ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Martino am 03. Juli 2022, 20:05:08Zitat"Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung, die die Merkmale des § 10 Abs. 3 BUKG erfüllt, kann immer dann nicht erfolgen:
....
wenn die erstmalige Einrichtung der Wohnung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Berechtigte über seine weitere Verwendung an einem anderen Dienstort informiert war (kausaler Zusammenhang)
Woher entnehmen Sie diesen Zusammenhang? Im BUKG-Gesetz ist kein Paragraph oder Absatz mit diesem Wortlaut zu finden.
Zitat"Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung, die die Merkmale des § 10 Abs. 3 BUKG erfüllt, kann immer dann nicht erfolgen:
....
wenn die erstmalige Einrichtung der Wohnung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Berechtigte über seine weitere Verwendung an einem anderen Dienstort informiert war (kausaler Zusammenhang)
Zitat von: Wohnungsfrage am 11. Mai 2022, 08:39:10
Vielleicht hat das ein Kamerad das mit der 6-monatigen Schutzfrist der Versetzung selber verwechselt.
Also auf gut deutsch kann ich am 01.07. eine Wohnung anerkennen lassen, und wenn mir am 02.07. die Versetzung zum 30.09 bekanntgegeben wird (ob mündlich vom Personalbearbeiter über den S1 oder per Versetzungsverfügung, ich verzichte auf die Schutzfrist), wird die Wohnung berücksichtigt