ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Ralf am 28. März 2022, 09:18:41
Vielleicht Erbsenzählerei, aber: Ich glaube nicht, dass das KarrCBw hierzu valide aussagen ausmachen kann und wird. Das Thema Nebenbeschäftigung ist eines des aktiven Dienstverhältnisses und ist für den Einstellungsvorgang (und dafür sind die KarrCBw zuständig) ohne Relevanz. Und eine rechtlich bindende Aussage kann damit gar nicht erteilt werden.
Zitat von: grünling am 19. März 2022, 11:34:52
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich werde mich Montag bei dem zuständigen KarrC melden und erfragen. Soweit ich weiß, sind Pflegekinder kein Hindernis. Habe gedacht, es wäre dasselbe weil es gleichgestellt wird.
Zitat von: grünling am 19. März 2022, 10:36:56
Die ganze Sache hat sich jetzt ergeben. Der Termin beim Karrierecenter ist eine ganze Weile her, damals hatten wir das noch nicht mal vor, eine Erziehungsstelle zu eröffnen.
Ja, es ist quasi wie mein eigenes. Nur dass da noch das Jugendamt hintersteht und ich kein Sorgerecht habe. Ist in etwa mit einem Pfelegekind gleichzustellen, nur auf professioneller Ebene. Also eine "Berufsfamilie".