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Autor PzGrenSG
 - 07. März 2022, 19:00:59
Nach Ablauf der 3 Jahren im vorläufigen Dienstgrad verliert man ihn nicht automatisch. Da ist die Bw ausnahmsweise "kulant". Die Möglichkeit der Umbeorderung werde ich mal prüfen.
Vielen Dank
Autor doc.
 - 04. März 2022, 16:58:04
Wenn noch nicht endgültig, dann einfach umbeordern lassen, damit ist dann auch der vorläufige DG hinfällig.
Autor Eisensoldat
 - 04. März 2022, 15:56:50
Und wenn der Reservist ausgeplant wird, ist doch der vorlaeufige DG auch weg, oder?
Autor F_K
 - 04. März 2022, 13:12:27
... ist der Dienstgrad denn endgültig verliehen oder noch im Status "vorläufig"? - da ist ja bei Nichtbestehen / Nicht absolvieren der Ausbildung in der vorgesehenen Zeit eine Rückführung möglich.
Autor Ralf
 - 04. März 2022, 12:31:45
Zitatch nehme an, in der Bürokratiemaschiene Bw ist das nicht möglich!?
Gesetzliche Regelungen, hat nun nichts mit Bürokratiemaschine zu tun.
Klar, du kannst KDV einreichen, bei Anerkennung verlierst du deinen Dienstgrad.
Autor F_K
 - 04. März 2022, 09:43:18
Man hat sich doch SELBER um den höheren Dienstgrad bemüht / diesen beantragt?
Autor PzGrenSG
 - 04. März 2022, 09:32:40
Guten Tag!
Das Konstrukt vorläufig höherer Dienstgrad führt ja nun immer mal wieder zu persönlichen Sackgassen (keine Übungsangebote, zivil. nicht zu vereinbarende Lehrgänge, "unpassende" Dienstposten, ...).

Seht ihr eine Möglichkeit auf den bereits verliehenen höheren Dienstgrad - natürlich im gegenseitigen Einverständnis Reservist/DV - zu verzichten und in einer anderen Verwendung/Dienstgrad den militärischen Werdegang neu anzusetzen? Sind euch vielleicht sogar Kameraden bekannt die so weit gehen mussten um weiter Dienst leisten zu können? Ich nehme an, in der Bürokratiemaschiene Bw ist das nicht möglich!?