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Autor MikeEchoGolf
 - 09. Juli 2022, 14:13:34
Zitat von: Reservist10 am 09. Juli 2022, 13:18:31
Es gibt ja auch einen Grund, warum die AfD als Partei im Bundestag bzw. in den Landtagen der Länder sitzt. Das meinte ich mit einer Partei, ,,die sich im Rahmen unserer Staatsordnung bewegt." Vertreter wurden letztlich gewählt.

Da unterliegt man einem schweren Denkfehler, welcher fatal ist/sein kann.

Parteien können ihre Zielrichtung während der Legislaturperiode ändern.
Die AfD hat dies zweifelsohne getan, indem sie rechtspopulistisch und rechtsextrem wurde.
Autor F_K
 - 09. Juli 2022, 13:45:36
@ Reservist:

Dre reine Tatsache, dass eine Partei gewählt wird, sagt NICHTS über deren Verfassungstreue aus.

Die gesamte AFD ist als Verdachtsfall eingestuft - und damit ist ein Handelm für diese Partei für Beamten / Soldaten im Einzelfall eben problematisch.
Autor Reservist10
 - 09. Juli 2022, 13:18:31
@Deepflight

Ich bin da voll bei Ihnen!

Mit meinem Kommentar wollte ich lediglich aufzeigen, wie der Kamerad, den der TE beschreibt, argumentieren könnte. ,,AfD-nahe Sachen" könnte soweit auch die offene Ablehnung gegen die Coronamaßnahmen sein, deren Argumente auch von Politiker und Politikerinnen anderer Parteien vertreten wird.
Es gibt ja auch einen Grund, warum die AfD als Partei im Bundestag bzw. in den Landtagen der Länder sitzt. Das meinte ich mit einer Partei, ,,die sich im Rahmen unserer Staatsordnung bewegt." Vertreter wurden letztlich gewählt.

Für das Missverständnis möchte ich mich dennoch entschuldigen.
Autor Deepflight
 - 09. Juli 2022, 13:03:28
Nun, um das nochmal deutlich zu machen: es hängt vom genauen Sachverhalt ab

Den kenne ich leider nicht, daher muss man hier, wie ich ja schrieb, differenziert antworten. Es kann noch freie Meinungsäußerung sein, wenn wir hier von einem Dienstgrad mit Vorgesetztenfunktion sprechen ist 10(6) i.V.m. 17*2) SG aber durchaus denkbar...
Daher mein Hinweis dazu mal mit der VP zu sprechen wie die das sieht und dann ggf. Chef oder Spieß wenn ihr Störgefühl bleibt.

Alternativ machen Sie sich gerne hier ein Account und schreiben mir oder einem der erfahrenen Mods eine PM mit genaueren Angaben. Das dann aber bitte wie gesagt nur privat, im öffentlichen Forumsteil hat das - auch zum Schutz des Kameraden - nichts zu suchen, auch kein Facebook-Link.
Autor anonymous
 - 09. Juli 2022, 12:06:13
Es war nicht Absicht meines Beitrags, irgendwelche AfD-Grundsatzdiskussionen zu entfachen. Den Satz habe ich mehr zur groben Einordnung geschrieben als alles anderes. Es ging mir mehr um die 2 konkreten genannten Beispiele, auf die ja von euch dankenswerter Weise im weiteren Verlauf des Threads auch eingegangen wurde.

So wie ihr schriebt, scheint das was der Kamerad macht zulässige Meinungsäußerungen zu sein. Ich glaube, ich kenne jetzt dank dem geposteten Urteil jetzt die Grenzen in solchen Fällen besser.

@Deepflight: Was er selber postet usw. kann ich nicht sagen. Ich bin nicht mit dem Kameraden auf Facebook (wo er die Meinungsäußerungen tätigt) befreundet. Das ich trotzdem sehen kann, was er teilt liegt wohl an seinen Privatsphäreeinstellungen. Aber ich werde sicher im Kontakt zu ihm ein bisschen Aufmerksamer sein.

Danke für eure Antworten!
Autor justice005
 - 09. Juli 2022, 10:19:41
Volle Zustimmung und danke für die zutreffenden Ergänzungen.

Autor Deepflight
 - 09. Juli 2022, 09:50:55
@Reservist10:

Ihre Äußerung zur AfD teile ich absolut nicht. Denn die AfD geht intern nicht gegen die bestätigterweise verfassungsfeindlichen Elemente vor und ist daher als Ganzes für mich als Soldat mit meinem Diensteid unvereinbar.
Das gilt so im übrigen für mich genauso für die Linke, deren links-aussen Flügel offen kommunistische Ziele vertritt, die mit der FDGO ebenso unvereinbar sind.

Ob die Partei sich im Rahmen der Staatsordnung bewegt (also noch nicht verboten wurde) ist vollkommen egal, es geht um die Ziele für die Sie (als ganzes oder in nicht sanktionierten Teilen) einsteht, denn die Pflichten des Einstandes für die FDGO eines Staatsdieners / Soldaten geht weiter als die Frage, ob eine Partei als Verfassungsfeindlich Verboten wurde, wie LwPersFw und justice richtig schrieben.
Daher bewegt man sich imHo auch mit einer offenen AfD- oder Linken-Anhängerschaft als Soldat direkt auf sehr sehr dünnem Eis, weil diese Parteien die FDGO-ablehnenden Stimmen in ihren Reihen weitgehend dulden; auch wenn es für ein Verbotsverfahren nicht reicht. Alleine das der Verfassungsschutz Bereiche mancher Parteien beobachtet spricht eine deutliche Sprache.

Ihren Kommentar finde ich daher, so wie er geschrieben ist, maximal unglücklic
Autor Deepflight
 - 09. Juli 2022, 09:40:16
Also, dass die Sachen die er gemäß der Beschreibung des TE teilt die Grenzen des guten Geschmacks berühren finde ich schon.
Die Beschreibung dessen, wann ein Verhalten die FDGO tangiert und daher ein DV darstellt ist zwar erstmal richtig, greift aber im Sachverhalt meiner Meinung nach zu kurz.

Die Frage wäre füe mich tatsächlich, in welchem DG sich der betroffene Soldat befindet, ob auf seinem Profil zu erkennen ist das er ein Soldat ist und was er tatsächlich so postet, also die genauen Beispiele ohne Beschreibung über Dritte.
Denn ggf. könnte hier schon ein Dienstvergehen im Raum stehen, nämlich nach 10(6) i.V.m 17(2)SG.
Das hängt aber von dem genauen Sachverhalt ab.

So oder so, wenn Sie sich durch das Verhalten oder Äußerungen eines Kameraden gestört fühlen ist eine Meldung beim KpChef oder Spieß ja zulässig. Dann wird das bewertet was da anliegt und ggf. kommt dann da eine Maßnahme gleich welcher Art gegen den Soldaten bei rum.
Vorher würde ich mal die zuständige VP drauf anspitzen wie die das sieht und im Kameradenkreis mal die Ohren aufsperren, vielleicht sind sie ja nicht der Einzige der es so sieht.

Autor LwPersFw
 - 09. Juli 2022, 08:15:22
Zitat von: justice005 am 09. Juli 2022, 06:50:06
Die freiheitlich demokratische Grundordnung, die der Soldat anerkennen muss und für die er aktiv eintreten muss, hat verschiedene Kernanspekte. Dazu gehört neben den Eckpfeilern wie Demokratie, Parlamentarismus, Mehrparteiensystem, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, unabhängige Justiz usw. Insbesondere auch das Anerkennen bestimmter Grundrechte wie z. B. Menschenwürde, Gleichheit und vieles mehr.

Der Soldat begeht also erst dann ein Dienstvergegen, wenn er oben genannte Grundprinzipien der FDGO nicht achtet.

Wenn also jemand sagt "der Bundeskanzler ist ein trottel", dann richtet sich diese Aussage nicht gegen die FDGO an sich. Vielmehr wäre das eine normale Meinungsbekundung, die von Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Wenn aber jemand zum Beispiel sagt "Wir müssen alle Parteien verbieten und stattdessen wieder einen Führer einsetzen", dann richtet sich die Aussage sehr wohl gegen die FDGO.

In der Praxis sind Aussagen immer dann dienstrechtlich unzulässig, wenn sie
- den Nationalsozialismus relativieren oder gar befürworten,
- andere Menschen aufgrund Herkunft, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Geschlecht oder sonstigem diskriminieren,
- die Grundpfeiler der FDGO ablehnen.

Dazu passt m.E. gut dieses Beispiel

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67854.msg730607.html#msg730607

Autor justice005
 - 09. Juli 2022, 06:50:06
Die freiheitlich demokratische Grundordnung, die der Soldat anerkennen muss und für die er aktiv eintreten muss, hat verschiedene Kernanspekte. Dazu gehört neben den Eckpfeilern wie Demokratie, Parlamentarismus, Mehrparteiensystem, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, unabhängige Justiz usw. Insbesondere auch das Anerkennen bestimmter Grundrechte wie z. B. Menschenwürde, Gleichheit und vieles mehr.

Der Soldat begeht also erst dann ein Dienstvergegen, wenn er oben genannte Grundprinzipien der FDGO nicht achtet.

Wenn also jemand sagt "der Bundeskanzler ist ein trottel", dann richtet sich diese Aussage nicht gegen die FDGO an sich. Vielmehr wäre das eine normale Meinungsbekundung, die von Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Wenn aber jemand zum Beispiel sagt "Wir müssen alle Parteien verbieten und stattdessen wieder einen Führer einsetzen", dann richtet sich die Aussage sehr wohl gegen die FDGO.

In der Praxis sind Aussagen immer dann dienstrechtlich unzulässig, wenn sie
- den Nationalsozialismus relativieren oder gar befürworten,
- andere Menschen aufgrund Herkunft, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Geschlecht oder sonstigem diskriminieren,
- die Grundpfeiler der FDGO ablehnen.
Autor Reservist10
 - 08. Juli 2022, 18:14:08
Was sind denn ,,tendenziell rechte und AfD-nahe Sachen"?

Die AfD ist - obwohl es unzählige Grenzüberschreitungen in das rechtsextreme Lager gab/gibt, die jetzt nicht näher erörtert werden müssen - eine Partei, die sich im Rahmen unserer Staatsordnung bewegt.

,,AfD-nahe Sachen" sind daher nicht so einfach zu verstehen, da parteiintern ein linkeres und ein rechteres Lager besteht...

Zu sagen, dass Deutschland z.B. ein Problem mit Flüchtlingen habe, ist daher erst einmal ,,nur" eine Meinung... bildet der Kamerad eine Meinung, die andere ebenfalls zur selbigen oder sogar zu einem Handeln bewegen soll?

Grundsätzlich finde ich es aber gut, dass du dich engagierst, wenn dir etwas verdächtig vorkommt.
Autor anonymous
 - 08. Juli 2022, 17:23:27
Hallo,

Ein Kamerad teilt auf Facebook oft doch tendenziell rechte und AfD-nahe Sachen. So teilte er u.a. ein Bild von Olaf Scholz mit der Bildunterschrift "Putins Trottel - Bidens Trottel" und teilte auch einen Beitrag in dem der Autor Sachen beschreibt wie dass "Ich habe es satt mitzuerleben, wie völlig ungebildete, die in ihrem Leben nichts weiter geleistet haben, als das Tragen einer fremden Aktentasche, glauben Deutschland regieren zu können." Selber schreiben tut er wohl solche Beiträge nicht, teilt sie aber öfters.

Ich finde das irgendwie schon hart an der Grenze; habe aber selber Schwierigkeiten zu beurteilen, ob es nicht igendwie sogar etwas über der Grenze ist und man es melden sollte. Aber auch als Soldat habe ich ja das Recht auf freie Meinungsäußerung und Machtkritik ist ja auch besonders geschützt.

Daher meine Frage an die Runde: Ist das noch normal oder sollte man das melden?