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Autor christoph1972
 - 02. April 2022, 17:11:45
Bei den Fragen und Antworten weiß ich jetzt nicht, ob ich lachen oder weinen soll.

Den Mangel an Material erlebt man spätestens nach der GA, wenn man Mannschafter ist. Weil die eine oder andere Ausbildung nicht stattfinden kann, weil es an Material fehlt oder das Material an anderer Stelle eingesetzt wird, wo ein vorrangiger Bedarf herrscht.

Wer sagt denn, dass es in anderen Bereichen der Bundeswehr besser aussieht? Wer den Bereich der/des WBdDBT liest, stellt fest, irgendwo hapert es an allen Ecken und Enden.

Es werden jetzt nicht umsonst 100 Mrd. € Sondervermögen geschaffen, weil man eben Vollausstattung in den OrgBer möchte. Vollausstattung hilft aber auch nicht, wenn es keine Soldatinnen und Soldaten gibt, die das Gerät dann auch sinnvoll nutzen können.
Autor Al Terego
 - 31. März 2022, 16:11:52
Zitat von: Bravo_S am 30. März 2022, 21:22:02... ich stelle fest, mein Bataillon ist äußerst schlecht ausgerüstet, es fehlt sozusagen an allem. Bisher sind mir größtenteils unmotivierte Führer begegnet ...

Karrieretechnisch gibt es ja fast keine bessere Ausgangsposition. Mit geringem Aufwand solltest Du Dich recht schnell an die Spitze vorarbeiten können und Dir so eine gute Beurteilung erarbeiten können.
Autor F_K
 - 31. März 2022, 15:38:38
Richtig - und nachdem der Dienstherr seinen Bedarf geäußert hat, hast Du Dich ja FREIWILLIG auf die jetzige Stelle verpflichtet - da sollte man dann auch (erstmal) glücklich werden können ... sonst wäre man diese Verpflichtung ja nicht eingegangen.
Autor Bravo_S
 - 31. März 2022, 15:22:49
Wenn der Dienstherr andere Interessen hat, werde ich das akzeptieren und meine Pflicht tun. Trotzdem ist es mein gutes Recht Wünsche zu äußern und Anträge zu stellen. Wenn zufällig meine wünsche und das dienstliche Interesse einen gemeinsamen Nenner finden, gibt es einen zufriedenen Soldaten mehr und jedem ist geholfen.
Autor wolverine
 - 31. März 2022, 12:18:52
Die militärfachliche Laufbahnausbildung erfolgreich abzuschließen ist zunächst einmal Ihr Auftrag. Genau dafür werden Sie gerade bezahlt. Also ist es erst einmal nicht "Ihre Entscheidung", sondern Sie haben den Auftrag zu erfüllen. Der Dienstherr schickt Sie dafür auf die erforderlichen Lehrgänge.

Und jetzt überlegen Sie einmal, wie es die Begeisterung der Personalführung oder das Interesse Ihres Wunschtruppenteils an Ihrer Zuversetzung steigert, wenn Sie diesen Auftrag nicht erfüllen.
Autor Bravo_S
 - 31. März 2022, 11:43:33
Ich war vorher in einem anderen PzGrenBtl in der Mannschaftslaufbahn. Als FA dann auf den üblichen Laufbahnlehrgängen. Ein vorgesehenes Truppenpraktikum zwischen den Lehrgängen, fand aufgrund von Corona nicht statt.
Autor F_K
 - 31. März 2022, 10:01:53
@ Klaus:

Wenn Soldaten als FA eingestellt werden, schließen diese in aller Regel die Laufbahnlehrgänge und auch den fachlichen Teil innerhalb der ERSTEN 3 Jahr ab und werden dann zum Feldwebel befördert und z. B. als GrpFhr eingesetzt.

Der TE ist nach seiner Angabe noch NICHT ausgebildet - insoweit ist die Frage von BulleMölders schon berechtigt.
Autor KlausP
 - 31. März 2022, 09:28:38
Zitat von: BulleMölders am 31. März 2022, 09:19:10
Nur mal Interesse halber, was haben Sie denn die letzten 4 Jahre als FA gemacht oder waren Sie davor in einer anderen Laufbahn?

Er war 3 Jahre in der Laufbahnausbildung, fast nur im FA/UA-Bataillon oder der USH, unterbrochen von zwei oder drei kurzen Praktika in seiner Stammeinheit.
Autor BulleMölders
 - 31. März 2022, 09:19:10
Nur mal Interesse halber, was haben Sie denn die letzten 4 Jahre als FA gemacht oder waren Sie davor in einer anderen Laufbahn?
Autor slider
 - 31. März 2022, 08:59:48
Kann man jetzt drehen und wenden wie man will. Tatsache ist, dass du derzeit nicht tauglich bist für die Fallschirmjäger. Da dir der Grund dafür selbst nicht bekannt ist, scheint es ja Nichts zu sein, was körperlich augenscheinlich ist. Da ist die Chance halt recht groß, dass dies auch jetzt (ca. 4 Jahre später) noch vorliegt. Nach über 4 Jahren nach der letzten Musterung würde man sich das wohl auch nochmal anschauen ... aber wie gesagt ...
Autor KlausP
 - 31. März 2022, 08:19:58
Ob Sie fertig ausgebildet sind oder nicht ist in diesem Fall mMn völlig egal. Ohne dienstlichen Bedarf (und nur der zählt) werden Sie nicht versetzt, schon gar nicht in eine andere Truppengattung. Bei einer Versetzung in ein anderes PzGrenBtl wäre das vielleicht anders.
Autor Bravo_S
 - 31. März 2022, 08:13:36
Danke Wolverine und Ralf für die guten und Themenbezogenen Antworten.
Aber ist es nicht Fakt, dass eine Versetzung deutlich unkomplizierter und schneller von statten geht, solange man noch nicht fertig auf den DP ausgebildet ist? Das unterscheidet mich ja wesentlich von den fertig ausgebildeten Führern, die ebenfalls weg möchten.
Außerdem auch mehrfach auf AMT-Lehrgang erlebt.

Autor Ralf
 - 31. März 2022, 07:59:54
Zitat von: Bravo_S am 31. März 2022, 06:39:47
Das heißt nachdem der Versetzungsantrag durch ist, gibt es eine erneute Prüfung der Tauglichkeit?
Oder bezieht sich Köln während der Prüfung des Antrages auf die Daten in der G-Akte?
Nein, es wird idR keine erneute Tauglichkeit geprüft, sondern sich auf die vorhandenen Unterlagen gestützt.
ZitatMöglicherweise zerdenke ich dieses Thema gerade aber, ich würde ungern einen Versetzungsantrag stellen, der dann wegen einer gesundheitsziffer nicht stattfindet.
Das kann dir doch erst einmal egal sein, das Ergebnis zählt. Ob du dann wegen "kein dienstl. Bedarf" oder "nicht dafür verwendungsfähig" abgelehnt werden wirst, ist doch nachrangig. Und wenns durchgeht, ist es doch noch besser.
Zitat von: KlausP am 30. März 2022, 22:37:34
Zitat... Aber: 1. wie finde ich das heraus? ...

Bei Ihrer Musterung sollten Sie einen ,,Verwendungsausweis" bekommen haben. Auf dem sind alle Verwendungen markiert, für die Sie NICHT geeignet sind. Wenn Sie den nicht (mehr) haben können Sie im SanBereich nachfragen, in Ihrer G-Akte ist der auch abgelegt.
Und hier hast du auch die Antwort, wo du das findest.
Autor wolverine
 - 31. März 2022, 07:56:34
Um es kurz zu machen: Ihr Versetzungsantrag wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am dienstlichen Interesse scheitern. Sie sind auf Ihren aktuellen Dienstposten geplant und haben auch genau diese Stelle angenommen. Dort herrscht also Bedarf, der mit Ihnen gedeckt wurde.
Bei der Fallschirmjägertruppe ist dagegen hohes Bewerberaufkommen, mehr als nötig. Hier kann man mehr als ein Mal nachlesen, dass Freiwilligen mehr als ein Jahr in die Zukunft keine Stelle aufgezeigt werden kann. Also Bedarf bei Ihnen und Überfluss da, wo Sie hinmöchten. Das heißt dann: kein Interesse des Dienstherrn an einer Versetzung. Dass offenbar mehrere aus Ihrem Bereich versetzt werden möchten, macht es nicht besser: dann wird der Bedarf ja größer.

Käme man trotzdem dazu, Sie versetzen zu können und dies zu wollen, würde dann natürlich geguckt, ob Sie für den avisierten Dienstposten tauglich sind. Ist das nicht der Fall, können Sie natürlich darauf nicht eingesetzt und wieder nicht versetzt werden.

Also: wenn Sie nicht mit dem Ihnen angebotenen und von Ihnen angenommenen Posten leben können, müssten Sie einen Versetzungsantrag stellen. Dieser muss auch bearbeitet und beschieden werden. Aber rechnen Sie besser mit einer abschlägigen Entscheidung nach dem Vorgeschriebenen.
Autor Deepflight
 - 31. März 2022, 06:50:05
Ja, sie zerdenken das Thema, aber nicht über das wie, sondern im Bezug auf das warum.
Oder glauben Sie etwa, überall sonst herrscht Vollausstattung, die Kasernen sind super und alles ist heiter Sonnenschein?
Da hilft ein neuerlicher Blick in den Bericht der Wehrbeauftragten.