hab ich mich jetzt eines Dienstvergehens schuldig gemacht?

Mit etwas weniger Pathos: Geht jemand auf eine Übung und fehlt ihm persönliche Ausrüstung hat es in meinen Einheiten immer eine Möglichkeit gegeben, die "auszugeben", wenn der zuständige Servicepoint der BWBM es nicht vorrätig hatte.
Manche Lehreinrichtungen der Bundeswehr bauen sogar darauf, wenn sie wissen, dass bestimmte Artikel nicht alle Soldaten haben können, diese aber bei der Ausbildung vielleicht gut einzusetzen sind, dann tauscht man untereinander. War zB. so, als die IDZ Weste eingeführt wurde. etc.
Autor F_K
 - 07. Februar 2022, 10:35:35
@ 2 Cent:

Rechtliche Verpflichtung zur Gesunderhaltung  - § 17 Soldatengesetz, wird in Grundsätzen auch in der GA vermittelt.

Unabhängig davon ist es grundsätzlich eben NICHT verboten, Dinge im persönlichen Besitz zu verleihen, unabhängig vom Eigentum an den Dingen.

(Ja, ;.) habe ich schon gesehen und verstanden ... )
Autor 2Cent
 - 07. Februar 2022, 10:15:31

Wenn ich die Tage mal Zeit finde schau ich mal nach ob ich für eine Ausdrückliches "persönliches Material ausleihen ist verboten" finde bis dahin bitte nicht mit dem atmen aufhören, auch wenn es nirgends steht ;-)
Autor MikeEchoGolf
 - 07. Februar 2022, 09:51:19
Zitat von: 2Cent am 07. Februar 2022, 07:25:25
Die Waffe gehört auch der Bundeswehr und nicht der Bwbm.

Um es mal ganz platt zusagen, die persönliche Ausrüstung gehört in großen Teilen der Bwbm und nicht der Bw, manches Schutzwesten, ABC, Helm etc. managed sie nur für die Bw.
Das die Bwbm heutzutage dem Bund gehört tut hier nicht viel zur Sache, sie wissen sicher das dies auch mal nicht so war.

Die Hoheit über diese Sachen liegt bei der Bwbm, eine weitergabe oder verleihen von Kamerad x an y ist so nicht vorgesehen, schon aus Haftungsfragen.

Ist es denn nun verboten oder doch nur eine Haftungsfrage, denn letzteres lässt klären bzw. ist geklärt?

Eine Ausleihe von Bekleidungsstücken an andere für eine kurze Zeit war noch nie ein Problem, warum auch - das passiert ständig in der Bw, auch ohne DV.
Wer das Material im Bestand hat, der schreibt - diese Konditionen sollten ja alle Beteiligten kennen.
Autor F_K
 - 07. Februar 2022, 08:53:48
@ 2 Cent:

Wir ist dies nie so mitgeteilt worden - ich gebe aber sogar KFZ weiter, die ich empfangen habe, wenn der Kamerad auf dem Fahrauftrag steht und der Auftrag dies vorsieht.

Das Argument mit den ggf. unterschiedlichen Eigentümern habe ich verstanden - aber ich habe keinen "Vertrag" mit der Bwbm und selbst da müßte Verleih ausdrücklich ausgeschlossen sein - Haftung ist ja über Ausgabe geklärt.

(Aber wenn es so wäre, und es da eine Befehlslage gibt, würde ich mich dran halten, wenn ich diese kennen würde ... )
Autor 2Cent
 - 07. Februar 2022, 08:30:33
Zitat von: wolverine am 07. Februar 2022, 08:04:44
Ich sehe das Kernproblem immer noch darin, dass ein Soldat seit Oktober (!) immer nicht vollständig eingekleidet ist.Da ist der Versorger in der Pflicht und soll seine Arbeit machen. Ständige Meldung an die Vorgesetzten und der Hinweis auf deren Fürsorgepflicht. Spätestens jetzt vor dem Lehrgang sollte Bewegung in die Sache kommen.
Und dass die Geschichte in einem LogBtl spielt, gibt noch einmal besondere Würze ...

Ob LogBtl oder Versorger ist total egal...der Versorger ist hier auch nur der Schnittstelle die zur Bwbm fährt, damit nicht der halbe Zug fährt.

Ein Anruf des DV bei der Damen der hiesigen Bwbm Niederlassung könnte helfen das man dort an Sperrbestände geht.
Alternativ ist eben vorher klären ob das Material in einer anderen Niederlassung verfügbar ist und dann halt dorthin fahren und empfangen.

Ind wenn man dann halt 800km fährt für Nässeschutz und Matte dann ist das eben so.

Autor wolverine
 - 07. Februar 2022, 08:04:44
Ich sehe das Kernproblem immer noch darin, dass ein Soldat seit Oktober (!) immer nicht vollständig eingekleidet ist.Da ist der Versorger in der Pflicht und soll seine Arbeit machen. Ständige Meldung an die Vorgesetzten und der Hinweis auf deren Fürsorgepflicht. Spätestens jetzt vor dem Lehrgang sollte Bewegung in die Sache kommen.
Und dass die Geschichte in einem LogBtl spielt, gibt noch einmal besondere Würze ...
Autor 2Cent
 - 07. Februar 2022, 07:25:25
Die Waffe gehört auch der Bundeswehr und nicht der Bwbm.

Um es mal ganz platt zusagen, die persönliche Ausrüstung gehört in großen Teilen der Bwbm und nicht der Bw, manches Schutzwesten, ABC, Helm etc. managed sie nur für die Bw.
Das die Bwbm heutzutage dem Bund gehört tut hier nicht viel zur Sache, sie wissen sicher das dies auch mal nicht so war.

Die Hoheit über diese Sachen liegt bei der Bwbm, eine weitergabe oder verleihen von Kamerad x an y ist so nicht vorgesehen, schon aus Haftungsfragen.


Autor F_K
 - 07. Februar 2022, 06:04:16
@ 2cent:

Steht wo?

Neulich noch Waffenausbildung gemacht - die hatte ich nicht empfangen.
Autor ulli76
 - 06. Februar 2022, 22:56:17
Holt doch einfach euren Chef mit ins Boot. Wenn der Bescheid weiss, ist das alles eh kein Drama, wenn was abhanden kommt.
Autor 2Cent
 - 06. Februar 2022, 22:44:47
Sie sind gar nicht befugt das Material das sie von der Bwbm empfangen haben über eine MatAusgabeListe an andere zu verleihen.
Wie ausgeführt wenn der DV mitspielt keine Frage, dann schreibt aber der der es auf seiner Liste hatte und nicht der, der es sich ausgeliehen hat.
Autor F_K
 - 06. Februar 2022, 21:35:20
@ 2cent:

Kannst Du eine Begründung liefern?

SSM - die per MatAusgabeliste von Soldaten X entliehene Ausrüstung wurde auf dem Lehrgang AP2 nachts im dunkeln Wald beim Ausweichen beschädigt ...

Ich sehe da erstmal kein Problem ...
Autor 2Cent
 - 06. Februar 2022, 21:00:22
Von M2 rat ich dringend ab... bzw. Nur auf Anweisung des DV.
Wenn die Ausrüstung kaputt oder verloren geht wird schwer mit einer wahren dienstlichen Meldung.
Solange der DV mitspielt, kein Problem aber wehe wenn nicht.