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Zusammenfassung

Autor StefanD
 - 10. Mai 2023, 09:44:27
@ F_K:

Ich glaube schon das ich richtig gelesen haben. Wenn Wissen dem schadet, der es nicht hat kann ich doch daraus folgern, dass Wissen nicht schadet?
Ausdrucksmittel und Stil sind halt unterschiedlich, daran ist schon mein Deutschlehrer bei mir verzweifelt ...

Das Ziel am EEH Grundlehrgang teilzunehmen bleibt ja bestehen, ich muss das nur mit dem Zivilleben unter einen Hut bringen. Sollte aber funktionieren.

Autor F_K
 - 09. Mai 2023, 19:48:41
@ StefanD;

Bitte meinen Post erneut lesen - ggf. Stilmittel doppelte Verneinung nachlesen ..
Autor StefanD
 - 09. Mai 2023, 19:02:26
@ F_K
Zum einen schadet Wissen nicht, zum anderen möchte ich halt alle IGF/KLF zusammen haben, falls es zu einer Beorderung kommt.
Die Bewerbung im HSch läuft ja schon eine Weile.
Autor F_K
 - 09. Mai 2023, 16:52:26
@ StefanD:

Wissen schadet dem, der es nicht hat - um Anderen helfen zu können, ist eine EEH A Schulung hilfreich - ich rate Dir dies an.

Zumindest in unserem LKdo geht der Schwerpunkt von beorderungsunabhängiger Res Arbeit deutlich in Richtung HSch, wohl mit Reduktion von 50 %.

Ziel ist, die Res beordert zu bekommen - entweder HSch oder halt woanders - wir werden sehen ...
Autor StefanD
 - 09. Mai 2023, 11:41:54
Zitat von: F_K am 07. Mai 2023, 18:43:09
Randbemerkung:

IGF / KLF für UNbeorderte Res alle 4 Jahre? Ggf. soll dies die Vorgabe sein - ich bezweifle, dass es hierzu Dienstaufsicht gibt.


In der Anweisung steht es zunächst einmal so drin. Die Dienstaufsicht könnte man ggf. dem FwRes "aufhalsen", in dem man sagt keine IGF/KLF keine DVag. Aber ob das zielführend ist?

Mit wurde von einem Sani gesagt, dass der EEH-A mir auch zivil was bringen würde.

Ich werde für meine Teil versuchen den Grundkurs noch in diesem Jahr zu absolvieren.

@panzerjaeger
Stimmt, im Lehrgangskatalg des Verbandes habe ich nur einmal ein Modul C gefunden. Ich hatte den Kommentar anders verstanden sorry!

@all
Danke an unsere Spezialisten hier! Ich habe mal wieder mehr erfahren, als beim lesen irgendwelcher Weisungen und Vorschriften!
Autor SanStffEins
 - 08. Mai 2023, 15:22:10
@panzerjäger
Die Lehrgangsnummer für den Kompetenzerhalt ist 812044. Vielleicht kannst du dich ja in ein Training einbuchen.

"Unsere" Reservisten bieten das 1-2x /Jahr an einem Samstag an.
Autor LwPersFw
 - 08. Mai 2023, 14:12:03
Zitat von: panzerjaeger am 06. Mai 2023, 08:58:27
Zitat von: SanStffEins am 05. Mai 2023, 07:49:19
Prüf lieber erstmal ob das noch geht, diese CUA Regelung galt nur bis zum 1.4. und war covid geschuldet.
Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie es sich bei Reservisten verhält, der aktive Soldat hat wieder Ausbildung wie damals.

Diesen Kentnisstand hatte ich auch bis vorletzte Woche, mein Pers-Fw teilte mir jedoch mit, dass dieses Verfahren bis Ende 2023 verlängert wurde.


Die Ausnahme war ja zuletzt geregelt in der "Ergänzungsweisung Nr. 4 zum Kompetenzerhalt der Einsatzersthelferinnen und Einsatzersthelfer A und B" vom 20.12.2022.

Diese war als Anlage 5.17 der Regelung A1-874/0-4004 "Sanitätsausbildung von Nicht-Sanitätspersonal" beigefügt.

Mit der Änderung 2.5 zur Regelung vom 29.03.2023 wurde die Anlage ersatzlos entfernt.

"Aufgrund der Aufhebung der Ergänzungsweisung Nr. 4 zum Kompetenzerhalt der Einsatzersthelfer A und wurde die Anlage 5.17 entfernt."


Somit ist seit dem 01.04.2023 wieder ausschließlich nach der A1-874/0-4004 zu verfahren.


Für den KompErh gelten dann die Module

Modulzeiträume der einzelnen Ersthelfermodule                   
                          
Modulzeitraum      -      2017      bis      2018   ---   D
Modulzeitraum      -      2019      bis      2020   ---   A
Modulzeitraum      -      2021      bis      2022   ---   B
Modulzeitraum      -      2023      bis      2024   ---   C
Modulzeitraum      -      2025      bis      2026   ---   wieder wie 2017 folgend beginnend

Das Modul C hat im Trainingskatalog die Trainingstyp ID: 50018006

und dort wird unter "Voraussetzungen" ausgeführt:

"Eine gültige Befähigung Einsatzersthelfer A, ATN/TIV-ID 8094000 muss vorliegen. # Grundsätzlich alle Soldaten aus dem Geschäftsbereich BMVg # Ausnahme
bildet Sanitätspersonal, soweit es dem Kompetenzerhalt EH-A gemäß Weisung IGF/KLF ZSanDstBw nicht unterliegt # Reservisten sind zugelassen."







Und dies gibt es ja auch noch...

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5206084/5ca9df5bd3b26e2108cd9d26b67ec1ff/pdf-lehrgangsinformationen-einsatzersthelfer-a-20210805-data.pdf


Autor F_K
 - 08. Mai 2023, 07:45:03
Wer halt nicht alle 2 Jahre EEH A "auffrischt", verliert die ATB - und darf "von vorne" anfangen.
Autor doc.
 - 08. Mai 2023, 07:07:15
Zitat von: StefanD am 07. Mai 2023, 18:28:19
@doc und SanStfsEins
Die neue Weisung für Reservistearbeit (2023 - 2025) sagt aus, dass die IGF Leistungen grundsätzlich alle 2 Jahre zu erbringen sind. Für nicht beorderte alle 4 Jahre. In der Fußnote wird neben anderem in der Fussnote vom Kompetenzerhalt Ershelfer-A gesprochen.

Da ich selbst erst mal den Grundkurs benötige, habe ich mich mit den Modulen bisher nicht beschäftigt.

So vertehe ich die Weisung Reservistenarbeit, aber vielleicht lese ich da auch etwas falsches heraus.

Zitat506. Grundsätzlich sind die IGF-Leistungen1 durch beorderte Reservistinnen und Reservisten einmal in zwei Jahren, durch nicht beorderte Reservistinnen und Reservisten, die wehrrechtlich verfügbar sind und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, einmal innerhalb von vier Jahren abzulegen, wobei der Nachweis der KLF jährlich und der Kompetenzerhalt im Bereich der Selbst- und Kameradenhilfe zweijährlich anzustreben ist.

Ich verstehe das so, dass der EEH-A für *alle* zweijährlich ist. Sonst funktioniert das mit den Modulen ja auch nicht.
Autor panzerjaeger
 - 07. Mai 2023, 20:52:00
Zitat von: arcd008 am 07. Mai 2023, 19:30:21
Hi allerseits,

kurze Nachfrage...was genau heißt "alle 2 Jahre"?
a) irgendwann in 2023 Basis gemacht, irgendwann in 2025 ein Modul wiederholt, oder
b) am 20.3.2023 Basis gemacht, und ein Modul muss bis zum 19.3.2025 wiederholt werden?

Noch eine Frage...müssen alle Module A-D einmal in 8 Jahren aufgefrischt werden, sprich wenn ich 2023 Basis erledigt habe, 2025 C, 2027, D aufgefrischt habe, 2029 auf jeden Fall A oder B auffrischen und 2031 dann noch das fehlende oder ist das egal?

so long

arcd007

Der EEH-A verliert - gem. Vermerk auf dem entsprechendem Ausbildungsnachweis - exakt 2 Jahre minus einen Tag nach Erteilung seine Gültigkeit.
Also "b)".
Autor arcd008
 - 07. Mai 2023, 19:30:21
Hi allerseits,

kurze Nachfrage...was genau heißt "alle 2 Jahre"?
a) irgendwann in 2023 Basis gemacht, irgendwann in 2025 ein Modul wiederholt, oder
b) am 20.3.2023 Basis gemacht, und ein Modul muss bis zum 19.3.2025 wiederholt werden?

Noch eine Frage...müssen alle Module A-D einmal in 8 Jahren aufgefrischt werden, sprich wenn ich 2023 Basis erledigt habe, 2025 C, 2027, D aufgefrischt habe, 2029 auf jeden Fall A oder B auffrischen und 2031 dann noch das fehlende oder ist das egal?

so long

arcd007
Autor panzerjaeger
 - 07. Mai 2023, 18:45:13
Zitat von: StefanD am 07. Mai 2023, 18:28:19
@panzerjaer
Den nächsten Lehrgang EEH-A Grundkurs, habe ich in Kassel vom 08.06. bis 11.06 gefunden. Es gibt aber noch einige andere in der Datenbank, je nachdem weit man dafür reisen möchte. Sonst einfach mal die Datenbank des Reservistenverbandes durchsuchen. Der in Berlin war dieses Jahr schon, wenn ich mich recht entsinne.

@doc und SanStfsEins
Die neue Weisung für Reservistearbeit (2023 - 2025) sagt aus, dass die IGF Leistungen grundsätzlich alle 2 Jahre zu erbringen sind. Für nicht beorderte alle 4 Jahre. In der Fußnote wird neben anderem in der Fussnote vom Kompetenzerhalt Ershelfer-A gesprochen.

Da ich selbst erst mal den Grundkurs benötige, habe ich mich mit den Modulen bisher nicht beschäftigt.

So vertehe ich die Weisung Reservistenarbeit, aber vielleicht lese ich da auch etwas falsches heraus.

Ich brauche aber eben KEINEN viertägigen EEH-A-Grundkurs (den habe ich vorletztes Jahr absolviert), sondern nur ein "Kompetenzerhalt-Modul"...
Grundkurse habe ich in der Tat auch selber gefunden - aber keine Kompetenzerhalt-Module.
Autor F_K
 - 07. Mai 2023, 18:43:09
Randbemerkung:

IGF / KLF für UNbeorderte Res alle 4 Jahre? Ggf. soll dies die Vorgabe sein - ich bezweifle, dass es hierzu Dienstaufsicht gibt.

Selbst in BeordTrT ist mein Eindruck, dass es eher auf die Dienstleistung auf dem DP ankommt, als darauf, ob solche Vorgaben umgesetzt worden sind (wobei diese Schwerpunktsetzung sicher nicht falsch ist).

(Wenn mir mein Leistungsabzeichen im BeordTrT beim ResTag verliehen worden ist, dann war ich meistens der Einzige von so 100 Res, der eins bekommen hat ...).
Autor StefanD
 - 07. Mai 2023, 18:28:19
@panzerjaer
Den nächsten Lehrgang EEH-A Grundkurs, habe ich in Kassel vom 08.06. bis 11.06 gefunden. Es gibt aber noch einige andere in der Datenbank, je nachdem weit man dafür reisen möchte. Sonst einfach mal die Datenbank des Reservistenverbandes durchsuchen. Der in Berlin war dieses Jahr schon, wenn ich mich recht entsinne.

@doc und SanStfsEins
Die neue Weisung für Reservistearbeit (2023 - 2025) sagt aus, dass die IGF Leistungen grundsätzlich alle 2 Jahre zu erbringen sind. Für nicht beorderte alle 4 Jahre. In der Fußnote wird neben anderem in der Fussnote vom Kompetenzerhalt Ershelfer-A gesprochen.

Da ich selbst erst mal den Grundkurs benötige, habe ich mich mit den Modulen bisher nicht beschäftigt.

So vertehe ich die Weisung Reservistenarbeit, aber vielleicht lese ich da auch etwas falsches heraus.
Autor panzerjaeger
 - 06. Mai 2023, 08:58:27
Zitat von: SanStffEins am 05. Mai 2023, 07:49:19
Prüf lieber erstmal ob das noch geht, diese CUA Regelung galt nur bis zum 1.4. und war covid geschuldet.
Allerdings weiß ich natürlich nicht, wie es sich bei Reservisten verhält, der aktive Soldat hat wieder Ausbildung wie damals.

Diesen Kentnisstand hatte ich auch bis vorletzte Woche, mein Pers-Fw teilte mir jedoch mit, dass dieses Verfahren bis Ende 2023 verlängert wurde.
Gerne würde ich ein "echtes" Kompetenzerhaltmodul durchführen, bin jedoch im Raum Berlin und Brandenburg auch nach intensiver Suche und Nachfrage bei den RAG Sanitätsdienst und den Landeskommandos nicht fündig geworden.