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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Deepflight am 23. April 2022, 10:12:26
Ja die Vorschriftenlage kenn ich auch, aber irgendwie scheint das keinen zu bocken.
Alle mir persönlich bekannten Personen, die mit mehr als 4 bis 6 Monate Abstand zur Musterung eingestellt wurden haben das neu machen dürfen. In etwas geringerem Umfang als in der Musterung, war eher so der Umfang vom AVU-IGF jeweils, aber dennoch...und das sind so 12 Leutchen. Seltsam....
ZitatDie Gültigkeitsdauer des Ergebnisses der ärztlichen Begutachtung als Grunduntersuchung im
Assessment für militärische Verwendungen richtet sich nach der AR A1-831/0-4000. Danach ist bei
Bewerberinnen und Bewerbern, bei denen innerhalb der letzten 36 Monate bereits eine vollständige
Grunduntersuchung durchgeführt worden ist, eine ärztliche Befragung zur Aktualisierung der
Anamnese grundsätzlich ausreichend. Bei gegebener Indikation bzw. nach Ablauf von 36 Monaten
ist eine Neubewertung des Gesundheitszustandes erforderlich.