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Zitat von: DearGren am 18. Mai 2022, 17:57:27Die Aussage des KpFw, sollte sie wirklich so gefallen sein, entspricht nicht der gesetzlichen Regelung und zeugt von wenig Eignung zum KpFw. Daher sollten Sie genau dies in einer Beschwerde schildern. Weiterhin steht es ihnen offen, einen Eingabe bei der Wehrbeauftragten einzureichen.
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin zu Mai wegen DU entlassen wurden und habe für dieses Jahr dementsprechend noch EU übrig den ich aufgrund von KzH nicht nehmen konnte.
Ich habe einen Antrag vom BVA bekommen zur Urlaubsabgeltung und diesen auch der Einheit vorgelegt.
Mein KpFw hatte sich geweigert diesen zu bearbeiten da Meinung und ich zitiere ,,wer lange KzH ist arbeitet nicht und wer nicht arbeitet bekommt auch keinen Urlaub".
Mein Chef hingegen sagte als ich ihm den Antrag überreichte das dieser bearbeitet werden würde.
Nun habe ich nachdem das BVA knapp 3 Wochen von dem Antrag nichts gesehen und gehört hat in meiner Einheit angerufen und da wurde mir vom PersUffz mitgeteilt, dass mein KpFw nochmal mit Chef gesprochen hat und diesen wohl von seiner Meinung überzeugt hat.
Nun die Frage. Steht mir die Urlaubsabgeltung gesetzlich zu? Oder kann der Chef dies tatsächlich einfach so begründen und dementsprechend ablehnen? Falls nicht wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Ich werde morgen nochmal mit meinem BVA Bearbeiter telefonieren, falls dieser jedoch nicht weiter weiß, wen könnte ich kontaktieren?
Einen Beitrag zur Abgeltung habe ich bereits gelesen und die Unionsrechtlichen Bedingungen kenne ich ebenfalls mit den 20 Tagen im Jahr maximal und nur wenn durch bspw Krankheit nicht nehmbar gewesen..
Mit kameradschaftlichen Grüßen