ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: AlexaK am 02. März 2022, 19:56:41Zitat von: KlausP am 02. März 2022, 19:47:09
Wenn Sie in der GA sind, ist die GA-Einheit Ihre Stammeinheit. Die Einheit, zu der Sie nach der GA versetzt werden, hat damit (noch) nichts zu tun.
Ok
Bei meiner Ablöse aus der GA wurde mir gesagt, dass nun (bis ich wieder Lehrgangstauglich bin) die ,,Stammeinheit" für mich zuständig ist. An diese muss ich mich aktuell auch regelmäßig wenden bezüglich Gesundheitsstatus.
Zitat von: KlausP am 02. März 2022, 19:58:24
Wurden Sie denn dort hin offiziell versetzt? So richtig mit schriftlicher Versetzungsverfügung?
Zitat von: KlausP am 02. März 2022, 19:47:09
Wenn Sie in der GA sind, ist die GA-Einheit Ihre Stammeinheit. Die Einheit, zu der Sie nach der GA versetzt werden, hat damit (noch) nichts zu tun.
Zitat
( ... )
(7) Ist der Soldatin oder dem Soldaten die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar und steht ein Dienstkraftfahrzeug oder ein Fahrzeug der BwFuhrpark Service GmbH nicht zur Verfügung, können die entstandenen notwendigen Kosten für die Benutzung eines Mietwagens oder eines Taxis erstattet werden."
https://www.gesetze-im-internet.de/bwhfv/BJNR325000017.html
Zitat von: AlexaK am 02. März 2022, 18:55:21
Nun soll ich auf Anweisung des Truppenarztes zur Verlaufskontrolle und weiteren Beurteilung wieder ins BWK, darf aber weder mit dem Zug fahren noch darf ich selbst Auto fahren.
Dienst-Kfz steht nicht zur Verfügung, sodass ich den Transport selbst organisieren muss.
Zitat... Oder wo kann ich das am besten in Erfahrung bringen? ...