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Zitat von: LwPersFw am 15. August 2022, 12:30:16Zitat von: Sachbearbeite® am 15. August 2022, 11:09:25
Als Angestellter im ÖD besteht die Möglichkeit nach § 28 TVÖD Sonderurlaub unter Verzicht auf Entgeltfortzahlung zu beantragen.
Und wer hat Sie während der RDL bezahlt, wenn der SU mit Verzicht auf Entgeltfortzahlung erfolgte ?
Denn :
"Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (Arbeitsplatzschutzgesetz - ArbPlSchG)
§ 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
(2) Einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst hat der Arbeitgeber während einer Wehrübung Arbeitsentgelt wie bei einem Erholungsurlaub zu zahlen."
Und davon ab, macht das doch keinen Sinn.
Wenn der Arbeitgeber dem Resi über Sonderurlaub die Teilnahme an der RDL ermöglicht... kann er dies auch über das ArbPlSchG ... denn da ist er so oder so nicht ...
Zitat von: Sachbearbeite® am 15. August 2022, 11:09:25
Als Angestellter im ÖD besteht die Möglichkeit nach § 28 TVÖD Sonderurlaub unter Verzicht auf Entgeltfortzahlung zu beantragen.
Zitat von: Sachbearbeite® am 15. August 2022, 11:09:25
Bei mir persönlich läuft es auch so. Ich hatte 10 Monate Sonderurlaub nach § 28 TVÖD beantragt und zeitnah vom Personalamt ÖD die Genehmigung zzgl. der Einverständniserklärung Arbeitgeber erhalten.
Zitat... wobei ich mich wundere, was bei jenen Sachverhalten denn die militärisch brauchbaren Erklärungen waren, wenn jedenfalls meine Erklärungsversuche doch leider als eher theoretisch angesehen würdenIst es doch auch. Nur weil es mal ggf. einen gegeben hat (und F_K Beispiel greift hier nicht, weil es ein großer Unterschied zwischen A13 auf A14 und A12 auf StOffz Ebene gibt und letzteres war nicht das Thema) und tausende regulär und mit Freude befördert wurden, ist es eben ein theoretisches Konstrukt-
ZitatEine Erklärung dafür, dass ein Uffz zum StUffz oder auch ein Fw zum OFw, die eben auch keinen Laufbahnaufstieg beabsichtigen, auch keinen Bammel haben, könnte sein, dass sie nicht um BLS, LGAN etc sich Sorgen müssen - jedoch ein MajorEin Major hat bereits seinen BLS. Wenn er nicht auf den LGAN will, braucht er nicht. Für den LGAN ist es auch egal, ob Major oder Oberstlt. Da der LGAN idR innerhalb der ersten 3 Jahre als StOffz kommt, ist es auch egal, ob man seine A14 ablehnt.
Zitataber, dass die grundsätzlichen Möglichkeiten über einen für Offiziere im Vergleich zum Regelenddienstgrad auch deutlich größeres Delta vorliegtAuch da liegst du falsch, denn du darfst die Ebene B3+ nicht als Regelbeförderung ansehen. Die Laufbahnperspektive ist A14, einige werden A15, noch weniger A16/B3 und dann hast du die LGAN Absolventen, deren absolute Spitze geht auf B6+ (von denen hat wahrlich keiner Selbstzweifel für eine Beförderung zum A14).
Zitat von: Col bleu am 19. Februar 2019, 13:43:41
Ich bin beordert auf A12 mit Perspektive im selben Flur auf A13/A14.
Parallel dazu helfe ich unbeordert in einer ganz anderen Dienststelle aus, wobei bei diesem Job allerdings der A13 oberstes Limit wäre und A14 mir dies nicht mehr ermöglichen würde.
Da ich darauf nur ungerne verzichten würde, mir der beorderte Posten allerdings ebenfalls am Herzen liegt, würde mir insgesamt der A13er reichen.
Daher werde ich, sobald das oben beschrieben zum Tragen käme, mit meiner Beorderungsdienststelle reden und sehen, ob sich das so bewerkstelligen ließe. Falls ja, wäre das eine klassische win-win-win-Situation.
Zitat von: F_K am 18. Februar 2019, 13:30:53
Aber sei es drum, mir ist ein Res bekannt, der lange, lange Jahre auf eigenen Wunsch Hptm "geblieben" ist (und dann sehr zügig Major / Oberstleutnant wurde).
Es geht also - dieser Res hatte allerdings eine militärisch brauchbare Erklärung für seinen Wunsch ...
Zitat von: SLV am 03. Juli 2022, 19:59:20
..., so wundere ich mich, ob denn wirklich noch nie Beförderungen abgelehnt wurden? Auch wenn dies Einzelfälle sein mögen, so sind Erwägungen, eine anstehende Beförderung doch abzulehnen bzw. eben nicht zu wollen doch real.
Zitat von: Ralf am 04. Juli 2022, 20:26:58ZitatIn dieser Hinsicht kann ich das Unverständnis sowie auch Einwürfe der Abwegigkeit oder Verwerflichkeit wirklich gerade schwierig nachvollziehen - wenn man allgemein noch nicht bereit für die Beförderung sich fühlt und dabei auch das gute Recht hat, diese explizit abzulehnen oder eventuell auch nur implizit gegenüber dem Personalführer (anstatt seinem DV oder vor der Truppe) seine Ablehnung zum Ausdruck zu bringen, eben noch nicht - sondern ggf. erst später - auf förderliche DP gebracht zu werden.`
Nun verlierst du mich aber völlig.
Ob es solche Leute gibt, die nach 3 Jahren Major meinen, nicht reif für die Beförderung zum Oberstlt zu sein? Wenn sich an der Tätigkeit nichts ändert und man auf dem selben DP sitzt? "Also nein, ich will nicht befördert werden, weil ich mich noch nicht reif dafür fühle, obwohl ich den Job bereits 3 Jahre mache!"
Dann muss ich schon echte Schwierigkeiten mit meiner Arbeit haben, daraus resultiert eine schlechte BU und daraus sowieso Wartezeiten. Dann ist es aber die normative Kraft des Faktischen.
Also wer so von Selbstzweifeln zerfressen ist. Tut mir leid: ich verstehe es nicht. Keiner meiner doch recht vielen Bekannten hatte "Bammel" vor der Beförderung zum Oberstlt. Wieso auch? Im Gegenteil, jeder hat sich sehr sehr darüber gefreut.
Wer hätte den Bammel von Uffz zum StUffz befördert zu werden oder vom Fw zum OFw? Aber dann von Major zum Oberstlt?
Also was soll denn das ganze theoretisch abstrakte Konstrukt, das du dir da so zurechtlegst