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Zitat von: slider am 20. Juni 2022, 16:46:51
Und zumindest ich habe meine Probleme damit, wenn jemand nicht mehr als Privatperson äußern kann, was man "im Schlafzimmer" so präferiert, nur, weil man Soldat ist.
Zitat von: slider am 20. Juni 2022, 16:46:51Zitat von: christoph1972 am 20. Juni 2022, 15:45:07
Frau OTL Biefang hat einen Verweis enthalten, weil der KG und sein WDA der Meinung waren, ein Tinderprofil mit freizügigen sexuellem Angebot steht nicht in Übereinklang mit den Anforderungen in das Vertrauen und die Würde des verliehenden Amtes "OTL" und der Funktion "BtlKdr".
Korrekt. Und genau das kann man in Frage stellen. Ich sehe hier nämlich das Problem, dass es nicht geregelt ist, was genau "unwürdig" ist. Auch ein Soldat muss ja irgendwo noch Privatperson sein (können).
Und zumindest ich habe meine Probleme damit, wenn jemand nicht mehr als Privatperson äußern kann, was man "im Schlafzimmer" so präferiert, nur, weil man Soldat ist. Leider ein höchst difiziles Thema und dieser spezielle Fall leider auch eine Addition verschiedener Aspekte.
Zitat von: ulli76 am 20. Juni 2022, 17:37:18
Ich habe so eine Idee, dass ihre Prominenz und das wohl relativ einfach zuzuordnende Profil das Problem war.
Zitat von: Ralf am 16. Juni 2022, 18:21:20
Eines ist interessant: wenn ich mich mit Soldaten unterhalte, dann finden diese das Urteil völlig richtig. Aber durch die Bank weg. Unterhalte ich mich mit Zivilangestellten, dann können diese das Urteil -aber wirklich alle- nicht verstehen und halten es für falsch.
Zitat von: ulli76 am 20. Juni 2022, 17:37:18
Hier im Thread hatte ja auch jemand geschrieben, dass sie auch noch als BtlKdr ihre Chefs gefragt habe, ob die ein Problem mit dem Profil haben. Da ist dann wohl im Gesamtpaket eine Grenze überschritten worden.
Zitat von: christoph1972 am 20. Juni 2022, 15:45:07
Frau OTL Biefang hat einen Verweis enthalten, weil der KG und sein WDA der Meinung waren, ein Tinderprofil mit freizügigen sexuellem Angebot steht nicht in Übereinklang mit den Anforderungen in das Vertrauen und die Würde des verliehenden Amtes "OTL" und der Funktion "BtlKdr".
Zitat von: Ralf am 16. Juni 2022, 18:21:20Dem kann ich mich nur anschließen. Im zivilen Umfeld ist es ebenfalls so, dass durch das Urteil und nicht durch das bemängelte Verhalten das Ansehen der Bundeswehr gelitten hat. Sicherlich auch dem geschuldet, dass da nicht groß differenziert wird und wohl auch nicht repräsentativ, da vornehmlich U30, studiert und Großstadtflair. Aber unterm Strich macht das eine garnicht mal so kleine Gruppe aus, die auf Grund von Alter und Qualifikation eigentlich voll Zielgruppe der Bundeswehr wäre.
Eines ist interessant: wenn ich mich mit Soldaten unterhalte, dann finden diese das Urteil völlig richtig. Aber durch die Bank weg. Unterhalte ich mich mit Zivilangestellten, dann können diese das Urteil -aber wirklich alle- nicht verstehen und halten es für falsch.