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Autor Deepflight
 - 25. Juni 2022, 18:24:45
Naja, sehe ich anders das mit dem "bereits zum Dienstbeginn wissen das man einen Laufbahnwechsel machen will."
Es gibt auch Fälle wo es mit der angestrebten Laufbahn aus ganz unterschiedlichen Gründen, die man aber über Zeit und ggf. Nachqualifikation (und noch vieles mehr), heilen kann.
Wenn man dann also gerne dienen will ist da nix verwerfliches drsn erst mal einen Fuss in die Tür zu kriegen und zu nehmen was man kriegt, wohl weißlich das man höhere Ziele hat.
Kann ja auch vorkommen das es aktuell in der Verwendung in die man will keinen Einstellungsbedarf mehr gibt es aber was im Fachdienst gibt, dass einen auch interessiert und man nimmt dann eben das und plant jetzt schon, sich später zu verändern.
Wenn er im Fachdienst besteht, gute Leistungen bringt und sich dann währenddessen für einen Lfb-Wechsel qualifiziert....warum nicht.

Autor Ralf
 - 25. Juni 2022, 13:56:15
Ich habe von einem Laufbahnaufstieg geschrieben, da ist das dienstl. grds. gegeben.
Was du meinst ist ein LfbWechsel, zB vom FwTrD zum FwallgFD.
Autor KillBurn93
 - 25. Juni 2022, 13:53:20
Zitat von: Ralf am 25. Juni 2022, 11:43:14
Bei einem Laufbahnaufstieg ist es egal, welche Ausbildung man vorher hatte.
Wichtig ist die Stllgn. des DV, der muss eine positive Stllgn abgeben. Das attestiert derzeit die Lfb-Eignung.

Und der Dienstherr muss Interesse daran haben Sie aus ihrer aktuellen Fachverwendung in den Truppendienst wechseln zu lassen. Gibt es keinen Bedarf bzw. freie Stellen wird aus den Wechsel nichts.
Autor Ralf
 - 25. Juni 2022, 11:43:14
Bei einem Laufbahnaufstieg ist es egal, welche Ausbildung man vorher hatte.
Wichtig ist die Stllgn. des DV, der muss eine positive Stllgn abgeben. Das attestiert derzeit die Lfb-Eignung.
Autor Voyager
 - 25. Juni 2022, 10:59:20
Danke für die Info. Nach dem Ablauf der Frist kann man die Eignung erneut machen, ähnlich wie die Prüffrist beim Führerschein, oder?

Außerdem, wie ich hier schon gelesen hatte kann man auch nach der ZAW noch wechseln oder hat sich das zwischenzeitlich geändert?
Autor KlausP
 - 25. Juni 2022, 10:24:55
Wenn man keine Feldwebeleignung bekommen hat ist dieses Ergebnis 2Jahre ab Datum der Eignungsfeststellung gültig. Da braucht man sich vor Ablauf dieser Frist auch keine Gedanken über einen Laufbahnwechsel zu machen.
Autor BulleMölders
 - 25. Juni 2022, 09:48:20
Wenn man schon vor Dienstantritt weiß, dass man einen Wechsel machen will, da ist doch schon vorher was "schief" gelaufen.
Entweder gab es keine Feldwebeleignung und da hat man dann hat was anderes genommen, nur um einfach mal drin zu sein.
Autor KlausP
 - 25. Juni 2022, 09:00:47
Im Truppendienst gibt es keine Unteroffiziere ohne Portepee, da müssten Sie schon einen Wechsel in die Laufbahn der Feldwebel des Truppendienstes beantragen.
Autor Pasqual
 - 25. Juni 2022, 08:34:36
Hallo zusammen,

ich fange bald mit der Grundausbildung an und wollte wissen ob so ein Wechsel wie im Titel möglich ist und an wen ich mich da wenden muss.
Die Ausbildung die ich anfange ist Uffz mit FiSi und Sprungtraining, falls das einen Einfluss hat.

Im Voraus schonmal vielen Dank für eure Zeit und Antworten.