ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 16. August 2022, 06:42:54Zitat von: Wüstensand am 15. August 2022, 18:43:35
Kurze Frage hierzu:
In meiner Steuererklärung gebe ich ja alle steuerfrei erstatteten Reisebeihilfen an. Auf der Monatsabrechnung von StiWie steht einmal unter Gesamtabrechnung die beiden RBH für den Monat von 136€ (2x68€). Daneben sind 2 Spalten "Steuerfrei" und Steuerpflichtig". Bei steuerfrei steht 204€ und bei steuerpflichtig -68€. Mein Steuerberater möchte nun für den genannten Monat 204€ angeben in der entsprechenden Zeile "vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet". Mir wurden allerdings nur 136€ überwiesen, ergo müssten dann doch auch nur 136€ in der Steuererklärung angegeben werden?
Danke!
Der Teil "Steuerabrechnung" der Monatsabrechnung ...
... endet mit der Zeile "Gesamt steuerfrei/-pflichtig".
Und da sollte bei Ihnen stehen: 136 und 0,00 EUR
Und dieser Gesamt-Betrag ist der vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Betrag.
Zitat von: Wüstensand am 15. August 2022, 18:43:35
Kurze Frage hierzu:
In meiner Steuererklärung gebe ich ja alle steuerfrei erstatteten Reisebeihilfen an. Auf der Monatsabrechnung von StiWie steht einmal unter Gesamtabrechnung die beiden RBH für den Monat von 136€ (2x68€). Daneben sind 2 Spalten "Steuerfrei" und Steuerpflichtig". Bei steuerfrei steht 204€ und bei steuerpflichtig -68€. Mein Steuerberater möchte nun für den genannten Monat 204€ angeben in der entsprechenden Zeile "vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet". Mir wurden allerdings nur 136€ überwiesen, ergo müssten dann doch auch nur 136€ in der Steuererklärung angegeben werden?
Danke!
Zitat von: F_K am 07. Februar 2022, 20:42:20
Ich habe mich auf zu VERsteuernden Lohnbestandteilen bezogen - und die stehen auf dem Bescheid.
Alle Lohnsteuerbescheide werden elektonisch erfasst bzw. gemeldet und können automatisch per Elster in die Erklärung übernommen werden.
(Lohnsteuer / Finanzamt ist Bundesrecht).
Zitat von: F_K am 07. Februar 2022, 19:54:08
Das BwDlz sicher nicht, aber das BVA meldet sicherlich automatisch alle Daten, die auf der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben sind.