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Autor KlausP
 - 04. September 2022, 14:06:11
Es ist ja auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung, keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zu den Konditionen der Versicherung müssen Sie schon Ihre Vertragsunterlagen lesen.
Autor Tokke
 - 04. September 2022, 14:00:58
Hab ich abgeschlossen,bei mir steht auch wenn ich DU entlassen werde,das ich Zahlungen bekomme.
Nur bei Tinnitus ist man für die BW vielleicht DU aber im zivilen kann man noch arbeiten,wie es sich dann verhält Weiß ich nicht.
Autor KlausP
 - 04. September 2022, 13:27:11
Wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden, greift eine Dirnstunfähigkeitsversicherung, dafür schließt man die ja ab. Ob Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben können nur Sie wissen. ,,Der Rahmenvertrag" ist nicht automatisch eine solche Versicherung.
Autor Tokke
 - 04. September 2022, 12:06:50
Grüßt euch,
ich habe nochmals eine Frage zu diesem hier in dem Forum Sensibel behandelten Thema wie Tinnitus.
Und zwar wenn man wegen Tinnitus ein DU Verfahren bekommt,greift dann nicht der wenn man abgeschlossen hat auch der Rahmenvertrag? Die Versicherung?
Autor F_K
 - 09. Juni 2022, 15:33:55
Wer sich krank fühlt oder es ist, meldet dies - macht frei und belastet den Vorgesetzten.
Da gibt es keine Optionen. Gute Besserung.
Autor SimonWe
 - 09. Juni 2022, 15:07:38
Da dieses Thema ja die Gemüter erhitzt im Forum,wollte ich kein neues dazu eröffnen.
Bei mir steht in 8 Tagen eine Übung an,und bei mir ist der Tinnitus vor 3 Wochen zurück gekehrt,sollte ich das besser vorher nochmal beim Truppenarzt melden?Ich glaub wenn dann würde ich wahrscheinlich nicht mitfahren dürfen und zahle als Drückeberger....
Autor Tokke
 - 29. Mai 2022, 20:14:59
Es traut sich noch jemand was über Tinnitus zu fragen😁.
Damit ist man raus,darfst nix mehr schießen,ich bin auch im DU verfahren,darfst vieles haben ,aber das nicht.Bei mir war es so, gemeldet und sofort vom schießen befreit,lange Zuhause und keine Übung mehr.Aber da mein DZE im im Juni 2023 ist,vermute ich Kzh bis DZE,ich hätte dann sogar einschlaf Probleme in Kaserne weil ich mit 3 weiteren untergebracht bin/war die sich dann nicht an Bettruhe bzw Zapfenstreich gehalten haben,da hab ich meistens meine einschlafphase verpasst und lag dann bis morgens 3 bis 4 Uhr wach.
Mittlerweile weiß ich,mit Tinnitus als Mannschafter bzw Truppendienst nicht möglich.
Bitte bitte nicht Sperren,es ist dennoch interessant zum mit Lesen.
Autor F_K
 - 18. Mai 2022, 10:04:47
@ KimFurth:

Du bist mit der Gehörfähigkeit untauglich, auch "ohne" die Vorschädigung Tinnitus.

"Offizielle" Aussage gibt es vom HNO Arzt bei der Musterung.
Autor KimFurth
 - 18. Mai 2022, 09:10:24
Zitat von: ulli76 am 17. Mai 2022, 17:35:51
Hängt von der Ausprägung ab.

Hab ich mir schon gedacht. ;)

Ich hab mein aktuelles Audiogramm mal angehängt...  :-[
Autor ulli76
 - 17. Mai 2022, 17:35:51
Boah was habt ihr immer mit eurem Tinnitus.

Hängt von der Ausprägung ab. Mit Tx kommen eigentlich nur Stabsverwendungen in Frage. Für Mannschafter werden die Möglichkeiten im Stabsdienst allerdings begrenzt sein.

Als normaler Soldat in einer HeimatschutzKp wird das nix- nicht Tx geeignet und man muss schießen können.
Autor KimFurth
 - 17. Mai 2022, 16:59:57
Hallo Zusammen,

ich habe während meiner aktiven Zeit ein Knalltrauma erlitten und seitdem einen Tinnitus in den höheren Frequenzen (ab ca. 4 kHz) beidseitig. An den Zustand habe ich mich gewöhnt, ich lebe schon länger mit Tinnitus als ohne. ;)

Nun würde ich mich gerne aktiv in die Reserve einbringen. Mir schwebt kein Laufbahnwechsel (Mannschafter) vor, sondern evtl. eine Tätigkeit im Heimatschutz. Die Bundeswehr ist aber ja per se ein lärmintensiver Arbeitsplatz.

Kann mir hier vielleicht jemand der medizinisch versierten Kameraden*innen einen Tipp geben, ob ich mit diesem Krankheitsbild überhaupt eine Chance habe die Musterung zu bestehen?

Ich bin diensttauglich entlassen worden und würde mich unter Umständen sogar mit einem Musterungsergebnis Verwendungsgrad X zufrieden geben, auch hier bieten sich sicherlich im Heimatschutz Möglichkeiten (ich denke da an die künftigen Stabskompanien in den neu aufzustellenden HSchRgt).

Sollten hier meinerseits weitere Auskünfte erforderlich sein, weist mich gerne darauf hin.

Vielen Dank für eure Unterstützung.