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Autor Deepflight
 - 26. März 2022, 08:19:17
Fein, dann mal viel Glück und Erfolg!
Autor Ralf
 - 24. März 2022, 16:00:07
Prima, alles richtig gemacht, Glückwunsch.
Autor delfin12345321
 - 24. März 2022, 15:37:25
Hallo zusammen!

Falls es jemanden interessiert, Wunschverwendung bekommen! Ich starte im Jägerbataillon 291 bei Strasbourg!

Die Therapiegeschichte war überhaupt kein Problem, da nachgereicht und besprochen. Da ich auch lange keine Symptome mehr habe hat das meine Musterung in T2 auch nicht beeinträchtigt (bin 5cm zu groß für T1 :))
Autor Deepflight
 - 22. März 2022, 11:37:24
Eben, wenns nur ein Fehler war, schriftlich geradeziehen wie es beschrieben wurde und gut ist.
Das wird dann in der Musterung entsprechend gewürdigt und dan siehst du was dabei rum kommt.
Panik schieben hilft auf jeden Fall nix, ruhig abarbeiten das Thema und dann schauen was passiert.

Strafrechtliche Verfolgung droht ihnen auf keinen Fall, wenn Sie das grade ziehen. Haben sie zum Termin
halt einen Nachweis dabei das Sie es gemeldet haben, geben Sie es beim Arzt nochmal an mit "ich glaube,
ich habe da einen Fehler gemacht, und zwar XY", drücken Sie dem Arzt auch nochmal ne Kopie des Schrift-
stücks mit dem Sie den Fehler gemeldet haben in die Hand und gut ist.

Dennoch schön, dass sie das noch angeben wollen, ich wünsche Ihnen dann viel Erfolg!
Autor slider
 - 21. März 2022, 22:55:15
Erstmal ruhig bleiben. Wir sind alle nur Menschen und machen Fehler. Das weiß man auch im Karrierecenter. Sie sind definitiv nicht der erste Bewerber, der ein falsches Kreuz setzt. Da reißt Einem Keiner den Kopf für ab, wenn man das nachreicht und halbwegs begründen kann.
Autor delfin12345321
 - 21. März 2022, 12:44:22
Dann mache ich das wohl so und hoffe auf das Beste, vielleicht ist es auch irrelevant da ich seit bald 10 Jahren keine Symptome mehr habe, aber das Verschweigen wird wohl alles andere als positiv ankommen.
Autor Ralf
 - 21. März 2022, 12:15:28
Also max. wird man dir keine Einstellung geben; keine Strafverfolgung.
Brief schicken und Email und nen davon Ausdruck mitnehmen als Nachweis.
Autor delfin12345321
 - 21. März 2022, 12:02:35
Für den Ausschluss bzw. für die Ausmusterung wird dies ja wahrscheinlich ohnehin reichen...
Autor delfin12345321
 - 21. März 2022, 11:59:11
Ich hab tatsächlich nicht gewollt falsche Angaben gemacht aber das spielt denke ich mal keine Rolle.

Der Test ist bereits in ein paar Tagen, was wenn der Brief nicht rechtzeitig ankommt?

Ich überlege, meine Bewerbung zurückzuziehen und den Termin abzusagen, weil ich Angst habe, dass dies strafrechtliche Folgen haben könnte.

Autor Ralf
 - 21. März 2022, 11:55:57
Schriftlich das geradeziehen, also Brief schreiben und das, was zu ändern ist, schildern.
Und ja, das Nichtangeben kann zu großen Problemen führen, denn du hast mit deiner Unterschrift bestätigt, dass alles richtig ist.
Autor delfin12345321
 - 21. März 2022, 11:48:47
Hallo,

vor einigen Wochen habe ich mich beworben und wurde zum Test eingeladen. Nun ist mir erst jetzt durch den Kopf geschossen, ob eine 10 Jahre zurückliegende ADHS - Geschichte als Psychotherapie angesehen werden kann... Ich hab die Frage im Bogen mit Nein beantwortet aber habe jetzt Angst, doch noch Probleme damit zu bekommen. Soll ich einen Befund mit zum Test, also zur Ärztlichen Untersuchung mitbringen und das nochmal ansprechen? Werde ich deswegen jetzt Probleme bekommen?

Ich bin ein wenig verzweifelt...

Danke für eure Hilfe