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Zusammenfassung

Autor Deepflight
 - 30. April 2022, 18:59:09
Ist in solchen Fällen sogar durchaus üblich, da das Arbeitsgericht in solchen Fällen annimmt, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers als zerrüttet anzusehen ist.

Häufig führt dann die Klage auf Wiedereinstellung dazu, dass man sich über einen Vergleich trennt, was für gewöhnlich ein erstklassiges Arbeitszeugnis und eine Abfindung bedeutet, die deutlich oberhalb der gesetzlichen 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit liegt.
Autor bayern bazi
 - 30. April 2022, 18:35:26
wobei wenn du es gut anstellst kannst auch noch n paar Monatsgehälte ABfinudng rausholen ;)
Autor thelastofus
 - 29. April 2022, 22:33:50
Ich würde noch

§ 12a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz beachten.

Nicht das man hinterher "überrascht" wird, auch wenn die Kosten wohl im Ramen sind.
Autor wolverine
 - 29. April 2022, 20:36:59
Frist beachten!
Autor Silberpfeil
 - 29. April 2022, 19:01:05
Einfach Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, dafür brauch man weder eine Gewerkschaft noch besteht Anwaltspflicht. (Frist von drei Wochen.) Hier wird dann ein Gütetermin vereinbart. Der AG hat sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten. Das geben Sie dann bei der
Arbeitslosmeldung an, dass Sie Klage erhoben haben.
Autor Peter85
 - 29. April 2022, 17:42:37
Wie lange bist du bereits beim aktuellen AG? Und welche Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag festgehalten?
Autor wolverine
 - 29. April 2022, 15:37:36
Wahrscheinlich wird auch die Arbeitsagentur eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kündigung verlangen bevor es über der ALG Anspruch entscheidet.
Ohne Begründung wird vermutet, dass der Diensteintritt bei der Bw der Kündigungsgrund war  und eine einmalige einfache Schlechtleistung rechtfertigt eine solche nicht.
Autor Deepflight
 - 28. April 2022, 20:17:10
Der Fall ist einfach: zum Arbeitsrechtsanwalt, da setzt der gegen den Arbeitgeber sofort die Wiedereinstellung bzw. Da das Arbeitsverhältnis durch die Aktion des AG zerrüttet ist eine nette Abfindung durch...egal was der AG an Gründen angibt.

Ist bei nem Bekannten von mir genauso gelaufen wie bei dir, gingohne Probleme sofort durch beim ArbGer.
Autor Kiloalpha
 - 28. April 2022, 19:11:41
Doch es gibt ne Gewerkschaft. Nehme an dein AG ist nicht im Arbeitgeberverband bzw es gibt keinen Betriebsrat. Unabhängig davon kannst du sehr wohl einer Gewerke schaft beitreten. Hast dann den vollen Arbeits und Sozialrechtschutz.
Autor thelastofus
 - 28. April 2022, 17:59:46
Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dazu braucht man keinen Anwalt. Zuerst gibt  eine Güterverhandlung mit dem Richter und den Parteien, wo man sich versucht zu eingen.

Schlägt das Fehlt geht es erst vor Gericht (was tlw. deutlich später ein kann). Auch hier braucht man in der 1. Instanz keinen Anwalt. (was wohl aber Sinn macht)

Man muss auch wissen das es keine Kostenerstattung gibt egal ob man gewinnt oder verliert.

Autor Grisu-1909
 - 28. April 2022, 17:57:01
Ja das ist ja alles schön und gut, es hat keine Abmahnung statt gefunden. Die schlechte Leistung von der spricht heißt, bei einem Projekt habe ich nicht gut genug gearbeitet und es waren Fehler drin (bin technischer Zeichner) habe Grundrisse nicht richtig gehabt. Das war seine Argumentationsgrundlage in dem Gespräch.

Der Gedanke dagegen anzugehen klingt ja schön aber was kann ich dadurch erreichen ? Einen Monat mehr arbeiten dürfen ? Will ich eigentlich nicht, habe mich ja nicht ohne Grund für die Bundeswehr entschieden. Und mit einem Anwalt vorgehen würde heißen 150€ Selbstbeteiligung durch eine Rechtsschutz Versicherung. Damit ich am Ende 500€ mehr bekomme als das ALG 1 regelt. Ich weiß ja nicht..
Autor Jan96
 - 28. April 2022, 17:25:32
Zitat von: Kiloalpha am 28. April 2022, 15:59:16
Abmahnungen sind keine Voraussetzung fuer Eine Kündigung. Sie dienen aber oftmals dazu die spätere Kündigung zu untermauern.

Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist eine verhaltensbedingte Kündigung. Hierfür gilt:

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann rechtswirksam, wenn dem eine Abmahnung vorausgegangen ist. Diese muss sich auf denselben Pflichtverstoß beziehen.

Erfolgt die verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung, ist dies nur dann zulässig, wenn ein gravierendes Fehlverhalten vorliegt. Dies betrifft vor allem Verstöße im Vertrauensbereich wie Diebstahl oder gar Spesenbetrug. Es kann auch vorkommen, dass der Arbeitnehmer weitere Pflichtverletzungen angekündigt. Damit ist eine Besserung durch eine vorherige Abmahnung nicht absehbar und die verhaltensbedingte Kündigung wird ohne Umschweife ausgesprochen.
Autor KlausP
 - 28. April 2022, 16:44:47
Also ich würde ja dem Chef zum Abschied noch eine über´s Arbeitsgericht einschwenken. Die Beweislast, dass die Kündigung nichts mit Ihrem Dienstantritt zu tun hat, liegt nämlich bei ihm. Und da muss er vor dem Arbeitsgericht schon die Hosen runterlassen, warum Ihnen nun ,,plötzlich und unerwartet" wegen ,,schlechter Arbeitsleistung" gekündigt wird.
Autor Grisu-1909
 - 28. April 2022, 16:06:32
Es arbeiten ca. 350 Mitarbeiter im Unternehmen, Gewerkschaft gibt es keine.
Autor Kiloalpha
 - 28. April 2022, 15:59:16
Abmahnungen sind keine Voraussetzung fuer Eine Kündigung. Sie dienen aber oftmals dazu die spätere Kündigung zu untermauern.