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Autor Ethereum
 - 20. Februar 2022, 19:29:34
DPäK spielt keine Rolle. Es kommt auf die Beförderung an.

Autor C179k
 - 20. Februar 2022, 19:15:16
Habe ich verstanden.

Nur jetzt vielleicht nochmal um eventuelle Missstände zu beseitigen.
Der MFT war in der 3 jähringen ausbildung. War aber noch 1 jahr als stuffz auf dem dpäk also der schülerstelle. Deswegen die Frage ob der Anspruch nach ende des MFTs endet oder mit der Beförderung zum Fw.

Danke schonmal im Voraus.
Autor Ethereum
 - 20. Februar 2022, 17:32:39
Die Ausbildung endet mit der Beförderung zum Feldwebel. Schließen sich danach noch weitere dienstpostenbezogene Lehrgänge an, genügt das nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht mehr für den Bezug von Kindergeld.

Warum auch? So könnte es ein wenig ungerecht werden, wenn Soldat a noch Kindergeld erhält, weil seine DP Ausbildung länger dauert, aber der Stabsdienstfeldwebel eben sehr rasch ausgebildet ist. Ausschlaggebend ist in dieser Laufbahn die Beförderung zum Feldwebel.

Autor C179k
 - 20. Februar 2022, 17:16:01
Also kann ich aus der Antwort entehmen, dass es wirklich mit der Beförderung zum Feldwebel endet und nicht wie es im Internet manchmal steht, mit Beendigung des MFTs?
Autor Ethereum
 - 20. Februar 2022, 16:30:02
Kurze Antwort: Ja Du warst berechtigt! Mit der Beförderung endete deine Ausbildung zum Fw und damit auch das Bezugsrecht für das Kindergeld.

Autor C179k
 - 20. Februar 2022, 15:45:02
Moin moin.

Schnelles Thema und hoffentlich schnelle und kurze Antwort.

Bin Ende 2018 vom OA zum FA gewechselt. Wurde 2021 zum 01.07 zum Feldwebel befördert.
Jetzt will die Familienkasse einen Nachweis.

War ich noch bis zur Feldwebelbeförderung berechtigt Kindergeld zu empfangen? Habe ja trotzdem nahtlos an die 3 jährige ausbildung eines Feldwebels angeknüpft.