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Zitat von: Reservist10 am 09. Juli 2022, 13:18:31
Es gibt ja auch einen Grund, warum die AfD als Partei im Bundestag bzw. in den Landtagen der Länder sitzt. Das meinte ich mit einer Partei, ,,die sich im Rahmen unserer Staatsordnung bewegt." Vertreter wurden letztlich gewählt.
Zitat von: justice005 am 09. Juli 2022, 06:50:06
Die freiheitlich demokratische Grundordnung, die der Soldat anerkennen muss und für die er aktiv eintreten muss, hat verschiedene Kernanspekte. Dazu gehört neben den Eckpfeilern wie Demokratie, Parlamentarismus, Mehrparteiensystem, Gewaltenteilung, Rechtsstaat, unabhängige Justiz usw. Insbesondere auch das Anerkennen bestimmter Grundrechte wie z. B. Menschenwürde, Gleichheit und vieles mehr.
Der Soldat begeht also erst dann ein Dienstvergegen, wenn er oben genannte Grundprinzipien der FDGO nicht achtet.
Wenn also jemand sagt "der Bundeskanzler ist ein trottel", dann richtet sich diese Aussage nicht gegen die FDGO an sich. Vielmehr wäre das eine normale Meinungsbekundung, die von Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Wenn aber jemand zum Beispiel sagt "Wir müssen alle Parteien verbieten und stattdessen wieder einen Führer einsetzen", dann richtet sich die Aussage sehr wohl gegen die FDGO.
In der Praxis sind Aussagen immer dann dienstrechtlich unzulässig, wenn sie
- den Nationalsozialismus relativieren oder gar befürworten,
- andere Menschen aufgrund Herkunft, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Geschlecht oder sonstigem diskriminieren,
- die Grundpfeiler der FDGO ablehnen.