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Zusammenfassung

Autor MikeEchoGolf
 - 21. Februar 2022, 05:34:31
1) Anspruch besteht nicht, bei Unterkunftsmangel besteht aber die Möglichkeit eine Whg zu mieten, in der Miethöhe eines Hotelzimmers.
Autor Andi8111
 - 21. Februar 2022, 04:17:34
1) Nein. Es besteht hierauf kein Anspruch. Bei Unterkunftsmangel wird ein Hotelzimmer oder eine Pension durch das BWDLZ angemietet.
2) Nein. Dafür gibt es keine rechtliche Handhabe.

Anmerkung: RDL sind zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet, bzw. haben auf eine GU Anspruch.
Autor tanki
 - 20. Februar 2022, 23:21:25
Hallo,

ich habe hier gesucht, ob mein Thema schon behandelt wurde. Leider nichts gefunden oder überlesen.

Folgendes:

Ich werde wohl ab Mai mehrere Monate RDL an einem weiter entfernten Standort leisten, wo ich kein Heimschläfer bin.

Frage:

1. Kann ich mir am Standort eine zweite Wohnung/ Zimmer privat mieten anstatt in der Kaserne zu schlafen und wenn ja, bekomme ich da einen Zuschuss, da ich ja nicht in der Kaserne wohne und keine Stube in Anspruch nehme? Wenn ja wie hoch? Auch Fahrkosten von Zweitunterkunft zur Kaserne und zurück und Wochenendheimfahrten, da ja nur Zweitunterkunft?

2. Wenn ich der Bundeswehr einen monatlichen Betrag gebe oder auf einen Teil meines Soldes verzichte, kann ich dann eine Stube innerhalb der Kaserne alleine beziehen?

Gruß
tanki