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Autor justice005
 - 26. September 2022, 11:31:31
Manche haben entweder zuviel Geld oder eine zu geduldige Rechtsschutzversicherung. Oder aber - was auch nicht unwahrscheinlich ist - Sponsoren in der Querdenkerszene. Im letztgenannten Fall hat hoffentlich der MAD die Typen auf dem Schirm.

Und für alle: Eine Grundsatzentscheidung eines höchsten Bundesgerichts wird nicht einfach beim nächsten Fall wieder aufgehoben. Rechtsstabilität ist zum Glück auch ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaates.
Autor LwPersFw
 - 25. September 2022, 18:28:24
Entscheidung des BVerwG vom 07.07.22 https://www.bverwg.de/pm/2022/44


Weitere Entscheidung des BVerwG zur Thematik

BVerwG 1 WB 46.22 Beschluss vom 18.08.2022

https://www.bverwg.de/de/180822B1WB46.22.0

Auszug:

"Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2022 hat der Soldat geltend gemacht, die an den Entscheidungen in den Verfahren BVerwG 1 WB 5.22 sowie BVerwG 1 WB 2.22 beteiligten berufsrichterlichen Mitglieder des 1. Wehrdienstsenats seien in den von ihm anhängig gemachten und bislang ruhenden wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren befangen.

In den Verfahren beantragt er, die Anweisung der Bundesverteidigungsministerin zur Aufnahme der COVID-19-Impfung in das Basisschema der Bundeswehr und die damit einhergehenden Tagesbefehle der Bundesverteidigungsministerin und des Generalinspekteurs der Bundeswehr aufzuheben und einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren."


Autor LwPersFw
 - 08. Juni 2022, 20:59:59
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am 6. und 7. Juli seine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten fortsetzen."

Quelle: arte.tv
Autor Ralf
 - 08. Juni 2022, 17:12:29
Das ist ein Argument...wieder geöffnet: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67865.0.html
Autor OFwNick
 - 08. Juni 2022, 16:27:09
Der Corona Thread ist leider seit Wochen geschlossen. 8)
Autor Ralf
 - 08. Juni 2022, 16:09:32
Der Austausch dieser allgemeinen Infos ist im Corona-Thread weiterzuführen. Es kann doch nicht jeder Thread hier immer wieder vom Thema abgleiten.
Autor MikeEchoGolf
 - 08. Juni 2022, 12:12:32
@F_K:

U09.9! für Post-COVID-19-Zustand und U10.9 für multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19.

Autor F_K
 - 08. Juni 2022, 12:00:47
Offtopic:

@ MEG:

Wenn eine Krankheit / ein neues Krankheitsbild keinen ICD Code hat, kann eine solche Diagnose nicht datentechnisch erfasst werden - daher werden Auswertungen auf dieses Krankheitsbild deutlich erschwert bzw. unmöglich (weil dann halt ggf. unterschiedliche / andere ICD Codes verwendet werden).

Insoweit ist davon auszugehen, dass auch Soldaten im Einzelfall unter Long / Post Covid leiden - ist halt nur nicht zentral auswertbar.
Autor MikeEchoGolf
 - 08. Juni 2022, 11:51:56
Zitat von: F_K am 08. Juni 2022, 11:19:27

Unabhängig davon gibt es zumindest einen toten Soldaten durch Covid https://augengeradeaus.net/2021/01/coronavirus-pandemie-bundeswehr-noch-wenig-soldaten-bei-schnelltests-erstmals-aktiver-soldat-an-covid-19-gestorben/ (Datum der Meldung beachten).


Nein, das kann nicht sein, mir war schon im I/2020 ein Fall bekannt.

Ob die WHO Post Covid als Krankheitsbild anerkennt ist erst mal uninteressant, die Frage ist, wie die Bw damit umgeht.


Gut, jetzt gefunden: Kleine Anfrage mit Antwort aus 08.02.2022
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-880498

Keine Post Covid Fälle bekannt, 2 tote Kameraden aufgrund Covid-19.
Autor christoph1972
 - 08. Juni 2022, 11:27:53
Zitat von: Andi8111 am 08. Juni 2022, 09:24:51
In einem Rechtsstaat müssen sich die Gerichte mitunter eben auch mit, aus der Sicht vernünftig denkender Menschen, Sinnlosigkeiten herumärgern.

Mitunter ist da klassiches understatement. Allerdings erschließen sich manche Entscheidungen der Gerichte auch dem Fachpublikum nicht (gleich). Ich habe ja Verständnis für die ganzen Skeptiker, die sich nicht mit den "neuartigen" Impfstoffen impfen lassen wollten. Jetzt gibt es aber nun einen "klassischen" Totimpfstoff.

Ich hoffe inständig, dass die zu erwartende Disziplinarmaßnahme bzw. -disziplinarurteil, nachdem der Wehrdienstsenat des BVerwG entschieden, auf Entfernung aus dem Dienst lautet.

Mit der Behauptung eine Wirkung sei nicht nachgewiesen und eine Infektion nicht tötlich, darf dann im Falle einer Erkrankung die ärztliche Behandlung verweigert werden? Nach dieser Argumentation müsste es ja reichen, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen und das Bett zu hüten, bis der Körper die Infektion niedergekämpft hat.
Autor F_K
 - 08. Juni 2022, 11:19:27
@ MEG:

Ich glaube nicht, dass das Krankheitsbild Long / Post Covid schon "anerkannt" ist und daher liegen vermutlich noch keine WHO Daten vor - ob die BW solche Daten vorab veröffentlicht, bezweifle ich mal mit Nichtwissen.

Unabhängig davon gibt es zumindest einen toten Soldaten durch Covid https://augengeradeaus.net/2021/01/coronavirus-pandemie-bundeswehr-noch-wenig-soldaten-bei-schnelltests-erstmals-aktiver-soldat-an-covid-19-gestorben/ (Datum der Meldung beachten).

Insoweit kann die BW aus "eigener Erfahrung" die Gefährlichkeit belegen.
Autor MikeEchoGolf
 - 08. Juni 2022, 10:16:51
Mir liegt jetzt keine Quelle vor, aber wie viele Covid-19 Erkannte hatte die Bw und wie viele davon haben Post Covid?
Autor F_K
 - 08. Juni 2022, 10:12:55
Nunja, nach RKI / WHO Definition und Feststellung mehr als 139.000 Tote durch Covid in DEU alleine.

Damit ist eine Behauptung, Covid könne nicht tödlich sein, wirklich grober Schwachfug.
Ja - natürlich ist, wie bei vielen Infektionskrankheiten, das Risiko übers Altersband differenziert zu betrachten.
Autor Andi8111
 - 08. Juni 2022, 09:24:51
In einem Rechtsstaat müssen sich die Gerichte mitunter eben auch mit, aus der Sicht vernünftig denkender Menschen, Sinnlosigkeiten herumärgern.
Autor christoph1972
 - 08. Juni 2022, 09:17:26
Ohne unseren Volljurist/-innen zu nahe treten zu wollen, die These der Rechtsanwältin der beiden OTL, Covid-19 sei keine Krankheit an der man sterben könne und eine Impfung würde das Immunsystem überfordern, ist ein schlichtes Leugnen wissenschaftlicher Tatsachen und entbehrt jeder Grundlage. Ich habe ja schon viel aus anwaltlicher Feder gelesen, aber die Aussage ist wirklich besonders wirklichkeitsfern.

Ein Impfstoff stimuliert das Immunsystem eine Antwort auf einen oder mehrere Krankheitserreger zu geben. Inzwischen habe ich mehrere Menschen kennengelernt, die nach einer Covid-Infektion an Spätfolgen der Infektion leiden.

Was sich die Rechtsanwältin bei dem Wunsch nach Vorladung der KV-Vorstände gedacht hat ... k. A. ... die OTL unterliegen der uTV und nicht der Versorgung durch Sicherstellungsauftrag der KVen.

Von allzu großer Sachkenntnis strotzt Frau Rechtsanwältin zumindest bisher nicht in meiner Wahrnehmung.