ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 07. April 2022, 16:02:12
Da Sie als § 6 - TG - Berechtiger nun einmal kein Anspruch auf Trennungstagegeld haben, erhalten Sie die Fahrtkosten und ggf. die schon genannten 2,05 €.
Warum sollte man Ihnen auch mehr zahlen, nur weil Sie täglich von zu Hause für einen gewissen Zeitraum nicht nach A fahren, sondern nach B -- und dann wieder nach Hause ?
Auf Bereitstellung von Mittags-Verpflegung haben Sie keinen Anspruch.
Zitat von: ITler am 07. April 2022, 12:35:35
TG §3-Empfänger erhalten für den Praktikumszeitraum TG, Reisebeihilfe, Fahrtkosten (zum TG) UND die 14,00 € Verpflegungspauschale.