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Zitat von: Timbold am 26. März 2022, 11:03:39
@Thomi35
Darauf zielt meine Nachfrage ab. Sagen wir mal, dass die Entbindung im Juni 2023 erfolgt. In diesem Jahr liegen die Einkünfte über 20.000 Euro. Somit ist bis Ende 2023 die freiwillige GKV zu bezahlen. Ab Januar 2024 bezieht die Ehefrau dann nur ihr Elterngeld und hat keine weitere Einkünfte. Ab diesem Zeitpunkt müsste doch dann die Beihilfe greifen und somit nur noch die Kosten für die PKV Restkostenversicherung getragen werden?
Zitat4.1 Zu [§4 erg., Thomi35] Absatz 1
4.1.1 Bei der Prüfung des Einkommens berücksichtigungsfähiger Personen nach § 4 Absatz 1 (Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin, Lebenspartner) wird grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Festsetzungsstelle abgestellt, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Aufwendungen entstanden sind. Durch das grundsätzliche Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung ist ein ,,Schieben" der Aufwendungen in das Folgejahr möglich. § 54 Absatz 1 ist zu beachten.
Zitat von: F_K am 24. März 2022, 20:06:10
Die frage ist, wieviele Monate noch im Jahr der Entbindung "gearbeitet" wird .. da ist die Frau dann schnell "drüber" ...