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Autor Ralf
 - 30. Juni 2022, 17:57:09
Zitat von: DerNeue148 am 30. Juni 2022, 17:47:05
Okay, was bedeutet dies? Angenommen der ist länger als 5 Jahre her ?
Steht doch in Nr 336, du hast die doch selbst zitiert: dann ist es ein Tag.
Autor KlausP
 - 30. Juni 2022, 17:51:12
Sonderurlaub der Soldaten richtet sich nach der Sonderurlaubsverordnung der Bundesbeamten. https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html
Autor DerNeue148
 - 30. Juni 2022, 17:47:05
Okay, was bedeutet dies? Angenommen der ist länger als 5 Jahre her ?
Autor Ralf
 - 30. Juni 2022, 16:45:05
Ja, 3 Tage, wenn der letzte dienstl. Umzug nicht länger als 5 Jahre her ist.
Autor DerNeue148
 - 30. Juni 2022, 16:12:30
Alles klar, damit meinst du dann wohl den 336 , wo ich dann 3 Tage Sonderurlaub bekommen kann :)
Autor Ralf
 - 30. Juni 2022, 16:09:29
Wenn du dienstlich begründet umziehst, bekommst du ja Sonderurlaub, der kann dann ja auch für die Behördengänge genutzt werden.
Autor DerNeue148
 - 30. Juni 2022, 16:00:26
Guten Tag,

mal eine kurze Frage, bekomme ich Sonderurlaub für Behördengänge? Sowas wie Straßenverkehrsamt zum anmelden eine Fahrzeugs?
Ich finde in der Vorschrift was mit Terminen bei Ämtern, dahinter steht allerdings was mit Gericht etc.