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Zitat von: christoph1972 am 27. April 2022, 16:02:32
Ähm ... hust und räusper Art. 87a und 87b GG bekannt?
Damit beantwortet sich die Frage fast von selbst. Entweder bin ich Angehöriger der Bundeswehrverwaltung (Art. 87b GG) oder Angehöriger der Streitkräfte (Art. 87a GG).
Für die Teilnahme an Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen besteht für geeignete gediente und ungediente Beatinnen und Beamte die Möglichkeit, über die Teilnahme an ASA I+II, ELUSA und ELSA und später der jährlichen Teilnahme an EGB (damit ist jetzt nichtdie EGB i. S. der erw. Grundbefähigung gemeint), die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Es gibt auch zivile Stellen innerhalb der Bundeswehr, wo man tatsächlich in militärischen Dienststellen arbeitet und auch militärische Fragestellungen beantwortet/bearbeitet, weil es häufig um administrative Fragestellungen geht, wo es der DP-Inhaber nicht selbst Soldat sein muss.
Dann gibt es noch Stellen, die im sog. Stabsgebiet "J 8" angesiedelt sind. Da ist man auch eher im militärischen Bereich unterwegs, erledigt aber auch fast ausschließlich administrative Tätigkeiten.
Das Problem ist, dass im Allgemeinen Bundeswehrbeamte auf Grund der Sicherstellung des Bedarfs/Versorgung der Streitkräfte als Auftrag regelmäßig nicht für Reservedienstleistungen von mehrwöchiger Dauer zur Verfügung stehen. Es gibt natürlich bei Spezialisten (gerade im technischen Verwaltungsdienst) Ausnahmen, aber die sind sehr selten und haben häufig vorher bereits als SaZ gedient.
Ansonsten kann ich Dir nur raten, Deine Beweggründe nochmals deutlich zu durchdenken. Mit Anfang/Mitte 20 ist es noch relativ attraktiv in der Schlammzone zu wühlen oder zur See zu fahren oder sich in Mali einen Sonnenbrand zu holen. Etwa 13 bis 15 Jahre später, sieht es evtl. entschieden anders aus.
Zitat von: F_K am 27. April 2022, 12:47:03
Bist Du denn gedient?