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Autor Deepflight
 - 11. Mai 2022, 22:10:37
Und das aus gutem Grund, denn gewisse Verwendungen belasten z.B. die Knie massiv...und da bekommt man dann (mindestens) keine Tauglichkeit mehr für, damit man sich im Dienst das entsprechende Körperteil / Gelenk nicht endgültig zerlegt.

Auch wenns dann schmerzt nicht mehr die harte Infanteriesau-Einzelkämpfer-KSK-you-name-it werden zu dürfen, glauben Sie mir, lieber TE, es ist besser so und ihre Gesundheit wird es ihnen danken.

Unabhängig davon obs ihnen passt, es besteht meldepflicht...welche Konsequenzen das dann hat teilt man Ihnen mit. Blöd, aber ist dann so....sofern Sie nicht vollkommen untauglich sind und einen Beitrag leisten wollen findet sich bestimmt eine Verwendung, für die Sie tauglich sind.
Autor ulli76
 - 11. Mai 2022, 21:51:46
Und zum Thema- viele OPs, einfache Knochenbrüche etc. haben eine Sperre von 6 Monaten. Das sind Verletzungen und Krankheitsbilder die in der Regel vollständig ausheilen und keine dauerhafte Einschränkung der Tauglichkeit bedingen. Nämlich Heilungsphase plus Wiederherstellung der vollen Belastbarkeit, Muskelaufbau, Fitness etc.

Verletzungen von Gelenken wie Knie und Schulter bedingen oft eine dauerhafte Einschränkung der Tauglichkeit.
Autor ulli76
 - 11. Mai 2022, 21:47:47
Propagandabeiträge werden direkt gelöscht.
Autor Andi8111
 - 10. Mai 2022, 17:23:36
Z.n. Kreuzbandplastik: IV 59. Nur bei besonders positiver Prognose und sehr gutem Ergebnis, festzustellen durch einen FACHARZT DER BUNDESWEHR, kann eine III 59 vergeben werden. Mit beiden GZ ist keine Infanterieverwendung möglich.
Eine Meldung ist unbedingt zu erstatten!
Autor Ralf
 - 10. Mai 2022, 16:48:02
Unsere Ärzte hier kennen genau die Regularien, aber ich habe etwas von rd. 6 Monaten im Kopf, für die die Verwendungsfähigkeit nach einer OP eingeschränkt sein kann. Und mit einer eingeschränkten Verwendungsfähigkeit erfolgt keine GA, dafür ist die Belastung dort viel zu hoch.
Autor F_K
 - 10. Mai 2022, 09:26:46
Ob man einen "Schnupfen" meldet, kann man ja diskutieren ...

Hier geht es aber um eine schwerwiegende Verletzung mit OP, die selbstverständlich Einfluss auf die Tauglichkeit hat.

Dienstantritt ohne Meldung wäre dann (versuchter) Einstellungsbetrug - eine Straftat - die natürlich auch zur Entlassung führt.
Autor Chern187
 - 10. Mai 2022, 09:24:40
Das tut mir wirklich sehr leid für dich, aber dennoch musst du das dem Einplaner melden, denn du bist verpflichtet jegliche Änderung deines Gesundheitszustandes anzuzeigen.

Niemand wird versuchen dir deinen Wunsch zu verwehren, wenn du verwendungsfähig bist.
Autor KlausP
 - 10. Mai 2022, 09:22:59
Sie wurden doch beim Karrierecenter schriftlich belehrt, dass Sie alle Umstände zu melden haben, die Ihre Einstellung beeinträchtigen könnten. Da stellt sich die Frage doch gar nicht.
Davon abgesehen, dass Sie für irgendwelche Operationen keine Freistellung bekommen werden, weil einzig und allein der für Sie zuständige Truppenarzt über Behandlungen entscheidet und eine Kostenübernahme durch die Bw wohl für eine OP in einer zivilen Einrichtung nicht erfolgen wird.
Autor Benedict17
 - 10. Mai 2022, 09:15:22
Ich habe mir vor zwei Wochen das Kreuzband gerissen, habe im Juli aber meinen Dienstantritt. Da ich bis dahin eigentlich wieder fit bin, bis auf dass ich eine Orthese bei stärkeren Belastungen tragen muss, hatte ich eigentlich nicht vor den Einplaner oder sonst noch jemanden davon zu informieren, da ich befürchte sonst nicht in meiner Wunschverwendung angenommen zu werden. Da ich jedoch aber noch zwei Kontroll Termine und eine kleinere OP vor mir habe, für die ich dann freigestellt werden muss, weiß ich nicht, ob ich das jetzt vorab beim Einplaner o.ä melden soll