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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 26. Oktober 2022, 10:15:46
Seit wann soll es denn die Einstellung als Reserveoffizieren (NICHT Anwärtern!) mit vorläufigem höherem Dienstgrad nicht mehr geben? In diversen Threads hier im Forum habe ich das Gegenteil gelesen.
Autor PzPiKp360
 - 26. Oktober 2022, 10:14:58
Es sei verwiesen auf diesen Eintrag, wo die Mühe gemacht wurde, das detailliert auszuführen:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72132.msg729507.html#msg729507

Kurzfassung: Unterschiedliche Zugänge (§ 48 (2) vs. § 48 (3) i. V. m. § 25 (2) SLV neue Fassung) und damit "allgemeine ResOffz-Leiter" vs. "fachlicher und studienfachgebundener Dienstposten mit vorläufig höherem Dienstgrad"
Autor Flix112
 - 26. Oktober 2022, 10:03:59
Hallo zusammen,

ich möchte hier die aktuelle Aussage des BAPersBW bzgl. höheren Dienstgraden teilen.

Zum Hintergrund:
Ich habe ein ein Master Studium und einige Jahre zivile Berufserfahrung und kürzlich das Assessment Verfahren für ROA a.d.W. in Köln bestanden. Die Unterscheidung ROA a.d.W. und ROA SE hat mir im Vorfeld kein Karriereberater beantworten können, mir wurde geraten, diese Frage in Köln direkt zu stellen. (Daher wurde vom Karrierecenter die Standardbewerbung für ROA a.d.W. nach Köln geschickt.)
Gesagt getan, nach Rückfrage vor Ort in Köln beim PvD haben wir über zwei weitere Stationen eine Telefonnummer bekommen mit einem Leutnant, der sachkundig sein soll.
Aussage hierbei: Bei Laufbahnen außerhalb des Wehrdienstes ist es prinzipiell nicht möglich, mit einem höheren DG einzusteigen.

Ich werde natürlich beim Einplanungsgespräch die Frage nochmal stellen. Gibt es Erfahrungen aus der Praxis, wobei doch höhere DG verliehen wurden?
Autor jpst
 - 09. Mai 2022, 17:56:35
@PzPiKp360

...zu Deiner Frage: klassischer ROA a.d.W. Nicht Seiteneinsteiger mit fachl. Bindung.

Hintergrund: Ein Bekannter ist gerade dabei die Module abzuarbeiten. Er berichtete von ROAs a.d.W. mit vorl. hoeheren DGs. Dies hat mich etwas verwundert da ich diese Variante als "Seiteneinsteiger" -wie hier erwaehnt- kenne. Daher hier im Forum nochmal die Nachfrage.

   
Autor Ralf
 - 09. Mai 2022, 13:59:00
Es gibt ja auch ziemlich viele Bewerber, unabhängig davon ob mit/ohne Studium für ROA adW.
Ich hielte das auch für schwierig, weil ich diesen ja früher zum Lt befördern müsste (nach 12 Monaten bei Aktiven, hier müsste man also umrechnen in RDL-Tage). Das war es ja dann mit dem ROA, der normalerweise ein Äquivalent von 3 Jahren zusammenbekommen muss.
Autor F_K
 - 09. Mai 2022, 13:08:28
Randbemerkung:

Die Einstellung für OA (also "aktiv") im Dienstgrad Oberfähnrich ist da ja relativ neu, um das Studium finanziell zu honorieren - obwohl es nicht "studiennah" genutzt werden kann.

Bei Reservisten, die erfolgreich studiert haben, ggf. arbeiten, ist da kein finanzieller Vorteil zu erkennen - und über Jahre wurden ja (wirtschaftlich erfolgreiche) Kameraden als ROA im bisherigen Dienstgrad "eingestellt".

Ich glaube daher nicht, dass basierend auf der SLV dafür eine Vorschriftenumsetzung erfolgen wird - es bleibt es also nicht nutzbare Möglichkeit.
Autor Zwanderthalb
 - 09. Mai 2022, 09:18:07
Nur als klitzekleine Randbemerkung: § 48 (3) SLV rekurriert auch auf § 23 (4) SLV - sprich, es gibt die Möglichkeit, als ROA mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden - als Oberfähnrich. Zumindest aus der SLV ergibt sich kein Anhalt, weswegen das bei ROA a.d.W. nicht auch ginge - ob es praktiziert wird, wird man sehen. Soweit ich weiß kommt der erste "Schwung" nach neuem Recht erst dieses Jahr. Ich weiß,  nicht die Ursprungsfrage, aber zum Abrunden der vielen Informationen in dem Thread ist es vielleicht nützlich.
Autor Reservist10
 - 09. Mai 2022, 09:09:48
Zitat von: Deepflight am 08. Mai 2022, 18:53:47
Generell hätte ich erwartet, dass diese grundlegenden Themen bei einer Bewerbung bekannt sind, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt hat und sich im KarrC hat beraten lassen.

Punkt.
Autor PzPiKp360
 - 09. Mai 2022, 08:01:05
Ja, richtig, das vorherige Absolvieren der drei Module gehört natürlich auch dazu. Das hatte ich irgendwie als selbstverständlich vorausgesetzt...  ;)
Autor Deepflight
 - 09. Mai 2022, 07:35:36
@PzPiKp360

Vorsicht, das mit der dauerhaften Verleihung des DG stimmt so nicht. Für die dauerhafte Verleihung müssen erst alle Lehrgänge erledigt / bestanden sein. Ohne diese kann er auf dem DP üben und beurteilt werden wie er will, eine Verleihung findet dann nicht statt.
Autor PzPiKp360
 - 08. Mai 2022, 22:04:18
@jpst: Ja, also, für welchen der beiden Einstiege bist Du nun zugelassen?

Zitat von: jpst am 08. Mai 2022, 17:47:16
1.1. Wann wird der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen?
1.2. In welcher Rängen (Bandbreite) wird dieser verliehen?
1.3. Ab wann wird der vorläufige höhere Dienstgrad zum permanenten Dienstgrad?
Sofort mit Beginn der Laufbahn. Oberleutnant bis Oberst. 24 Tage RDL auf dem Beorderungsdienstposten samt passender Bewertung.

Zitat von: jpst am 08. Mai 2022, 17:47:16
2. Ausbildungsmodule
2.1. Ist es richtig, dass ROAs mit höheren Dienstgraden bei den 3 Ausbildungsmodulen für ROAs a.d.W. (exkl. ASSA) "lediglich" anwesend sein müssen und nicht examiniert bzw. benotet werden in den Modulen? Und wenn ja, warum werden ROAs mit höherem Dienstgrad nicht mit Benotung examiniert?
2.2. In welcher Zeitspanne kann man die 3 Module absolvieren?
Im Prinzip ja. Meine Erfahrung in Dresden an der OSH ist, daß es Ehrensache war, daß alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, egal ob für sie erforderlich oder nicht, an den Prüfungen teilgenommen haben, und auch benotet wurden. Warum die RO-SE das eigentlich nicht müssten? Anscheinend hält man Hochschulabsolventen automatischen für Inhaber eines Offizierbriefs, warum auch immer. Innerhalb von drei Jahren, gerne auch schneller.
Autor PzPiKp360
 - 08. Mai 2022, 21:54:55
Randnotiz: Die Sache mit dem "passenden Studienfach, vorläufig höherem Dienstgrad usw." nach § 48 (3) i. V. m. § 25 (2) SLV nennt die Bw nicht ROA a.d.W. (mit irgendwas), sondern "Seiteneinsteiger oder Seiteneinsteigerin in die Reserveoffizierlaufbahn", zumindest von mir hier als RO-SE abgekürzt. Der ROA a.d.W. ist genau der eine Einstieg als "Reserveoffizieranwärter oder -anwärterin", ohne fachliche Bindung, mit stufenweiser Beförderung, mit Notwendigkeit die Prüfung zu bestehen usw. Siehe die aktuelle Ausgabe von "RESERVISTIN ODER RESERVIST – IHRE >>ZWEITE<< KARRIERE - Zivile Qualifikation trifft militärische Herausforderung": https://www.bundeswehr.de/resource/blob/49004/e399e43993cb5899494a7955504d44cd/broschuere-reservist-ihre-zweite-karriere-data.pdf
Autor jpst
 - 08. Mai 2022, 21:53:17
Absolut kein ironischer Unterton.
Sehr dankbar fuer die Infos.
Gruesse
Autor Deepflight
 - 08. Mai 2022, 18:53:47
Erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Eignung.
Der Post von @KlausP trifft den Nagel aber auf den Kopf, also kein Grund für den ironischen Unterton.

1.) Wofür haben Sie sich denn beworben? RoA a.d.W. mit vorl. Höherem DG oder lediglich ROA a.d.W.? Davon hängt nämlich ab, welches Model sie durchlaufen. Wenn Sie sich nur als ROA a.d.W. beworben haben werden Sie zunächst - sofern Sie vorgedient sind - ihren bisherigen Dienstgrad oder den entsprechenden OA DG tragen und ganz normal Lehrgänge mit Prüfung bestehen müssen. Nur wenn Sie die ROA a.d.W. mit vorl. höherem DG beantragt haben erhalten Sie einen höheren DG undmüssen an den Lehrgängen lediglich teilnehmen (ohne Prüfung).
Ob Sie also einen höheren DG bekommen hängt von der Bewerbung ab, und welcher DG es wird vom Beorderungsdienstposten. Ist ihr Studium für den DP Vorraussetzung und der DP entsprechend geschlüsselt, kann es mit Promotion und Berufserfahrung bis Oberstleutnant oder in Ausnahmefällen Oberst gehen. Ist für ihr Studium kein DP vorhanden wirds in der Regel Oberleutnant.
Der DG wird entgültig verliehen, sobald alle Voraussetzungen (Lehrgänge) erfüllt sind.

2.) Ja warum ist das so das Leute die mit höherem DG eingestellt werden nur teilnehmen müssen, aber keine Prüfung ablegen? Über Sinn und Unsinn kann man streiten, ist aber nunmal in der Vorschrift so festgeschrieben.

3.) Haben Sie nur eineEignung, aber noch keinen Dienstposten und damit auch keine Zusage, oder haben Sie eine Eignung und bereits eine Zusage, aber noch keinen Dienstposten?
Was definitiv nicht passiert ist das sich irgendwelche Dienststellen bei Ihnen melden um sich darum zu bewerben, dass Sie sich dort beordern lassen. BAPersBw legt ihre Beorderungsdienststelle anhand bestehenden Bedarfs fest; wenn Sie Glück haben bekommen Sie die Wahl zwischen zwei oder drei Dienststellen. Davon nehmen Sie dann eine an oder eben nicht.

Generell hätte ich erwartet, dass diese grundlegenden Themen bei einer Bewerbung bekannt sind, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt hat und sich im KarrC hat beraten lassen.
Gerade die zeitlichen Erfordernisse hätte ich als bekannt vorausgesetzt, da die doch einer der wesentlichen Punkte sind bei der Enrscheidung, ob man sich bewirbt.
Damit man sicher ist, dass man diese Zeit auch aufbringen kann um keine "ROA-Karteileiche" zu werden.
Autor jpst
 - 08. Mai 2022, 18:02:38
Besten Dank für die Antwort.
Sehr hilfreich.