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Zusammenfassung

Autor D1987
 - 25. März 2022, 16:47:44
Danke für die realistische Einschätzung, werde mich da auf dem Wege mal schlau machen.
Autor F_K
 - 25. März 2022, 16:37:25
Ok, dann fang mit Engagement bei HSchKp an - dann ggf. Mit RUA / RFA.

Seiteneinstieg wird mit dem Studiengang nichts.

Viel Erfolg.
Autor D1987
 - 25. März 2022, 16:23:17
Zitat von: F_K am 24. März 2022, 12:45:06
Frage (zur Klärung der Chancen):

- Was für ein Studium?
- Welcher Dienstgrad / ATNs?
- Schon "aktiver" Reservist, wenn ja, wo?
- oder geht es nur um den "Dienstgrad der Reserve"?
- welcher Zeitansatz pro Jahr (in Wochen Arbeitszeit) kann / soll den eingebracht werden?

Die Fragen beantworte ich dir doch gerne.
Also ich hab einen Bachelor in BWL und einen Master in Human Resource Management.
Bin mit DG OG raus und hab die Standard ATN, die man im kurzen Wehrdienst halt sammelt - im Endeffekt also keine ;) GA bei den Aufklärern, Restzeit bei den Grennis.

Ich bin derzeit nicht aktiver Reservist, da müsste ich ja vermutlich auf die RSU zugehen, um aktiver zu werden, was auch vermutlich ein guter erster Schritt wäre.
Mir geht es nicht wirklich um Dienstgrade, doch denke ich, dass ich die Qualifikationen, die ich zivil erworben habe ggf. gut zurückgeben kann, mag sein dass das ideologisch verblendet klingt. Dennoch hat die Truppe (nach dem Bachelor Abschluss) mir Kompetenzen beigebracht, wo ich mir selber sage, dass diese mich in meiner Karriere bisher beschleunigt haben und geschult haben. Disziplin, Planung, aber auch Menschenbild und Führung.
Ich bin aktuell tätig als Personalleiter in einer IT Bude mit meinen zarten 35 Lenzen vielleicht nicht verkehrt und habe da die Verantwortung für Personalthemen über 1500 Leute und führe halt auch ein kleines Team. Gleichzeitig bin ich mir bewusst, dass S1 Posten o.ä. natürlich aus den aktiven gut stemmbar sind. Aber vielleicht kann ich hier etwas beitragen. Nur fürs Zertifikat/Titel habe ich nie etwas getan.
Ich kann (und will) relativ viel Zeit aufbringen, da ist mein Arbeitgeber flexibel, ich denke realistisch am Stück 2-3 Wochen sollten drin sein und das mehrfach im Jahr.
Ich möchte halt ein Stückweit auch zurückgeben - das mag für den einen unverständlich sein, jemand anders mag das vielleicht verstehen und beipflichten, die Interpretation obliegt dir/euch.
Autor F_K
 - 24. März 2022, 12:45:06
Frage (zur Klärung der Chancen):

- Was für ein Studium?
- Welcher Dienstgrad / ATNs?
- Schon "aktiver" Reservist, wenn ja, wo?
- oder geht es nur um den "Dienstgrad der Reserve"?
- welcher Zeitansatz pro Jahr (in Wochen Arbeitszeit) kann / soll den eingebracht werden?
Autor p4uLe83
 - 24. März 2022, 12:41:41
Zitat von: D1987 am 24. März 2022, 11:33:15
Hi,

ja vielleicht verwechsle da was.
Also es geht um den Einstieg in die ResOffz Laufbahn mit abgeschlossenem (privatem) Studium als jemand, der schon Wehrdienst gemacht hat.
Das Verfahren gibt es wohl nicht mehr, oder?

Wie F_K schrieb, lies die SLV an der Stelle bitte aufmerksam und auch die Seiten der Bw zum RO-SE. Kurz: Du kannst nach wie vor mit höherem Dienstgrad den Seiteneinstieg machen, WENN
a) ein verwertbares Studium vorliegt
b) die Bw freie Dienstposten für dieses Studium hat
c) man sich in der Bewerbung/Bestenauslese durchsetzt - es gibt tlw. nur sehr wenige freie DP/Bedarfe.

Alles Weitere fördert dann die Bewerbung zu Tage.
Autor F_K
 - 24. März 2022, 11:43:42
Doch, dass gibt es noch.

Bitte die genannten Quellen aufmerksam lesen.
Autor D1987
 - 24. März 2022, 11:33:15
Hi,

ja vielleicht verwechsle da was.
Also es geht um den Einstieg in die ResOffz Laufbahn mit abgeschlossenem (privatem) Studium als jemand, der schon Wehrdienst gemacht hat.
Das Verfahren gibt es wohl nicht mehr, oder?
Autor Ralf
 - 24. März 2022, 10:56:02
Du verwechselst wohl die Abs (2) und (4):
https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/aussetzung-seiteneinstieg-reserveoffiziere/
Autor D1987
 - 24. März 2022, 10:42:08
Hallo zusammen,

habe mich die letzten Wochen und Monat dumm und dämlich gegoogled und keine klare Antwort gefunden.
Es gab bis letztes Jahr glaube ich den §43(3) i. Vbdg. m. §26(2) als Seiteneinstieg. Dann hieß es, dass das Verfahren erneuert werden solle.

Weiß jemand, wie hier der Stand ist?