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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 14. Juli 2022, 11:43:15
Dann schreib es doch so um, wie du meinst, dass es passt und richtig ist und schicke es dem Chef als Vorschlag.
Autor Phantomphlyer
 - 14. Juli 2022, 11:14:17
Ich war ja in der letzten Dienstzeit in beiden Einheiten (jeweils ca. 1 Jahr) unausgebildet. In der ersten Einheit hab ich deutlich mehr - auch eigenverantwortlich - gearbeitet. Im Prinzip ohne erkennbaren Unterschied zu den ausgebildeten Kameraden. In der letzten Einheit (die ja nun auch das Dienstzeugnis ausstellt) hab ich die allermeiste Zeit ohne Auftrag im "Homeoffice" verbracht. Dementsprechend unmotiviert ist auch das Dienstzeugnis. Sieht man auch daran, dass ich es bis heute - über ein halbes Jahr nach Entlassung - immer noch nur als Entwurf per Mail vorliegen habe. Hätte ich da nicht alle zwei Wochen nachgefasst, wäre da sicher nie was passiert.
Autor Ralf
 - 14. Juli 2022, 11:02:38
Für die ersten beiden Verwendungen hast du ja bereits "damals" Dienstzeugnisse erhalten.
Da du ein Mitspracherecht hast und auch angehört werden sollst zu deinem Dienstzeugnis, kannst du -wenn du das willst- diese Verwendungen aufnehmen lassen. Wobei da die Frage ist, was du überhaupt substanzielles gemacht hast, wenn du nicht ausgebildet warst, oder ob du nicht das Dienstzeugnis auf des Wesentliche konzentrieren lässt.
Autor Phantomphlyer
 - 14. Juli 2022, 10:27:53
Vielen Dank Ralf, für die Ausführungen.
Auf die A-1340/50 hab ich ja nun als Zivilist keinen Zugriff mehr.

Sollten denn auch Tätigkeiten aus früheren Wehrdienstzeiten (doppelter Wiedereinsteller) berücksichtigt werden?

Zur Erläuterung:

1. Dienstzeit: Wehrpflicht 1998/99
2. Dienstzeit: SaZ 2001-2005 mit Ausbildung und anschließender Tätigkeit in Verwendung 1
3. Dienstzeit: SaZ 2019-2021 geplante Ausbildung hat nicht stattgefunden und ich wurde "fachfremd" in zwei verschiedenen Einheiten mit jeweils zwei verschiedenen Aufgabenbereichen eingesetzt.

Zumindest aus der 3. Dienstzeit sollte doch nun beides aufgeführt werden, oder nicht?
Autor Ralf
 - 14. Juli 2022, 10:08:35
Ist in der Beurteilungsvorschrift geregelt: A-1340/50
Ein Blick daran zeigt bspw.
•   Kurzdarstellung der wahrgenommenen Dienststellungen/Tätigkeiten   
(Aufnahme der für die ,,Einschätzung" durch den zivilen Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin wesentlichen Verwendungen/Tätigkeiten mit Leistungsbewertungen),
Autor Phantomphlyer
 - 14. Juli 2022, 09:19:47
Guten Morgen,

ich habe eine Frage zum Dienstzeugnis. Ist es korrekt, dass im Dienstzeugnis nur die letzte Verwendung und die letzte Einheit behandelt wird? Alles, was vorher war wird im Zeugnis nicht erwähnt?!

Viele Grüße

Edit: Betreff korrigiert