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Zusammenfassung

Autor christoph1972
 - 23. Juni 2022, 09:47:47
Zitat von: HubschrauBär am 23. Juni 2022, 06:06:03
Zitat von: BulleMölders am 22. Juni 2022, 08:37:09
Zitat von: KillBurn93 am 21. Juni 2022, 22:07:58
außer ein Truppendienstgericht degradiert Sie.


Wir wollen doch den TE nicht auf dumme Gedanken bringen.
Etwas OT, aber wie geht BAPers denn in so einem seltenen Fall die Dienstpostenfrage an?

Ohne jetzt beim BAPersBw zu sein, aber ich glaube, dass gibt es durchaus öfter. Es gibt ja auch FA, die die militärische Ausbildung als Fw nicht bestehen, aber wegen verwertbaren Beruf mit höherem DstGrd eingestellt werden. Es ist ja jetzt nicht so, dass die Bundeswehr unter der Last geeigneter Bewerber zusammenbricht. Die Personalführung ist aus meiner entfernten Wahrnehmung durchaus bemüht, Alternativen aufzuzeigen, um Fachkräfte zu halten.
Autor Deepflight
 - 23. Juni 2022, 07:09:28
Naja, er wird in die Lfb überführt und so schnell wie möglich auf einen adäquaten DP versetzt. Sprich erstmal DPäK bis er alle erforderlichen Laufbahn- und Verwendungslehrgänge hat und dann findet man ihm irgendwo einen passenden DP.
Autor HubschrauBär
 - 23. Juni 2022, 06:06:03
Zitat von: BulleMölders am 22. Juni 2022, 08:37:09
Zitat von: KillBurn93 am 21. Juni 2022, 22:07:58
außer ein Truppendienstgericht degradiert Sie.


Wir wollen doch den TE nicht auf dumme Gedanken bringen.
Etwas OT, aber wie geht BAPers denn in so einem seltenen Fall die Dienstpostenfrage an?
Autor BulleMölders
 - 22. Juni 2022, 08:37:09
Zitat von: KillBurn93 am 21. Juni 2022, 22:07:58
außer ein Truppendienstgericht degradiert Sie.


Wir wollen doch den TE nicht auf dumme Gedanken bringen.
Autor Ralf
 - 22. Juni 2022, 07:32:28
Selbstverständlich ist das ein Mittelweg: er trägt nicht die Verantwortung eines Fw und deswegen schon eine Lösung. Die Verpflichtungszeiten eines Uffz sind geringer als eines Fw, aber ggf. höher als bei Msch. Dass er zurück zur Msch-Lfb kann, hatte ich nicht geschrieben.
Einen FA zum UA machen hat auch nichts mit Gerichtsentscheid zu tun, das ist eine normale Laufbahnüberführung
Autor Deepflight
 - 22. Juni 2022, 07:08:47
Naja, Mittelding ist das nicht, U ist er schon. Wenn er jetzt den FA-Zusatz auf welchem Wege auch immer ohne Gerichtsbeteiligung verliert ist er immer noch Uffz, heißt es gibt nur 2 Möglichkeiten: Entlassung oder Uffz-Lfb. Zurück zum Mannschafter gehts nicht...
Autor Ralf
 - 22. Juni 2022, 05:17:58
Vielleicht gibt es ein Mittelding: die Unteroffizierlaufbahn. Kommt halt darauf an, was du an Ausbildung schon hattest (denn als UA wirst du erst Uffz, wenn du ausgebildet bist, als FA geht das nach 12 Monaten) und ob es einen freien DP gibt, der kann dann ggf. aber auch nicht vor Ort sein.
Autor KillBurn93
 - 21. Juni 2022, 22:07:58
Sie sind schon Unteroffizier damit fällt eine Rückstufung zu den Mannschaften auf jeden Fall weg, außer ein Truppendienstgericht degradiert Sie.
Autor Wastun
 - 21. Juni 2022, 22:04:51
Hi.

Folgende Lage:
Ich bin U (FA), doch habe Bedenken und bin auch der Meinung mit persönlicher Überzeugung, dass ich nicht geeignet bin als Feldwebel. Generell nicht als Ausbilder oder Vorgesetzter.

Ich wäre gerne Mannschafter. Kein Witz! Ich bin unglücklich in meinem Dienstgrad und würde gerne Mannschafter sein. Auch weil ich saz 12 bin und ich als saz 2 oder 4 hätte besser starten können, als gleich die 12 zu nehmen.

Gibt es die Möglichkeit, den FA, ich sag mal, abzugeben und einen Antrag auf Dienstgradwechsel zu den Mannschaftern zu machen?

Wenn ja, wie gehe ich vor?!