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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Kiepenkerl am 21. März 2022, 15:12:02
Aus der Nr. 305 werde ich nicht richtig schlau. Zielt die eher darauf ab, dass jemand noch andere, fremde bzw. nicht berücksichtigungsfähige Personen bei sich einziehen lässt?
Auf die Ehefrau die im Rahmen der Wochenenden dort lebt bezogen, würde das ganze doch wenig Sinn ergeben?
Zitat von: Kiepenkerl am 21. März 2022, 13:55:16
Ich habe mich evtl. etwas zu schwammig ausgedrückt. Unwesentlich meint hier, dass ich voraussichtlich 50% der Wochenenden an den bisherigen Wohnort pendeln werde, 50% wird meine Frau an den Dienstort kommen, ansonsten lebt und arbeitet sie am bisherigen Wohnort.
Zitat von: Kiepenkerl am 21. März 2022, 00:51:28
Da ich beabsichtige einen nicht unwesentlichen Teil der Freizeit mit meiner Frau in dieser Whg zu verbringen, stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist, auch eine (ggfs. erheblich) größere / teurere Wohnung als ein solches Appartment anzumieten?
Zitat von: Kiepenkerl am 21. März 2022, 00:51:28
Da ich beabsichtige einen nicht unwesentlichen Teil der Freizeit mit meiner Frau in dieser Whg zu verbringen, stellt sich mir die Frage, ...
Interessiert das in irgendeiner Form oder liegt es im Bereich Privatvergnügen?