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ZitatJa man kann. Dann kannst nach 8h den RTW stehen lassen um den Azubi rauszuschmeißen, weil darf ja nicht länger. Infektionstransport ist auch nicht. Und "böse Sachen" darf der minderjährige Azubi auch nicht sehen.
Ich kenne keinen einzigen minderjährigen RD Azubi;)
ZitatWas dagegen spricht: es kann passieren dass du da hängen bleibst und schlichtweg die Truppenarztsprechstunde wie eine Arzthelferin (das ist die alte Bezeichnung) unterstützt.
Im Zivilen ist das mit dem/der MFA so eine Sache- oft schlecht bezahlt und mit schlechten Arbeitszeiten, urlaub kann man nicht eigenständig planen etc.
Zitat von: thelastofus am 17. Juni 2022, 11:31:00
Es gibt aber auch HiOrgs die den Notsan ausbilden und da gehört auch der Führerschein zur Ausbildung. Entweder teilintegriert oder als zusätzliches Angebot nach dem Unterricht mit einer Fahrschule die eine Kooperation mit dem ASB hat beispielsweise.
Bei uns in BAyern kann man sich bei den meisten Schulen mit 16 Jahren bewerben. Der Notsanazubi fährt ja eh meist als dritter mit und später ist (zumindest in Bayern) nicht zwingned als Fahrer RTW tätig.