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Zusammenfassung

Autor WirdMaHellImHals
 - 21. Februar 2022, 20:42:58
Zitat von: Andi8111 am 20. Februar 2022, 11:25:45
So einfach, wie sie es sich hier machen:
Zitat von: denti am 20. Februar 2022, 09:38:26
Hey
Meines Wissens nach ist es sogar relativ gerne gesehen, wenn man seinen Studienplatz selbst mitbringt.
Dies hat für dich den Vorteil der (mehr oder weniger) freien Studienortwahl und die Bundeswehr hat einen SanOA, für den sie den Studienplatz nicht bereitstellen muss. Kenne auch einige Zahnis/ Humanis die das so gemacht haben.

ist es nun wirklich nicht...

So ganz stimmt das nicht. Bewerber mit eigenem Studienplatz sind natürlich gerne gesehen (aus bereits genannten, offenkundigen Gründen), müssen aber das Assesment-Center mit der Offizierseignung natürlich trotzdem durchlaufen.

Wer mit bereits bestandener 1.ÄP eingestellt wird, wird direkt als OFähnr eingestellt. Logischerweise bleibt man auch an dem Studienort an dem man ist und wird dann an die entsprechende SanOA-Betreuungs-Einheit zuversetzt und wie jeder andere SanOA auch fürs Studium beurlaubt.
Richten Sie sich aber darauf ein, dass Sie ein Semester aussetzen werden in dem sie die Grundausbildung zusammen mit allen anderen SanOA durchlaufen.
Autor Ralf
 - 20. Februar 2022, 12:39:53
Dein Kto T.D. ist nun aktiviert.
Den Beitrag mit Klarnamen habe ich gelöscht.
Autor T.D..
 - 20. Februar 2022, 12:29:02
Leider nichts. Auch mithilfe der Suchfunktion nicht. Aber der Nutzername is definitiv vergeben, da ich ihn als Gast nicht mehr verwenden kann.

Könntest du sonst die Beiträge löschen?

LG
Autor ulli76
 - 20. Februar 2022, 11:56:49
Der Nutzername in Beiträgen lässt sich auch durch uns nicht ändern. Schau mal im Spamordner, ob die Bestätigungsmail da gelandet ist.
Autor Andi8111
 - 20. Februar 2022, 11:25:45
So einfach, wie sie es sich hier machen:
Zitat von: denti am 20. Februar 2022, 09:38:26
Hey
Meines Wissens nach ist es sogar relativ gerne gesehen, wenn man seinen Studienplatz selbst mitbringt.
Dies hat für dich den Vorteil der (mehr oder weniger) freien Studienortwahl und die Bundeswehr hat einen SanOA, für den sie den Studienplatz nicht bereitstellen muss. Kenne auch einige Zahnis/ Humanis die das so gemacht haben.

ist es nun wirklich nicht...

Denn: Das Einzige, was entfällt, ist der Studieneignungstest. Der Rest im Annahmeverfahren bleibt gleich. Und nur, weil jemand schon studiert, wird er nicht zugelassen. Er oder Sie muss sich nach wie vor in der Bestenauslese durchsetzen.
Autor denti
 - 20. Februar 2022, 09:38:26
Hey

Meines Wissens nach ist es sogar relativ gerne gesehen, wenn man seinen Studienplatz selbst mitbringt.

Dies hat für dich den Vorteil der (mehr oder weniger) freien Studienortwahl und die Bundeswehr hat einen SanOA, für den sie den Studienplatz nicht bereitstellen muss. Kenne auch einige Zahnis/ Humanis die das so gemacht haben.

Autor T.D..
 - 20. Februar 2022, 09:33:47
Noch eine Bitte in eigener Sache, da ich sehe dass du Admin bist: Ich bin noch als Gast registriert, da meine Registrierungsemail noch nicht angekommen ist. Daher kann ich meine Beiträge nicht ändern. Könntest du eventuell bei meinen letzten Beiträgen in diesem und dem MedEvac Thread meinen vollen Namen in die Initialien ändern, und anschließend diesen Beitrag löschen?

Das ist als Gast leider nicht möglich.

Danke!

LG
Autor Chern187
 - 20. Februar 2022, 09:31:36
Man kann seinen Studienplatz mitbringen. Aber auch zivil hat man nicht immer die freie Wahl, wohin man möchte
Autor T.D..
 - 20. Februar 2022, 09:29:03
Alles klar, danke für die Info!

Ich werde die Frage ohnehin noch einmal beim Assessmentcenter ansprechen, das ist zum Glück vor der Deadline für die Bewerbung zum WS 2022/2023.

In jedem Fall hoffe ich, die Offiziers- und Studieneignung wie gewünscht zu erhalten, so dass ich letztlich nicht auf diesen Weg angewiesen sein werde.

LG
Autor ulli76
 - 20. Februar 2022, 09:24:09
Vielleicht kann das einer der Perser nachher noch beantworten. Aber zu meiner Zeit war das nicht möglich. Die Bundeswehr hat ein eigenes Budget an Studienplätzen. Vielleicht geht es inzwischen mit der verkürzten Vorausbildung. Wir wurden ja noch im Januar nach dem Abi eingestellt und wurden dann zum Wintersemester an den Studienort versetzt und ins Studium beurlaubt. Da hätte man den privaten Studienplatz nicht behalten können.
Autor ulli76
 - 20. Februar 2022, 09:07:37
Warum sollten die Rückzahlungen geringer sein oder gar entfallen? Die Kosten entstehen doch nicht durch den Studienplatz als solches.
Autor T.D.
 - 19. Februar 2022, 21:15:25
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zur Bewerbung as SanOA mit eigenem Studienplatz.

Zu mir: Ich möchten unbedingt SanOA werden, hätte allerdings auch die Möglichkeit, mich zum kommenden Wintersemester zivil auf einen Studienplatz für Humanmedizin zu bewerben und diesen relativ sicher auch zu erhalten.

Nach dem, was ich hier im Forum insbesondere zum Thema "Einstieg nach dem Physikum" gelesen habe frage ich mich, ob es nicht am schlausten wäre, sich bei der Bundeswehr zu bewerben und parallel dazu auf einen "zivilen" Studienplatz, um sich im Falle des Erhaltes desselben sowie eines positiven Assessmentbescheids dann mit diesem einstellen zu lassen, statt mit dem von der BW gestellten.

Vorteile:

1. Mehr Kontrolle bei der Wahl des Studienortes.
2. Keine/geringere Rückzahlung im (unwahrscheinlichen) Falle eines Ausscheidens vor Ende der Verpflichtungszeit (dies habe ich einem Beitrag hier im Forum entnommen, ist dies korrekt?)

Nun weiß ich allerdings nicht, ob die BW diesen Weg akzeptieren würde. Im Grunde genommen hätte es ja den Vorteil, dass ein weiterer bundeswehreigener Studienplatz für einen geeigneten Bewerber frei bliebe. Der karriereberater konnte mir dazu allerdings nichts sagen und meinte auch, dass er von dem hier im Forum oft beworbenen Weg des Einstiegs nach dem Physikum (nichts wüsste).

Könnte da eventuell jemand etwas licht ins Dunkel bringen?

LG

Tom