ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: JensMP79 am 16. Februar 2022, 08:27:59Noch ist es ja keine Ausnahme, da das BAIUDBw es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich gewinnen sollte poste ich es hier zur Abgrenzung, wann ausnahmsweise Internet übernommen wird.
Es gibt immer einen der die 1% Ausnahme aufs Tablet bringt.... Sehr gut.
Zitat von: BSG1966 am 20. Dezember 2020, 20:39:51
Klar wird Internet bezahlt. Und das Netflix-Abo und einmal pro Woche wird auch der Pizzadienst erstattet. Plus wird für Sie eingekaft und Ihre Hosen bekommen Sie auch gebügelt.
Spaß beiseite - es ist ein MIETzuschuss. Ihren Lebensunterhalt müssen Sie schon selbst bestreiten. Ich hoffe, das ist okay.
Zitat... wenn der alte Refü sich endlich erbarmt hat, meine Vergleichsmitteilung an meine neue Einheit zu schicken...
Zitat von: Andi8111 am 18. Dezember 2020, 11:01:11
Ich bitte um das eingehende Selbststudium der Trennungsgeldverordnung. Diese ist auf der Seite des BVA auch aus dem Internet erreichbar und gibt weitreichende Erklärungen zum Verfharen wider; insbesondere, wie sich der Mietzuschuss zusammensetzt.